Mittwoch, März 19

Eine gesetzliche Grundlage für den Fall gibt es nicht. Im Gemeindegesetz von 1974 ist die Nachfolgeregelung vergessen worden.

Die Amtszeit der ersten Frau als Bürgermeisterin in der Gemeinde Vaduz währte nur kurze Zeit. Petra Miescher erreichte bei der Bürgermeisterwahl am 5. März 2023 55,3 Prozent der Stimmen und drängte damit den amtierenden Bürgermeister Manfred Bischof aus dem Rathaus. Am 12. Mai 2023 legte Miescher ihren Amtseid ab. Ihre Arbeit als Bürgermeisterin konnte sie aber weniger als ein Jahr ausüben. Wegen «körperlicher und mentaler Erschöpfung» verabschiedete sie sich bereits Ende des vergangenen Jahres in den Krankenstand.

Nach einer Erholungsphase mit ärztlicher Behandlung nahm sie am 1. April ihre Tätigkeit mit einem Teilpensum wieder auf und wollte sukzessive in das Bürgermeisteramt zurückkehren. Nur wenige Wochen später folgte der definitive Rücktritt vom Amt. «Ich musste erkennen, dass ein Genesungsprozess in Kombination mit der Wahrnehmung der Amtsgeschäfte auch bei einem reduzierten Pensum nicht möglich ist», erklärte sie in ihrem Rücktrittsschreiben.

Der Stuhl der Bürgermeisterin im Rathaus blieb trotz ihrem Rücktritt nicht unbesetzt. Schon während ihrer ersten Krankheitsphase war Vizebürgermeister Florian Meier interimistisch mit den Amtsgeschäften betraut worden. Ein definitives Nachrücken in das Bürgermeisteramt allerdings wäre aus zwei Gründen kaum möglich.

Erstens enthält das Gemeindegesetz keine Nachfolgeregelung bei längerer Abwesenheit oder für den Fall eines Rücktritts des Bürgermeisters, lediglich bei kurzfristiger Verhinderung ist vorgesehen, dass der Vizebürgermeister die Amtsgeschäfte übernimmt. Zweitens wird der Vizebürgermeister aus dem Kreis der Gemeinderäte bestimmt, die im Verhältniswahlrecht gewählt werden, während der Bürgermeister jeweils aus einer Wahl nach dem Mehrheitswahlrecht hervorgeht.

Gesetzeslücke war bekannt

Diese 1974 aus einer Revision des Gemeindegesetzes hervorgegangene Konstellation sicherte im damals noch herrschenden Zweiparteiensystem den beiden Parteien zwar ihre Pfründen. Doch die machtbewussten Kontrahenten wappneten sich rechtlich nicht für eine Nachfolgeregelung während einer Mandatsperiode. Auch bei der erneuten Revision des Gemeindegesetzes im Jahr 1996 ging der Gesetzgeber nicht auf diese Problematik ein, obwohl die Gesetzeslücke bekannt war.

Spätestens Ende des vergangenen Jahres, als Bürgermeisterin Miescher ihr Amt für eine unbestimmte Zeit ruhen liess, wäre es angezeigt gewesen, eine klare Regelung im Gemeindegesetz zu verankern. Die Regierung war aber offensichtlich nicht in der Lage, in diesen wenigen Monaten dem Parlament eine Gesetzesrevision vorzulegen. Stattdessen gab das zuständige Ministerium den Ball an die Gemeinde Vaduz weiter, als die Bürgermeisterin ihren definitiven Rücktritt einreichte. Die Entscheidung des Gemeinderates lautete auf Neuwahl für das Bürgermeisteramt, worauf die Regierung den Wahlgang auf den 25. August festlegte.

Rücktritt oder Auslosung?

Die komplizierte Vermischung von Mehrheitswahlrecht für den Bürgermeister und Verhältniswahlrecht für den Gemeinderat bei der Mandatszuteilung könnte bei der Ersatzwahl für das Vaduzer Bürgermeisteramt nochmals für Aufregung sorgen. In einer Mitteilung hielt die Regierung zwar fest, der Gemeinderat werde nicht neu gewählt, aber die bestehende Sitzverteilung sollte, sofern möglich, nach erfolgter Bürgermeisterwahl beibehalten werden.

Wird ein Mitglied der Vaterländischen Union (VU) zum Bürgermeister oder zur Bürgermeisterin gewählt, kann zur Tagesordnung übergegangen werden, weil Petra Miescher für diese Partei angetreten ist. Kann sich jedoch ein Vertreter der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP) durchsetzen, so muss ein FBP-Gemeinderat ausscheiden, weil sich sonst die Mandatsverteilung verändern würde. Auch für diesen Fall hält das Gemeindegesetz keine Regelung bereit: Muss jenes Gemeinderatsmitglied mit der niedrigsten Stimmenzahl bei den Wahlen 2023 zurücktreten, wird jemand für den freiwilligen Rücktritt gesucht, oder wird gar eine Auslosung stattfinden?

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