Montag, November 25

Mit 21 Jahren wird der Mann zum ersten Mal verurteilt. Er macht immer weiter. Bis es dem Migrationsamt reicht.

Vierzig Jahre alt ist der Serbe und hat einiges auf dem Kerbholz. Über Jahre wird er immer wieder kriminell. Er dealt mit Drogen und konsumiert sie, begeht Verkehrsdelikte, fällt auf wegen Diebstahls sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.

Schliesslich reicht es dem Zürcher Migrationsamt: Es beschliesst Anfang Januar 2023, die Aufenthaltsbewilligung des Mannes nicht mehr zu verlängern. Innert drei Monaten soll er die Schweiz verlassen. Doch er weigert sich und reicht Rekurs ein.

Es ist das Verwaltungsgericht, das sich mit folgender Frage befassen muss: wie verfahren mit einem Ausländer, der über Jahre hinweg Delikte begeht?

Als Neunjähriger reist der Serbe, um den es hier geht, in die Schweiz ein. Das ist 1993. Im Rahmen des Familiennachzugs wird ihm eine Niederlassungsbewilligung erteilt, er lebt bei seinen Eltern in einer Gemeinde im Kanton Zürich und besucht die öffentliche Schule.

Doch eine Lehre schliesst er nie ab. Als junger Mann wird der Serbe zum ersten Mal kriminell. Zwischen 2005 – da ist er 21 Jahre alt – und 2012 wird er sechs Mal wegen verschiedener Delikte verurteilt: wegen mehrfachen Raubes, Sachbeschädigung, mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, Hehlerei, Diebstahl und diverser Verkehrsdelikte. In den folgenden Jahren kommen weitere Delikte dazu, unter anderem fährt er immer wieder Auto ohne Fahrausweis.

Die Bilanz all dieser Urteile: mindestens 690 Tagessätze Geldstrafe, 40 Stunden gemeinnützige Arbeit sowie einmal 8 Monate und einmal 12 Monate Freiheitsstrafe. Hinzu kommen mehrere Bussen.

Gleichzeitig häuft der Mann Schulden an, Ende November 2019 sind es rund 115 000 Franken.

Mehrmals wird der Serbe vom Migrationsamt verwarnt: Werde er weiterhin straffällig, riskiere er seine Niederlassungsbewilligung. Im Juli 2020 teilt es dem Mann dann mit, dass ihm lediglich eine auf ein Jahr befristete Bewilligung gewährt werde. Er wird angehalten, straffrei zu bleiben und seine Schulden abzubauen.

Der Schuldenberg wächst

Doch nicht einmal ein Jahr später wird er erneut straffällig. Wegen Erschleichens einer Leistung wird er per Strafbefehl zu einer Busse von 400 Franken verurteilt. Derweil muss er von der öffentlichen Fürsorge unterstützt werden. Und sein Schuldenberg wächst auf fast 150 000 Franken an.

Schliesslich wird es dem Migrationsamt zu bunt. Es verlängert seine Aufenthaltsbewilligung nicht mehr. Dagegen rekurriert der Serbe erfolglos bei der Sicherheitsdirektion und gelangt dann ans Verwaltungsgericht.

Dieses hat seine Beschwerde nun abgewiesen. Es sieht die verweigerte Bewilligung als rechtens an. Während seines Aufenthalts in der Schweiz sei der Mann mehrere Male straffällig geworden – auch nachdem seine Aufenthaltsbewilligung zurückgestuft worden sei.

Zwar sei der Mann nie gewalttätig geworden. Doch die Vielzahl der begangenen Delikte offenbare eine «offensichtliche Gleichgültigkeit» gegenüber der hiesigen Rechtsordnung. Darüber hinaus zeige er eine grosse Unbelehrbarkeit, schreibt das Gericht.

Obwohl der Mann seit seinem neunten Lebensjahr in der Schweiz gelebt habe und hier zur Schule gegangen sei, habe er sich nicht genügend um eine Arbeit bemüht, um seine Schulden zu tilgen. Vielmehr sei der grundsätzlich voll arbeitsfähige Mann zwei Jahre lang keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen. Dem Urteil ist zu entnehmen, dass der Mann zwar seit August 2022 als Bauarbeiter angestellt ist. Doch die Bemühungen um Arbeit hätten sehr spät und offenkundig erst unter dem Eindruck der drohenden Wegweisung eingesetzt.

Integration durch Delinquenz getrübt

Eine Wegweisung in sein Heimatland, so hält es das Verwaltungsgericht fest, würde den Mann zwar hart treffen, ihn aber nicht vor unüberwindbare Hindernisse stellen. In Serbien sei er aufgewachsen, er habe dort Verwandte und besuche das Land regelmässig. Zudem habe er Erfahrung in der Baubranche, die ihm in seinem Heimatland von Nutzen sein würde.

In der Schweiz hingegen sei es dem Mann nicht gelungen, «sich über das von einem Ausländer zu erwartende Mass zu integrieren». Weder verfüge er über seine Familie hinaus über verfestigte Kontakte, noch gehöre er einem Verein an. Zudem sei seine Integration durch die wiederholte Delinquenz stark getrübt. Aus Sicht des Gerichts ist die nicht verlängerte Aufenthaltsbewilligung deshalb klar verhältnismässig.

Doch der Mann will nicht aufgeben: Eine Beschwerde vor Bundesgericht ist noch hängig.

VB.2023.00524, Entscheid vom 15. November 2023, noch nicht rechtskräftig.

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