Der Staatsanwalt verlangt eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Zudem beantragt er sowohl 15 Jahre Landesverweis als auch die Verwahrung des Täters.

Am 21. August 2022, gegen 2 Uhr morgens, ist eine 23-jährige Frau in Wetzikon auf dem Nachhauseweg von der Chilbi. Plötzlich wird sie von hinten von einem Mann angegriffen. Er schlägt ihr die Faust ins Gesicht, so dass ihre Brille wegfliegt und ihre Nase zu blutet. Dann wirft er sie in eine Wiese, hält ihr Mund und Nase zu und vergewaltigt sie.

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Als ein betrunkener Passant auf die Szene aufmerksam wird, lässt der Fremde von seinem Opfer ab und flüchtet.

Laut seiner späteren Zeugenaussage realisierte der alkoholisierte Passant den Übergriff aber gar nicht und hatte den Eindruck, dass die beiden «Spass miteinander hatten». Dass die Frau blutüberströmt war, sah er nicht. Die Polizei fahndete mit einem Phantombild nach dem Täter, aber ergebnislos.

Ein halbes Jahr später, am 26. Februar 2023, befindet sich eine 63-jährige Frau kurz nach Mittag auf einem Sonntagsspaziergang in einem Wald bei Wädenswil. Plötzlich stürzt sich ein Mann, der sich zuvor im Gebüsch versteckt hat, von hinten auf sie, nimmt sie mit einem Arm in den Würgegriff, hält in der anderen Hand ein Küchenmesser vor ihr Gesicht und bedroht sie mit dem Tod. Auch diese Frau wird vom Weg weggezogen und vergewaltigt.

DNA-Spuren an beiden Opfern

Rund zwei Stunden später kontrolliert die Polizei in völlig anderem Zusammenhang vier Männer vor einer Liegenschaft in Wädenswil. Im Laufe des Nachmittags stellt sich heraus, dass einer dieser vier Männer genau dem Signalement des Vergewaltigers entspricht, zudem hat ein Diensthund eine Fährte vom Wald bis zu diesem Haus verfolgt. Am Abend kommt die Polizei mit einem Hausdurchsuchungsbefehl zurück und der verdächtige Bewohner, ein rumänischer Bauarbeiter, wird festgenommen.

Später stellte sich heraus, dass seine DNA nicht nur am 63-jährigen Opfer im Wald gefunden wurde, sondern auch der DNA des Vergewaltigers von Wetzikon entsprach.

Nun sitzt der 29-jährige Rumäne, der bereits mehr als zwei Jahre im Gefängnis verbracht hat, als Beschuldigter vor Bezirksgericht Hinwil. Er hat eine Verlobte in Rumänien und ein rund zweijähriges Söhnchen, das er aber noch nie gesehen hat.

Er ist wegen eines Tötungsdelikts vorbestraft: Im März 2019 soll er in Grossbritannien für den Tod eines Türstehers bei einer Schlägerei verantwortlich gewesen sein. Der Staatsanwalt und die Verteidigung streiten sich vor Gericht aber, ob es sich bei einem «unlawful act manslaughter» übersetzt um Totschlag oder einen Raufhandel mit nur fahrlässiger Todesfolge handelt. Jedenfalls wurde der Mann dafür zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, aber nach rund 16 Monaten vorzeitig entlassen.

Vor dem Hinwiler Gericht gibt er beide Vergewaltigungen generell zu, macht aber keine Angaben zu Details. Die Taten habe er nicht geplant. In der Untersuchung sagte er, ein Messer habe er immer bei sich, weil er vielleicht einen Apfel esse. Sinngemäss macht er geltend, massiver Alkohol- und Drogenkonsum hätten zu den Taten geführt. Er habe selber nie gedacht, dass er zu so etwas fähig sei. Er wolle eine Therapie um herauszufinden, was in seinem Kopf vorgehe.

Die Psychiatrische Gutachterin hat bei ihm allerdings keine psychische Störung festgestellt. Deshalb wird auch keine Therapie beantragt. Für beide Taten sei er zudem voll schuldfähig.

Opfer verfolgen den Prozess im Saal

Der Staatsanwalt verlangt eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren wegen mehrfacher qualifizierter Vergewaltigung, mehrfacher qualifizierter sexueller Nötigung und versuchter schwerer Körperverletzung. Zudem sei der Beschuldigte für 15 Jahre des Landes zu verweisen. Ungewöhnlicherweise beantragt er gleichzeitig eine Verwahrung. Diese sei nötig, da der Schutz der Bevölkerung «nur» durch Freiheitsstrafe und den Landesverweis nicht gewährleistet sei.

Die Anwältinnen der beiden Frauen fordern Genugtuungen von 25 000 und 35 000 Franken. Beide Opfer verfolgen den Prozess im Saal und haben auch keinen in solchen Fällen eigentlich üblichen Ausschluss der Öffentlichkeit verlangt. So gibt es auch rund ein Dutzend Zuschauer im Saal.

Die Verteidigerin beantragt eine Freiheitsstrafe von höchstens 4 Jahren wegen mehrfacher Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Nötigung, sowie einen Landesverweis von 5 Jahren. Sie bestreitet die besondere Qualifikation der Taten und das Verwenden eines gefährlichen Gegenstands beim Wädenswiler Fall. Der Beschuldigte habe das Messer dort nicht eingesetzt und seinem Opfer nur zweimal gezeigt. Die Frau habe gar keine Angst vor ihm gehabt.

Die Anwältin der 63-Jährigen widerspricht. Das Opfer habe Todesangst gehabt, aber beschlossen, dass es dem Täter die Freude nicht mache, ihm das auch zu zeigen.

Das Urteil soll am 8. April eröffnet werden.

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