Samstag, Oktober 5


Die neusten Entwicklungen

Vier Jahre nach seiner Wahlniederlage hat Donald Trump gute Chancen, erneut ins Weisse Haus zu ziehen. Doch drei Gerichtsprozesse und ein Urteil belasten seine Kandidatur.

Die neusten Entwicklungen

  • Der ehemalige US-Präsident Donald Trump wird in dem Gerichtsverfahren wegen Wahlbetrugs auf «nicht schuldig» plädieren. Dies geht aus einer Gerichtsakte hervor, die am Dienstag (3. 9. ) bekannt wurde. Trump verzichtet demnach zudem auf sein Recht, persönlich vor Gericht zu erscheinen. Sonderermittler Jack Smith hatte nach der Immunitätsentscheidung des Supreme Court eine überarbeitete Anklage gegen Trump im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Wahlbetrugs eingereicht. Am Donnerstag (5. 9.) sollen Trumps Anwälte und die Staatsanwaltschaft vor Gericht erscheinen, um das weitere Vorgehen nach der Immunitätsentscheidung des Supreme Courts festzulegen.
  • Der ehemalige US-Präsident Donald Trump stellt drei Wochen vor der geplanten Verkündung des Strafmasses im Prozess um Schweigegeldzahlungen gegen ihn erneut die Zuständigkeit des Gerichts in New York infrage. Seine Anwälte beantragten am Freitag (30. 8.) eine Überstellung des Verfahrens an ein Bundesgericht, wie aus einem Antrag der Verteidigung hervorging. Zudem fordern sie das Bundesgericht auf, dem New Yorker Richter Juan Merchan die für den 18. September angesetzte Verkündung des Strafmasses zu untersagen. In dem neuen Antrag beziehen sich die Anwälte unter anderem auf die jüngste Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichts zur Immunität von Präsidenten.
  • Der Sonderermittler Jack Smith hat am Dienstag (27. 8.) eine überarbeitete Anklage gegen Trump im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Wahlbetrugs erhoben. In der neuen Anklageschrift fehlt der Vorwurf, dass Trump als Präsident versucht habe, das Justizministerium unter Druck zu setzen, um seine Wahlniederlage im Jahr 2020 rückgängig zu machen. Sie betont, dass Trump als Privatperson gehandelt habe. Mit der neuen Anklage reagiert Smith wohl auf das Urteil des Supreme Court vom Juli, das ehemaligen Präsidenten für offizielle Amtshandlungen weitgehende Immunität vor Strafverfolgung zusichert.

Trumps Zeit seit der Abwahl – die Hintergründe

Weshalb steht Trump im Visier der Justiz?

Seit seinem Abgang als Präsident am 21. Januar 2021 geniesst Donald Trump nicht mehr vollständige Immunität. Zwischen März und August 2023 wurden vier Anklagen gegen ihn erhoben: In New York im Verfahren um eine Schweigegeldzahlung an den Pornostar Stormy Daniels; in Miami wegen Unterschlagung von Geheimdokumenten, in Washington und Atlanta wegen des Versuchs der Wahlmanipulation.

Im Schweigegeldprozess sprachen die Geschworenen Donald Trump wegen einer falsch verbuchten Zahlung schuldig, die er während des Wahlkampfs 2016 vorgenommen hatte, um eine frühere, mutmassliche Affäre mit Daniels zu vertuschen. Die drei anderen hängigen Prozesse sind verzögert oder eingestellt worden.

Die Trump-Prozesse werden von Trump selbst und führenden Republikanern pauschal als Justizmissbrauch durch demokratische Akteure angesehen. Die Anklagen verschafften der Popularität von Donald Trump laut Experten einen Schub.

Der Strafprozess wegen Anstiftung zum Umsturz

Sonderermittler Jack Smith wurde vom Justizministerium beauftragt, die Vorgänge im Vorfeld des Sturms von Trump-Anhängern auf das Capitol am 6. Januar, 2021, zu untersuchen. Er erhob am 1. August 2023 Anklage.

Smith wirft Trump vor, er habe trotz besserem Wissen falsche Behauptungen über die Wahl verbreitet, um sich an der Macht zu halten. Er habe darauf zusammen mit vier Komplizen eine Verschwörung gegen die Vereinigten Staaten angezettelt. In der Anklageschrift macht er falsche Behauptungen, die Rekrutierung «falscher Elektoren» in Gliedstaaten und die versuchte Instrumentalisierung von Vizepräsident Mike Pence geltend. Dies habe letztlich auch zum gewaltsamen Sturm auf das Capitol geführt. Der Vorwurf, Donald Trump habe zum Aufstand angestiftet, ist jedoch nicht Teil der Anklageschrift.

Trump plädiert in allen Punkten auf «nicht schuldig». Die zuständige Richterin in Washington hat den ursprünglich für den 4. März vorgesehenen Verhandlungsbeginn aufgeschoben, um ein Urteil des Supreme Court zur Immunität früherer Präsidenten abzuwarten. Dieser hat entschieden, dass ehemalige Präsidenten für amtliche Handlungen eine absolute Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung geniessen.

Der oberste Gerichtshof hat den Fall zur Klärung, was eine Amtshandlung ist, an die untere Instanz zurückgewiesen. Inzwischen hat Sonderermittler Smith die Anklageschrift angepasst.

Der eingestellte Geheimdokumente-Prozess in Florida

Sonderermittler Jack Smith eröffnete Ende Juli 2023 auch Anklage Fall von Geheimdokumenten, die Trump in seinem Anwesen in Mar-a-Lago stapelte, statt sie wie vorgeschrieben an das Nationalarchiv zu übergeben. Trump werden 40 Straftaten zur Last gelegt, unter anderem die vorsätzliche Aufbewahrung von Informationen der nationalen Verteidigung und fahrlässiger Umgang. Dieser Punkte fallen unter das amerikanische Spionagegesetz. Das Strafmass kann bis zu zehn Jahren Haft betragen.

Trump wird zudem Justizbehinderung und Falschaussage vorgeworfen, weil er Anwälte angeblich anwies, Akten wegzuräumen. Angeklagt sind auch zwei Assistenten Trumps.

Experten halten bei diesem Verfahren die Beweislage für besonders dicht. Doch die von Trump eingesetzte Richterin Aileen Cannon stellte den Prozess Mitte Juli 2024 ein. Sie leistete einer Beschwerde der Trump-Anwälte Folge, Sonderermittler Smith habe nicht über die Kompetenz verfügt, Anklage zu erheben. Die Staatsanwaltschaft hat wenige Tage später Berufung gegen diesen Entscheid einlegt.

Der eingefrorene Umsturz-Prozess in Georgia

Im Gliedstaat Georgia ermittelte die Bezirksstaatsanwältin des Fulton County, Fani Willis , wegen Trumps Versuch, das Wahlresultat im Südstaat zu kippen. Der ehemalige Präsident hatte nach seiner Niederlage diverse Rechtsverfahren zur Stimmenauszählung angestrengt – erfolglos. Danach setzte er lokale Funktionäre, Wahlhelfer und den obersten Wahlleiter, den republikanischen Staatssekretär Brad Raffensperger, unter Druck. In einem Telefonat wies er diesen an, die ihm fehlenden 11 780 Stimmen zu «finden.»

Fani Willis beantragte am 14. August eine umfassende Anklage gegen Trump und 18 mutmassliche Mitverschwörer, unter ihnen auch Trumps damalige Anwältin Sidney Powell und Rudy Giuliani. Die Staatsanwältin wirft ihnen auf Basis des insbesondere für organisierte Kriminalität vorgesehenen Rico-Gesetzes vor, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Bei einer Verurteilung auf Basis der Rico-Act drohen Trump Gefängnisstrafen von fünf bis zwanzig Jahren.

Die Staatsanwaltschaft beantragte den Prozessauftakt für den 5. August 2024. Doch eine Sex-Affäre der Staatsanwältin Fani Willis mit ihrem Hauptermittler Nathan Wade torpedierte diesen Zeitplan. Donald Trump und Republikaner in Georgia sehen in der Affäre einen Interessenkonflikt und wollen die Staatsanwältin vom Prozess ausschliessen. Das Appellationsgericht in Georgia hat entschieden, den Fall genauer zu prüfen. Einen neuen Prozesstermin gibt es nicht. Zur Analyse / Zum Bericht

Das Strafurteil im Schweigegeldprozess

Der Bezirksstaatsanwalt von Manhattan, Alvin Bragg, warf dem ehemaligen Präsidenten vor, eine angebliche Schweigegeldzahlung an die Pornodarstellerin Stormy Daniels nicht korrekt verbucht zu haben und damit gliedstaatliche Wahlgesetze gebrochen zu haben. Der frühere Trump-Anwalt Michael Cohen zahlte kurz vor den damaligen Wahlen 130 000 Dollar Schwiegegeld, das er vorschoss. Trumps Firma verbuchte die Zahlung als Rechtskosten, aber erst im Folgejahr nach der Amtseinsetzung von Trump.

Der Prozess begann am 22. April 2024 in New York und endete am 30. Mai mit einem Schuldspruch in allen Anklagepunkten. Ein Richter bestimmt das Strafmass, das bis zu 4 Jahre Gefängnis betragen kann. Weil Trump ein Ersttäter ist, gilt eine bedingte Gefängnisstrafe oder eine Busse als wahrscheinlicher. Danach kann Trump an die höhere Gerichtsinstanz gelangen. Seine Anwälte beantragen

Welche Verfahren gab es sonst noch gegen Trump?

  • Steuerdelikt der Trump Organization: Die Staatsanwaltschaft für Manhattan ermittelte bereits seit dem Sommer 2020 wegen finanzieller Unregelmässigkeiten von Trumps Familienimperium. Eine Grand Jury erhob im Juli 2021 Anklage gegen Trumps Firmengruppe und deren ehemaligen Finanzchef, Allen Weisselberg, wegen Betrugs, Steuerhinterziehung, schweren Diebstahls und Urkundenfälschung. Gegen Trump selbst wurde keine Anklage erhoben. Im Januar 2023 wurde das Unternehmen in allen 17 Punkten schuldig gesprochen.
  • Gewerbsmässiger Betrug: Im September 2022 hat die Justizdirektorin (Attorney General) von New York, Letitia James, gegen Trump, seine drei Kinder Ivanka, Donald Jr. und Eric sowie die Trump Organization Zivilklage erhoben, weil sie Liegenschaften des Familienunternehmens jahrelang zu hoch bewertet hatten – teilweise um Hunderte von Millionen Dollar. Damit wollte das Familienunternehmen an günstigere Bankkredite und Versicherungsprämien gelangen. Das Gericht hat Trump im Februar 2024 wegen Betrugs zu einer Strafe von mindestens 355 Millionen Dollar plus Zinsen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
  • Sexueller Übergriff und Verleumdung: Die New Yorker Kolumnistin E. Jean Carrol warf Trump 2019 in einem Buch vor, sie in den neunziger Jahren vergewaltigt zu haben. Trump reagierte darauf mit herabwürdigenden Äusserungen, worauf die Autorin ihre Klage einreichte. Im Herbst 2022 reichte Carroll eine weitere Klage wegen Körperverletzung und Verleumdung ein, was eine Aussetzung der Verjährungsfristen in New York möglich machte. Am 9. Mai entschieden die Geschworenen in diesem Zivilverfahren, dass Trump wegen des sexuellen Übergriffs Carroll eine Entschädigung in Millionenhöhe zahlen muss. Der Vorwurf der Vergewaltigung wurde abgewiesen. Im Januar 2024 wurde Trump von einem Geschworenengericht in einem zweiten Prozess zu einer Schadenersatzzahlung von 83,3 Millionen Dollar verdonnert.
  • Wahlverbote für Trump: Die Gliedstaaten Illinois, Maine und Colorado schlossen Trump von den Präsidentschafts-Vorwahlen aus. Der Supreme Court entschied im März 2024 einstimmig, dass einzelne Gliedstaaten keine Befugnis haben, Trump vom Wahlzettel der parteiinternen Vorwahlen zu streichen. Diese liege stattdessen beim amerikanischen Kongress.
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