Sonntag, November 10

Er beschimpfte zwei getötete Polizisten in einem sozialen Netzwerk. Nun ist der 27-jährige Sicherheitsangestellte mit einem Strafbefehl verurteilt worden.

Am 31. Januar 2022 wurden bei einer Fahrzeugkontrolle bei Ulmet in Rheinland-Pfalz in Deutschland eine 24-jährige Polizeischülerin und ein 29-jähriger Polizist von einem Wilderer, der den Kofferraum voller Damwild hatte, mit einer Schrotflinte und einem Jagdgewehr kaltblütig erschossen. Seit Juli 2023 ist das Urteil einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe wegen zweifachen Mordes für den Täter rechtskräftig.

In verschiedenen sozialen Netzwerken war die Tat damals mit dem Akronym ACAB bejubelt worden, was als Abkürzung für «All cops are bastards» steht. Viele Urheber der Kommentare wurden als Leute identifiziert, die der Querdenker-Szene nahestehen.

In der Woche nach der Tötung stellte eine «Hate Speech»-Ermittlungsgruppe in Deutschland 399 Fälle von Hassrede und Hetze im Internet im Zusammenhang mit dem Doppelmord fest. Bis September 2022 wurden 539 Hasskommentare von 412 Personen in Deutschland strafrechtlich verfolgt.

Auch im Kanton Zürich hat der Fall zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt, wie aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hervorgeht, in welchen die NZZ Einsicht hatte. Wegen eines Kommentars auf Tiktok ist ein heute 27-jähriger Schweizer, der als Sicherheitsangestellter arbeitet, unter Zuhilfenahme des Straftatbestands «Störung des Totenfriedens durch Verunehrung oder Beschimpfung eines Leichnams» verurteilt worden.

Kommentar unter Videobeitrag gepostet

Irgendwann im Zeitraum zwischen dem 31. Januar und dem 24. Februar 2022 postete der Beschuldigte von seinem damaligen Wohnort in Neerach aus im sozialen Netzwerk Tiktok unter einem Videobeitrag über die Ermordung der beiden Polizisten die Nachricht «1312». Sie steht für die Position der Buchstaben im Alphabet und ebenfalls für das Akronym ACAB. Laut dem Strafbefehl nahm der Beschuldigte durch diesen Post direkten Bezug auf die zwei getöteten Polizeibeamten und beschimpfte sie bewusst und gewollt öffentlich.

Zudem ist der Mann mit demselben Strafbefehl auch wegen zweimaligen Vergehens gegen das Waffengesetz bestraft worden. Im Juni 2023 kontrollierten Beamte der Kantonspolizei Schwyz den Beschuldigten und sein Auto in Bäch. Dabei kam eine durchgeladene und gesicherte Faustfeuerwaffe der Marke Erma EP 552 22 Long Rifle zum Vorschein. Der Beschuldigte war nicht im Besitz des dafür notwendigen Waffenerwerbsscheins und der Waffentragbewilligung. Damals sass der Mann nach der Kontrolle zwei Tage in Haft.

Im Oktober 2023 kontrollierten Beamte der Kantonspolizei Zürich den Sicherheitsangestellten und seinen Personenwagen erneut in Volketswil. Dabei stellten die Polizisten zwei verbotene Schlagstöcke sicher: einen in der Innentasche seiner Motorradkutte und einen zweiten, der wie eine Taschenlampe aussah, in seinem Auto. Auch dafür hatte der 27-Jährige keine Bewilligung.

Eine Rechnung von 6720 Franken

Die Staatsanwaltschaft hat den Sicherheitsangestellten nun wegen Störung des Totenfriedens und zweimaligen Vergehens gegen das Waffengesetz unter Einbezug einer im Februar 2022 bedingt ausgesprochenen Vorstrafe zu einer neuen Gesamtstrafe von 100 Tagessätzen zu je 40 Franken (also 4000 Franken) verurteilt. Die Geldstrafe wird vollzogen.

Der Verurteilte muss Kosten von 6720 Franken bezahlen. Diese setzen sich zusammen aus den 4000 Franken Geldstrafe, von denen 80 Franken wegen der zwei verbüssten Hafttage abgezogen werden. Hinzu kommen 1000 Franken Gebühren und 1800 Franken Auslagen der Polizei.

Zwei Tagessätze sind durch Haft erstanden. Die beiden Schlagstöcke werden definitiv eingezogen und vernichtet. Die sichergestellte Faustfeuerwaffe wird allerdings dem rechtmässigen Besitzer zurückgegeben. Aus dem Strafbefehl ist nicht ersichtlich, wie der Beschuldigte in ihren Besitz gelangt ist. Eine zusätzliche Straftat liegt dabei aber offensichtlich nicht vor.

Wie dem Strafbefehl ausserdem zu entnehmen ist, waren auch noch zwei Klappmesser, ein Jagdmesser und vier Reizstoffsprühgeräte beim Sicherheitsangestellten sichergestellt worden. Diese werden ihm wieder herausgegeben. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

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