Donnerstag, April 3

Die rot-grünen Verkehrspolitiker haben Schindluder mit einem Privileg getrieben. Dass sie nun die Quittung erhalten, haben sie sich selbst zuzuschreiben.

1839 erlebte Zürich einen Aufruhr sondergleichen. Das konservative Landvolk zog mit Morgensternen, Hellebarden und Mistgabeln bewaffnet in die Stadt Zürich. Rund zweitausend Aufständische fielen ein. Ihr Schlachtruf: «Vorwärts, wer ein guter Christ ist!» Sie protestierten gegen liberale Reformen jener Zeit. Die kurze, aber heftige Auseinandersetzung forderte fünfzehn Menschenleben.

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Das Ereignis ging als Züriputsch in die Annalen ein – und wird heute noch gerne als Vergleich herangezogen, wenn ein Streit zwischen der Stadt Zürich und den Landgemeinden eskaliert.

Ein Wunder, dass die Analogie zum Putsch von 1839 in der Kantonsratssitzung von dieser Woche nicht gefallen ist. Dafür überboten sich die linken Parteien inklusive GLP sonst mit martialischen Voten, die gut ins frühe 19. Jahrhundert gepasst hätten. Von einem «Grossangriff auf die Stadt Zürich» sprachen sie, vom «bürgerlichen Hass auf die Städte», von «Bevormundung» und «Gängelei».

Auslöser für die lebhafte Debatte war ein alter Streitpunkt: Sollen die Städte Zürich und Winterthur ihr heutiges Privileg behalten dürfen, eigenständig über die Höchstgeschwindigkeiten auf ihren Strassen bestimmen zu können, oder nicht? SVP, FDP und Mitte setzten sich am Ende durch. Neu soll der Kanton das Sagen haben – was die linke Ratsseite zum Schäumen brachte. Ihr Traum von einer grossen städtischen Tempo-30-Zone ist geplatzt.

Sind die Bürgerlichen zu weit gegangen? Auf keinen Fall. Ihr Vorgehen ist weniger revolutionär, als es auf den ersten Blick erscheinen mag.

Zum einen, weil Zürich und Winterthur auch in Zukunft über grosse Teile der Strassen auf ihrem Stadtgebiet entscheiden können. Quartierstrassen sind vom Beschluss des Kantonsrats ausgenommen. Es ist also weiterhin möglich – und sinnvoll –, dass in ruhigen Wohngegenden tiefere Geschwindigkeiten verfügt werden. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden, im Gegenteil.

Neu – und das ist ebenfalls sehr sinnvoll – ist der Kanton aber allein zuständig für die Geschwindigkeitsanordnung auf Kantonsstrassen und Strassen mit einer überkommunalen Bedeutung. Das sind typischerweise wichtige Achsen, auf denen der tägliche Stadtverkehr kanalisiert werden soll. Auf diesen Strecken soll Tempo 50 gelten. So ist das auch im Bundesrecht vorgesehen.

Das ist wichtig, denn wer den Verkehr auf Hauptstrassen künstlich abbremst, provoziert, dass Autos auf Quartierstrassen ausweichen. Dies, weil die bestehende Strassenhierarchie aufgelöst wird. Ein Autofahrer sucht sich dann nicht mehr den verkehrsplanerisch sinnvollsten, sondern den direktesten Weg zum Zielort. Das ursprüngliche hehre Ziel, die Quartierbevölkerung vor Lärm zu schützen, verkehrt sich damit in sein Gegenteil.

Gut begründete Ausnahmen sind zudem weiterhin möglich. Damit verfolgt die Vorlage im Kanton Zürich eine ähnliche Stossrichtung wie ein Vorstoss, der zurzeit im Bundesparlament diskutiert wird.

Ausserdem, und das gilt es zu betonen, wurde das Recht, über Kantonsstrassen zu bestimmen, den Städten lediglich delegiert. Jetzt sieht der Kanton, welch Schindluder namentlich das rot-grüne Zürich mit dieser Delegation treibt. Da ist es mehr als verständlich, wenn er sie nun zurücknimmt.

Die Verkehrspolitik in der Stadt ist seit längerem hochideologisiert und zu stark auf das Velo ausgerichtet. Darunter leidet auch der öffentliche Verkehr. Autos möchte die rot-grüne Mehrheit am liebsten ganz aus dem Stadtbild verbannen. Dazu baut sie am Laufmeter Parkplätze ab, streicht Fahrspuren und verfügt Tempo 30, wo sie nur kann.

Zumindest beim letzten Punkt hat der Kanton nun eingehakt. Da die linken Parteien das Referendum ergreifen, wird die Stimmbevölkerung final über die Änderung entscheiden. Ein Ja an der Urne wäre wichtig. Ein Putsch wäre dies nicht, höchstens ein Pütschchen. Es täte Zürich gut.

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