Montag, September 30

Die Stadt bereitet eine Richtplanrevision vor. Das hat Folgen für das umstrittene Grundstück, auf dem heute Beton hergestellt wird.

Noch bis 2030 betreibt die Firma Kibag in Zürich Wollishofen neben der Roten Fabrik ein Betonwerk. Was danach mit dem Land passieren soll, ist Gegenstand eines seit Jahren andauernden Tauziehens zwischen der Stadt und der Kibag. Die Vorstellungen – man ahnt es – liegen weit auseinander.

Die Stadt scheint guten Mutes, in dem Streit am längeren Hebel zu sitzen. Am Mittwoch hat sie Anpassungen des kommunalen und des regionalen Richtplans für das Seeufer in Wollishofen bekanntgegeben. Diese liegen nun während 60 Tagen öffentlich auf.

Inhaltlich entsprechen die Anpassungen dem, was die Stadt bereits in ihrem Masterplan Seeufer Wollishofen in Aussicht gestellt hat: Wohnungen – wie die Kibag sie gerne bauen würde – soll es nicht geben. Stattdessen Freiraum für die Öffentlichkeit am See, strassenseitig liegt der Fokus weiterhin auf einer gewerblichen Nutzung.

Anatole Fleck, Sprecher des Amts für Städtebau, betont auf Anfrage der NZZ, nicht das ganze Kibag-Areal sei vom Plan für einen Grün- und Freiraum betroffen, sondern nur das Ufergebiet. Der Rest des Areals könne sich ohne Wohnnutzung unabhängig vom Masterplan entwickeln.

«Der logische nächste Schritt»

Nach dem Masterplan seien die nun angestrebten Richtplanrevisionen «der logische nächste Schritt». Zudem sei die Stadt gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz verpflichtet, die Bau- und Freihaltezonen im Uferbereich des Sees zu überprüfen und, wo nötig, ergänzende Vorgaben zu machen.

Für die Eigentümerin hätten die Revisionen keine Auswirkungen, hält Fleck fest. Richtpläne seien nur für die Behörden verbindlich.

Eine Richtplanrevision ist aber auch ein Schritt auf dem Weg zu einer Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO). Derzeit ist ein grosser Teil des Kibag-Areals der Wohnzone zugeordnet, zudem gelten die in den nuller Jahren ausgehandelten Sonderbauvorschriften, die den Bau von Wohnungen erlauben würden.

2019 begann sich allerdings abzuzeichnen, dass der Wind gedreht hat. Die Kibag arbeitete einen neuen Plan für das Areal aus. Während das ursprüngliche Projekt nur Wohnungen vorsah, plante sie neu mit einem Gewerbeanteil von 60 Prozent.

Würde die BZO im Sinne der nun vorgeschlagenen Richtplanrevisionen überarbeitet, dürfte das nicht mehr der Fall sein. So heisst es im Bericht zur Richtplanrevision: Die vorliegende Teilrevision schaffe die Voraussetzung für einen «Freiraum mit besonderer Erholungsfunktion» auf einer Fläche, die heute einer Wohnzone zugewiesen sei.

Anatole Fleck sagt, die Zonierungen hinsichtlich einer künftigen Wohnnutzung auf dem Areal stammten aus den 1990er Jahren und seien nicht mehr zeitgemäss. «Die Stadt ist der Ansicht, dass eine Gemeinde in einem solchen Fall korrigierend eingreifen kann.»

Wohnungen auf dem Kibag-Areal würden zu Nutzungskonflikten mit der Roten Fabrik führen, so die Devise der Stadt.

In den Anpassungen im regionalen Richtplan ist festgehalten, strassenseitig seien «Bauten mit vorwiegend gewerblichen und kulturellen Nutzungen» das Ziel. Seeseitig strebt die Stadt eine «Abfolge von öffentlichen Freiräumen am Wasser» an.

Die Revision des kommunalen Richtplans, die dies konkretisiert, sieht am Seeufer Wollishofen einen 8500 Quadratmeter grossen Park vor. Dieser soll das GZ Wollishofen mit dem Cassiopeiasteg verbinden, der von der Roten Fabrik zur Badi Wollishofen führt.

Kibag will an eigenen Plänen festhalten

Momentan – so viel steht fest – passiert auf dem 18 000 Quadratmeter grossen Areal allerdings nichts. Der Kibag sind die Hände gebunden. Einerseits ist sie der Stadt gegenüber verpflichtet, das Betonwerk bis 2030 zu betreiben. Andererseits hat der Kanton über das Areal eine Planungszone verhängt: ein faktisches Bauverbot für mindestens drei Jahre. Beantragt hat dieses die Stadt.

Dagegen wehrt die Kibag sich auf juristischem Weg. Und das bis anhin mit Erfolg. Das Baurekursgericht ist zwar der Meinung, dass die öffentliche Hand grundsätzlich die Planung und die BZO ändern könne. Wenn sie dies aber so kurz nach der letzten umfassenden BZO-Revision tue, wie hier der Fall, dann brauche es einen triftigen Grund. Dieser sei nicht gegeben.

Das Verfahren liegt nun beim Verwaltungsgericht.

Martin Kühn, Finanzverantwortlicher der Kibag, sagt auf Anfrage der NZZ, er habe noch keine Gelegenheit gehabt, die Richtplanrevisionen im Detail zu analysieren.

Die Kibag sei nach wie vor an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, die auch der Öffentlichkeit zugutekomme. An ihren Plänen für das Areal wolle die Kibag aber klar festhalten. Also auch an den Wohnungen.

Exit mobile version