Samstag, November 23

Die Initianten des Verhüllungsverbotes wollen dafür sorgen, dass das ab 1. Januar 2025 geltende Gesetz umgesetzt wird. Ihr Vorschlag sorgt für eine heftige Kontroverse.

Am 1. Januar 2025 tritt in der Schweiz das Verhüllungsverbot in Kraft. Wer an einem öffentlich zugänglichen Ort unrechtmässig sein Gesicht verhüllt, wird mit einer Busse von maximal 1000 Franken bestraft. «Erfunden» hat das auch als Burkaverbot bezeichnete Gesetz, das 2021 von Volk und Ständen angenommen wurde, das Egerkinger Komitee. Diese Gruppierung hat sich durch ihre Initiativen und Kampagnen gegen den politischen Islam und für die Begrenzung der Zuwanderung einen Namen gemacht.

Kurz bevor das Gesetz in Kraft tritt, legt das Egerkinger Komitee noch einmal nach. Es hat eine Meldestelle eingerichtet, bei der Bürgerinnen und Bürger entsprechende Verstösse melden sollen. «Wir haben die Befürchtung, dass dieser Volksentscheid nicht vollumfänglich angewendet wird», sagt alt SVP-Nationalrat Walter Wobmann, der Präsident der Vereinigung. «Deshalb wollen wir Druck aufsetzen.»

Wer einen Verstoss gegen das Verhüllungsverbot feststellt, soll diesen mit Fotos dokumentieren und der Polizei melden. Diese Fälle sollen gleichzeitig dem Egerkinger Komitee per Mail oder via Kontaktformular gemeldet werden. Auf ihrer Website hat die Bewegung eine interaktive Schweizer Karte aufgeschaltet, auf der Vorfälle dokumentiert werden. Betrieben wird die Meldestelle von der Geschäftsstelle des Egerkinger Komitees. Den Meldern wird vollumfängliche Vertraulichkeit zugesichert. Der Datenschutz werde eingehalten, versichert das Komitee.

Problem bei Demonstrationen

«Ich gehe nicht davon aus, dass wir jeden Tag Hunderte von Meldungen haben werden», sagt Wobmann. Wahrscheinlich werde es relativ wenig Verstösse im religiösen Umfeld geben. Schwieriger werde es im Umfeld von Demonstrationen werden, bei denen oft viele Teilnehmer ihr Gesicht verhüllen. «Ich hoffe, dass die Polizei hier durchgreift und das Gesetz nicht toter Buchstabe bleibt», sagt der ehemalige Solothurner Nationalrat.

Der Ständerat Andrea Caroni hatte im Abstimmungskampf zwar gegen das Verhüllungsverbot gekämpft. In der parlamentarischen Beratung forderte er dann aber griffige Bestimmungen, um die neue Verfassungsnorm korrekt umzusetzen. Über die Idee einer Meldestelle kann er aber nur den Kopf schütteln. «Wie kann man für eine solche Bagatelle, die höchstens mit einer Ordnungsbusse geahndet wird, so viele Ressourcen einsetzen? Dieses Denunziantentum ist Verhältnisblödsinn.»

Es gebe unzählige schwerwiegende Straftaten wie Gewalttaten, Einbrüche oder sexuelle Übergriffe, bei denen man mehr Ressourcen einsetzen sollte, so der FDP-Politiker. Mit den paar Nikabträgerinnen wolle das Egerkinger Komitee aber offenbar ein Problem bewirtschaften, das keines sei.

Kontrolle des Frauenkörpers

Die Nationalrätin Tamara Funiciello gehört zu den engagiertesten Gegnerinnen des Burkaverbotes in der Verfassung. «Eine Meldestelle, die sich um die richtige Kleidung der Frau kümmert, kenne ich nur aus Iran.» Die Schaffung einer solchen Stelle in der Schweiz sei eine Provokation. In unserem Land würden maximal drei Dutzend Frauen einen Nikab tragen. Das habe eine Umfrage im Jahr 2020 gezeigt.

«In dieser Abstimmung ging es darum, den Körper der Frau zu kontrollieren. Das ist der einzige Sinn und Zweck dieser Bestimmung», sagt die Berner SP-Vertreterin. Die Ankündigung des Egerkinger Komitees bestätigt sie in dieser Annahme.

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