Ein 43-jähriger Pole versuchte in Opfikon, insgesamt 12 Luxusautos anzuzünden.
Am Nachmittag des 23. März 2023 behändigte ein heute 43-jähriger Pole eine Menge Haushaltschwämme, tränkte sie mit Benzin und füllte einen Plastiksack damit. Dann begab er sich zum Geschäftshaus einer Firma in Opfikon, die sich auf den Verkauf von Luxusautos spezialisiert hat. Zielstrebig machte er sich an den Wagen zu schaffen, die vor einem Ausstellungspavillon abgestellt waren.
Er deponierte die Schwämme jeweils unter dem linken Vorderrad und zündete sie mit einem Feuerzeug an. Zwölf Fahrzeuge konnte er so bestücken: Sieben Bentleys der Modelle Continental, Flying Spur und Bentayga, einen McLaren 720 Spider, einen Audi RS8 Quattro, einen Rolls Royce Ghost, einen Porsche Taycan und einen Ferrari Roma.
Die meisten Schwämme brannten aus, ohne viel Schaden anzurichten. Nur die Pneus und Felgen wurden durch die lokale Hitzeentwicklung in Mitleidenschaft gezogen. Beim Supersportwagen Ferrari Roma griffen die Flammen aber auf den Kotflügel über, der aus nicht feuerfestem Kunststoffmaterial besteht, und von da auf den Motorraum. Das Auto brannte total aus. Es entstand ein Schaden von 250 000 Franken. Die Schäden an den anderen Autos beliefen sich auf weitere 50 000 Franken.
Während Mitarbeiter der Firma die Flammen mit Feuerlöschern unter Kontrolle brachten, verliess der Pole – gemäss Anklage «ruhigen Schrittes» – den Tatort. An der nächsten Tramhaltestelle stieg er in ein Tram und fuhr davon. Er wurde rund eine Woche nach der Tat, am 6. April 2023, verhaftet und sitzt seither im Gefängnis.
Sein psychischer Zustand bleibt unklar
Nun wird dem Beschuldigten am Bezirksgericht Bülach der Prozess gemacht: Er hat in der Untersuchung alles zugegeben. Die Verhandlung wird in einem abgekürzten Verfahren durchgeführt. Laut Anklage hatte sich der Mann vor seiner Tat Mut angetrunken und war «erheblich alkoholisiert».
Zu seinem Motiv steht in der Anklage, der Beschuldigte habe sich «aufgrund einer wahnhaften Störung» von Geheimdiensten und der Mafia bedrängt gefühlt und habe die Schweiz und ihre Bürgerinnen und Bürger für seine aktuelle finanzielle Misere verantwortlich gemacht. Deshalb habe er sich dazu entschlossen, an der auf Verkauf von Luxusfahrzeugen spezialisierten Firma «ein Exempel zu statuieren».
Vor Gericht erklärt der Beschuldigte allerdings, er sei psychisch gesund. Bei der angeblichen psychischen Krankheit habe es sich «um eine Manipulation» gehandelt, um ihn länger im Gefängnis zu behalten. Er sei zu einem psychisch kranken Menschen gemacht worden. Im Urteilsvorschlag hat der Staatsanwalt denn auch explizit auf den Antrag für eine stationäre Massnahme zur Behandlung von psychischen Störungen verzichtet.
Zu seiner Tat wird der Mann vor Gericht nur sehr kurz befragt, so dass vor allem die subjektive Komponente sehr unklar bleibt: Er gibt unumwunden zu, die benzingetränkten Schwämme angezündet zu haben. Er habe aber keine Brände verursachen wollen. «Ich habe es absichtlich so gemacht, dass der Verkäufer es sieht.» Er habe den Personen damit nur Angst machen wollen, «damit sie mein Leben in Ruhe lassen.»
Haftentlassung und Landesverweis von 10 Jahren
In der Anklage sind noch weitere Delikte aufgeführt, die der Beschuldigte alle einräumt, allerdings nicht immer in der vom Staatsanwalt beschriebenen Intensität. Er spuckte einem Mitarbeiter des Strassenverkehrsamt mitten ins Gesicht, als dieser bei der Motorfahrzeugprüfung Mängel feststellte, und rief Obszönitäten über dessen Muter und dessen Frau.
Er habe gespuckt, aber nicht ins Gesicht und andere Wörter verwendet, meint der Beschuldigte dazu.
Zudem fuhr der Beschuldigte ein Auto auf einen Parkplatz, obwohl ihm der Führerausweis entzogen worden war. Er verschaffte sich Zutritt zu einem Fitnesscenter, indem er die Türe mit einer Holzlatte einschlug und einen Sachschaden von 2000 Franken anrichtete.
Und er randalierte im Büro einer ehemaligen Arbeitgeberin und «warf in Anwesenheit von mehreren verdutzten Mitarbeitenden unvermittelt und aus nichtigem Anlass einen Korpus, eine Computertastatur und einen Drucker um», wodurch rund 600 Franken Sachschaden entstand.
«Der Drucker ist mir leider hinuntergefallen», erklärt der Beschuldigte. Er habe ihn nicht beschädigen wollen.
Das Bezirksgericht Bülach segnet den Urteilsvorschlag ab. Der Beschuldigte wird wegen versuchter Brandstiftung, mehrfacher Sachbeschädigung und weiterer Delikte zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt; 6 Monate vollziehbar, 7 bei einer Probezeit von 4 Jahren aufgeschoben. Eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken wird vollzogen.
Zwei weitere bedingt ausgesprochene Vorstrafen von insgesamt 90 Tagessätzen Geldstrafe werden widerrufen. Sie gelten durch die zu viel abgesessene Haft bereits als erstanden.
Der Beschuldigte hat sämtliche Schadenersatzforderungen anerkannt. Er wird sofort aus der Haft entlassen und für 10 Jahre des Landes verwiesen, womit er sich vor Gericht völlig einverstanden erklärt. Er wolle zurück nach Hause, nach Polen, sagt er.
Urteil DH230044 vom 31. 1.2024, abgekürztes Verfahren