Montag, Februar 3

Ein Anlauf im Kantonsparlament, den Zahlungen einen Riegel zu schieben, ist klar gescheitert.

Weil das historische Rathaus an der Limmat umgebaut wird, tagt der Zürcher Kantonsrat seit rund zwei Jahren in einem umgenutzten Sakralgebäude, der Bullingerkirche bei der Hardbrücke.

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Der Genius Loci dieses Baus war selten so präsent wie an der Ratssitzung vom Montag, denn das Parlament beschäftigte sich fast ausschliesslich mit einer kirchlichen Frage: Es ging um die Erneuerung der kantonalen Beiträge an die anerkannten Religionsgemeinschaften – 300 Millionen Franken für die Jahre 2026 bis 2031 beziehungsweise 50 Millionen Franken pro Jahr. Diese Beiträge sind gleich hoch wie die heutigen Zahlungen.

Die Mittel fliessen zum allergrössten Teil an die beiden grössten Gemeinschaften, also an die Reformierten und die Katholiken. Nur jeweils ein paar zehntausend Franken pro Jahr entfallen auf die vergleichsweise kleinen Christkatholiken, die Israelitische Cultusgemeinde Zürich und die Jüdische Liberale Gemeinde.

Das Geld, das die Gemeinschaften zusätzlich zu den Kirchensteuern erhalten, ist mit einer wesentlichen Auflage verbunden: Es muss für Tätigkeiten mit Bedeutung für die ganze Gesellschaft verwendet werden, etwa in den Bereichen Bildung, Soziales und Kultur.

Jacqueline Fehr kontert Kritik

Die Zahlung war auf der bürgerlichen Seite umstritten. Christina Zurfluh Fraefel (SVP, Wädenswil) sagte, die 50 Millionen Franken pro Jahr seien ein moderner kantonaler Ablasshandel, vieles sei nicht wirklich greifbar und liege in einem nebulösen Weihrauch-Dunstkreis.

Auch die Freidenker-Vereinigung der Schweiz kritisierte die Zahlung grundsätzlich. Es sei nicht nachvollziehbar, dass der anhaltende Mitgliederschwund der Kirchen bei der Bemessung der Beiträge unberücksichtigt bleibe.

Im Parlament gab allerdings nicht die Gesamtzahlung an sich am meisten zu reden, sondern ein Transfer der Reformierten und der Katholiken: Sie wollen pro Jahr je eine Million Franken an staatlich nicht anerkannte Religionsgemeinschaften weitergeben. Gemeint sind damit in erster Linie die muslimische und in zweiter Linie die christlich-orthodoxe Gemeinschaft. Beide werden schon jetzt von den Kirchen unterstützt.

Auf sechs Jahre verteilt sollen insgesamt 12 Millionen Franken an nicht anerkannte Gemeinschaften gehen. Genau um diese Summe, so beantragten die SVP und ein Teil der FDP, sollte die Unterstützung an die Kirchen reduziert werden. Der Kredit sollte also von 300 auf 288 Millionen Franken gestutzt werden. Weiter forderten sie, dass es den Kirchen künftig gar nicht mehr erlaubt sein sollte, Staatsbeiträge so weiterzugeben.

Die Bürgerlichen kritisierten eine mangelnde Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Gelder und eine ungenügende Transparenz. Während die anerkannten Gemeinschaften ihre Bücher öffnen und Rechenschaftsberichte einreichen müssten, sei bei den nicht anerkannten Verbänden unklar, was mit den Mitteln geschehe. René Isler (SVP, Winterthur) formulierte es so: «Den anerkannten Religionsgemeinschaften schauen wir jährlich in den Kleiderschrank. Die Nichtanerkannten können tun, was sie wollen.»

Die zuständige Regierungsrätin, Jacqueline Fehr (SP), gemäss Selbstdeklaration «atheistische Religionsministerin», wies diese Vorwürfe zurück.

Erstens gebe es sehr wohl eine rechtliche Basis für die Weitergabe der Gelder, dies habe ein externes Rechtsgutachten bestätigt. Zweitens müssten Organisationen wie die Vereinigung der Islamischen Organisationen im Kanton Zürich (VIOZ) schon heute Einblick in ihre Finanzen gewähren. Ausserdem müssten die Empfänger bei den Kirchen ein Gesuch und ein Tätigkeitsprogramm einreichen.

Die linke Ratsseite unterstützte sowohl die Zahlung der 50 Millionen Franken pro Jahr an die anerkannten Gemeinschaften wie den Transfer von jährlich 2 Millionen Franken an weitere Organisationen. Mit den Staatsbeiträgen würden wichtige Aufgaben wie die Seelsorge in den Gefängnissen und Spitälern finanziert, sagte Isabel Bartal (SP, Eglisau). Judith Stofer (AL, Dübendorf) ergänzte, die weitergegebenen Gelder seien ein Solidaritätsakt der beiden grossen Religionsgemeinschaften.

Möglicherweise doch noch eine Anpassung

In den Abstimmungen blieben die Anträge von SVP und FDP erfolglos. Die Kürzung des Staatsbeitrags von 300 auf 288 Millionen Franken wurde mit 58 zu 107 Stimmen abgelehnt. Die Forderung, die Weitergabe von Geldern an unabhängige Organisationen zu verbieten, scheiterte mit 59 zu 99 Stimmen.

Trotzdem ist das Thema für die nächsten sechs Jahre nicht einfach erledigt. Der Regierungsrat hat bereits angekündigt, dass das System der Kostenbeiträge geprüft und möglicherweise angepasst werden soll. Dabei dürfte es erneut um die Frage gehen, ob es eine gesetzliche Grundlage für die Weitergabe von Geldern braucht. Untersucht werden soll zudem, ob die Gelder wirklich nur im Sechsjahresrhythmus gesprochen werden sollen. Ein wichtiges Thema wird ausserdem eine erhöhte Transparenz sein.

Beat Habegger auf dem Weg ins Präsidium

zge. Das Zürcher Kantonsparlament hat am Montag auch eine Wahl vorgenommen: Beat Habegger (FDP, Zürich) ist zum ersten Vizepräsidenten des Rats gewählt worden. Habegger war der einzige Kandidat, er erhielt 138 von 159 Stimmen. Habegger ersetzt seinen Parteikollegen Martin Farner (Stammheim), der Anfang Jahr überraschend aus dem Präsidium zurücktrat. Als erster Vizepräsident wird Habegger bereits im Mai voraussichtlich zum neuen Präsidenten des Kantonsrats gewählt werden.

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