Montag, September 30

Das Bezirksgericht Zürich gibt der Frau eine Perspektive auf Freilassung.

Die Medien nennen sie Parkhausmörderin – wegen eines Mordes, begangen vor 33 Jahren. Seit 23 Jahren ist Caroline H. verwahrt. Nun hat das Bezirksgericht Zürich entschieden, die 51-jährige Frau daraus zu entlassen. Die Verwahrung wird in eine stationäre Massnahme umgewandelt.

Von einer Entlassung ist Caroline H. allerdings noch sehr weit entfernt. Eine stationäre Massnahme, auch «kleine Verwahrung» genannt, wird zwar nicht unbegrenzt, sondern für fünf Jahre angeordnet. Sie wird aber verlängert, falls eine Rückfallgefahr besteht.

Es handelt sich somit um einen kleinen Schritt, der Caroline H. aber zumindest eine Perspektive auf Freilassung gibt.

Den Antrag auf die stationäre Massnahme hatten die Zürcher Justizbehörden vergangenen Herbst gestellt. Die Einschätzung ihrer Persönlichkeit hatte sich innerhalb weniger Jahre deutlich verbessert. Noch im Jahr 2020 kam der begutachtende Psychiater zum Schluss, die Rückfallgefahr für schwere Gewaltstraftaten habe bisher nicht massgeblich positiv beeinflusst werden können. 2023 sprach derselbe Gutachter von einer besseren therapeutischen Erreichbarkeit.

Der Gerichtsvorsitzende machte klar, dass aus Sicht des Gerichts der Schutz der Gesellschaft hohe Priorität geniesse: «Die Fortschritte, die sie gemacht hat, können nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir nicht sagen können, ob eine Entlassung je möglich sein wird.» Wenn, dann werde dies in ferner Zukunft der Fall sein.

Mehr folgt.

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