Sonntag, Januar 19

Ein 27-jähriger Ultra wird wegen Sachbeschädigung bei einer öffentlichen Zusammenrottung bestraft.

Am Vorabend des traditionellen Zürcher Fussballderbys ist ein Tram der VBZ-Linie 7 in Richtung Stettbach unterwegs. Auf Höhe der Tramhaltestelle Mattenhof im Zürcher Kreis 12 stoppen dreissig bis fünfzig Anhänger des FC Zürich die Strassenbahn. Dies, weil sich darin Fans des Grasshopper Clubs befinden. Die beiden Fan-Gruppierungen gehen aufeinander los.

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Der Vorfall vom Samstag, 27. Januar 2024, in Zürich Schwamendingen sorgt für Schlagzeilen.

GC-Anhänger werden mit Eisenstangen und anderen Waffen verletzt. Fünf von ihnen müssen sogar vorübergehend hospitalisiert werden. An einem Tramwagen werden mit Eisenstangen und Steinen praktisch alle Scheiben herausgeschlagen. Auch die Inneneinrichtung des Trams wird beschädigt.

Laut einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat beträgt der Schaden knapp 30 000 Franken. Ein 27-jähriger Schweizer Sanitärinstallateur ist an dieser Auseinandersetzung beteiligt.

Kia von unbeteiligter Automobilistin zertrümmert

Zum Verhängnis wird ihm aber erst ein Vorfall, der sich unmittelbar danach abspielt, nachdem alle FCZ-Anhänger von der Haltestelle geflüchtet sind. Mehrere, teilweise vermummte junge Männer rennen um etwa 23 Uhr 15 durch die Altwiesenstrasse.

Per Zufall befindet sich dort gerade eine Frau mit ihrem Kia, die genau wegen des Vorfalls mit dem Tram auf die Quartierstrasse ausgewichen ist, um nach Dübendorf zu fahren.

Die Frau erleidet einen gehörigen Schrecken.

Einer der Hooligans steht vor das Auto, so dass die Automobilistin nicht weiterfahren kann. Der 27-jährige Sanitärinstallateur, der seine rechte Hand wegen einer Verletzung eingebunden hat, schlägt dann auf die rechte, hintere Seitenscheibe des Fahrzeugs ein; mutmasslich mit einem Hammer oder einem ähnlichen Gegenstand.

Die Scheibe geht dadurch zu Bruch. Der Beschuldigte drückt auch den rechten Seitenspiegel ab. Am Auto entstehen zudem Kratzer, Schrammen und Dellen. Die Höhe des Sachschadens beträgt genau 5776 Franken 90.

Bei der vorderen rechten Seitenscheibe kann Blut des Beschuldigten sichergestellt werden. Aufgrund dieser Blutspur wird der 27-Jährige, der bereits vorbestraft war, eindeutig identifiziert. Laut dem Strafbefehl hat er die Zivilforderung der Versicherungsgesellschaft im Betrag von 5776 Franken 90 vollumfänglich anerkannt.

Beschuldigter muss vier Monate absitzen

Er ist nun mit einer Freiheitsstrafe von 120 Tagen wegen Sachbeschädigung bei einer öffentlichen Zusammenrottung bestraft worden. Diese vier Monate muss der Beschuldigte absitzen.

Wie aus dem Strafbefehl weiter hervorgeht, ist der junge Mann seit dem Jahr 2016 bereits dreimal einschlägig vorbestraft worden. Es müsse deshalb davon ausgegangen werden, dass das Aussprechen einer Geldstrafe keine ausreichend abschreckende Wirkung zeigen würde, um ihn von der Begehung weiterer Delikte abzuhalten.

Der 27-Jährige muss auch noch 1500 Franken Verfahrenskosten bezahlen: 1000 Franken Gebühren und 500 Franken für ein Gutachten. Die Kosten seiner amtlichen Verteidigung gehen auf die Staatskasse.

Der zuständige Staatsanwalt verzichtet auf den Widerruf einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die der Sanitärinstallateur im Juli 2021 mit einem Urteil des Bezirksgerichts Uster kassiert hat. Deren Probezeit wird allerdings um zwei Jahre verlängert. Wie im Strafbefehl weiter steht, wird das DNA-Profil des Beschuldigten in der Datenbank der Strafverfolgungsbehörden erst am 9. Juli 2044, also in 20 Jahren, gelöscht.

Der Strafbefehl ist nicht angefochten worden und ist rechtskräftig.

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