Sonntag, Oktober 6

Drei kuriose Fälle, die die Zürcher Staatsanwaltschaften beschäftigt haben.

Ein 79-jähriger Rentner hat in Thalwil vom Balkon seiner Wohnung aus mit einem Luftgewehr auf Bauarbeiter geschossen und dabei einen Arbeiter am Gesäss getroffen. Wie aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hervorgeht, regte sich der Rentner an einem Nachmittag im Oktober 2023 in seiner Wohnung über Staubimmissionen auf, die durch eine benachbarte Baustelle verursacht wurden.

Drei Bauarbeiter waren auf dem gegenüberliegenden Gebäude damit beschäftigt, das Flachdach mit Kies abzudecken. Wie im Strafbefehl steht, wollte der Rentner die Bauarbeiter «von der Fortführung ihrer Arbeit abhalten», um die Staubimmissionen zu unterbinden – und schnappte sich ein Luftgewehr, das gemäss Strafbefehl für Laien aus der Distanz nicht von einem echten Gewehr zu unterscheiden ist.

Der 79-Jährige schrie und fuchtelte zunächst mit dem Gewehr auf dem Balkon herum und gab dann einen gezielten Schuss auf einen der Bauarbeiter ab. Dieser traf den Mann am Gesäss. Die Arbeiter hätten zwar Angst bekommen, sich aber nicht von ihrer Arbeit abhalten lassen, heisst es dazu im Strafbefehl. Der getroffene Arbeiter erlitt durch den Treffer an seinem Gesäss eine kleinere Schwellung.

Der Schweizer Rentner wurde wegen versuchter Nötigung und Tätlichkeiten zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40 Franken (also 2400 Franken) bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Bezahlen muss er 300 Franken Busse und 800 Franken Gebühren für das Verfahren.

30 Tage Gefängnis für unberechtigtes Waschen von Wäsche

Ein 54-jähriger Schweizer ist wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden, weil er in einem fremden Haus seine Wäsche wusch. Gemäss einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat drang der Mann im März 2023 «auf nicht weiter bekannte Art und Weise» in ein Mietshaus in Kloten ein und begab sich in die Waschküche, um dort seine Wäsche zu waschen.

Wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, hatte der Mann in jenem Haus offenbar vor Jahren einmal gewohnt. Seine Wohnung war aber schon im April 2015 zwangsgeräumt worden, und er hatte dort keinen Wohnsitz mehr. Der Beschuldigte wurde mit einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen bestraft. Die Freiheitsstrafe wird vollzogen, weil der Mann bereits dreimal vorbestraft ist und sich durch bedingte Strafen nicht davon abhalten liess, erneut straffällig zu werden. Zudem muss er 800 Franken Verfahrenskosten bezahlen.

Im Strafbefehl steht dazu: «Anstatt auf eine Geldstrafe kann auf eine Freiheitsstrafe erkannt werden, wenn eine solche geboten erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten.» Wegen des Vorlebens des Beschuldigten, seines Verschuldens und seiner persönlichen Verhältnisse müsse davon ausgegangen werden, dass das Aussprechen einer Geldstrafe keine ausreichende abschreckende Wirkung zeitigen würde, um ihn von der Begehung weiterer Delikte abzuhalten, heisst es weiter.

Ein angetrunkener Flugzeugmechaniker kommt in Haft

Auch ein angetrunkener 27-jähriger Flugzeugmechaniker aus Saudiarabien hat die Härte der Schweizer Strafjustiz am eigenen Leib erfahren müssen: Er machte sich des Vergehens gegen das Luftfahrtgesetz strafbar. Die entsprechende Strafbestimmung heisst: «Beeinträchtigter Zustand der Besatzung»: Der 27-Jährige hat «als Mitglied der Besatzung eines Luftfahrzeuges in angetrunkenem Zustand oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen eine Tätigkeit ausgeübt».

Der Beschuldigte war als Mechaniker am 1. April Teil der Besatzung des sich zum Abflug nach Riad vorbereitenden Flugzeugs der Saudi Arabian Airlines an Dock E des Flughafens Zürich. Gemäss einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis begann seine Arbeitszeit um fünfzehn Uhr.

Der Mann befand sich zu diesem Zeitpunkt mit seiner Crew innerhalb der Fluggastbrücke kurz vor dem Einstieg ins Flugzeug. Dabei wies er einen Blutalkoholwert von 0,45 mg/l auf. Der 27-Jährige wurde zwei Tage in Haft genommen, verpasste den Abflug und wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à je 50 Franken bestraft (1000 Franken), bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zwei Tage der Geldstrafe sind durch Haft erstanden.

Beim Beschuldigten wurden 1100 Franken Bargeld sichergestellt. Dieses wird zur Deckung der Sanktions- und Verfahrenskosten verwendet. Denn es gab noch eine zusätzliche Busse von 300 Franken, und die Gebühr beträgt 800 Franken.

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