Dienstag, Oktober 22

Der Hund wurde nach der Attacke eingeschläfert. Die Polizei ermittelt.

In Adlikon bei Regensdorf kam es am Montag zu einem gefährlichen Vorfall. Vor einem Mehrfamilienhaus griff ein Rottweiler zwei Kinder an, die draussen spielten. Ein fünfjähriger Junge erlitt schwere Bissverletzungen an den Armen. Ein siebenjähriges Mädchen wurde an einem Arm und einem Bein verletzt.

Laut Mitteilung der Kantonspolizei Zürich hörten mehrere Erwachsene die Kinder schreien und eilten ihnen zu Hilfe. Eine 40-jährige Frau versuchte, den Hund zu vertreiben. Auch sie wurde von dem Rottweiler gebissen. Eine weitere Frau wurde ebenfalls verletzt.

Laut bisherigen Erkenntnissen war der Rottweiler kurz vor 19 Uhr am Montagabend aus einer Wohnung entwichen. Der genaue Hergang des Ereignisses sei Gegenstand laufender Ermittlungen, teilt die Polizei mit.

Die Polizei fing den Hund schliesslich ein. Dabei biss der Rottweiler auch eine Polizistin. Anschliessend brachten die Beamten den Hund in die Wohnung zurück. Auf Anordnung des Veterinäramtes und mit Einwilligung der Halterin sei der Hund am Dienstag von einem Tierarzt eingeschläfert worden.

Im Kanton Zürich ist die Zahl der Beissattacken im Jahr 2023 stark angestiegen, von 659 auf 839 Vorfälle mit Menschen in einem Jahr. Ein Grund für den Anstieg sei nicht erkennbar, schreibt das Veterinäramt in seinem Jahresbericht.

Bei allen Meldungen zu Beissvorfällen und übermässigem Aggressionsverhalten klärt das Veterinäramt ab, ob der Hund registriert ist und ob allenfalls die obligatorischen Kurse besucht wurden. Allenfalls werden Stellungnahmen von Hundehaltern und den gebissenen Hunden eingeholt. Weitere mögliche Abklärungsschritte sind gemäss Veterinäramt eine Haltungskontrolle oder eine Verhaltensanalyse durch eine Fachperson. Schliesslich folgen eine Risikoanalyse mit allfälligen Massnahmen wie Training, Maulkorb- oder Leinenpflicht.

Die meisten Fälle, so hält das Amt fest, könnten mit einem Schreiben an die Hundehalter abgeschlossen werden, in dem diese auf ihre Aufsichtspflichten hingewiesen werden. Dass Tiere aus Sicherheitsgründen als Sofortmassnahme oder definitiv beschlagnahmt werden müssen, kommt laut Veterinäramt selten vor. Im Berichtsjahr 2023 wurde ein Tierhalteverbot verfügt, und 35 Verbote wurden überwacht.

Die Hundehaltung ist in der Schweiz unterschiedlich reguliert. Im Kanton Zürich sind einige Hunderassen verboten, darunter Pit Bull Terrier, American Bull Terrier und Staffordshire Bull Terrier. Rottweiler gehören nicht dazu.

Für verbotene Rassen werden keine neuen Haltebewilligungen ausgestellt. Die Haltung eines «Listenhundes» ist einzig Personen erlaubt, die ihr Tier vor dem 1. Januar 2010 gehalten haben und über eine entsprechende Haltebewilligung verfügen.

Unterschiedlich gehandhabt werden auch die Hundekurse. Im Kanton Zürich sind sie obligatorisch – ausser für «kleinwüchsige» Hunde. Ein nationales Obligatorium gibt es nicht.

Welche Folgen die Beissattacken des Rottweilers für dessen Besitzerin haben, ist noch unklar. Dies werde nun ermittelt, erklärte eine Sprecherin der Kantonspolizei. Ebenfalls abgeklärt werde, ob der Hund schon früher negativ aufgefallen sei.

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