Montag, Februar 24

Die Frist für das Einreichen der Steuererklärung 2024 läuft bis Ende März. Der Berater Markus Hertel gibt Tipps, wie man Steuern spart und die Abzüge richtig nutzt.

Herr Hertel, was sind die häufigsten Fehler beim Ausfüllen der Steuererklärung?

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Fehler passieren Steuerpflichtigen bei den Angaben zu Einkünften sowie bei den Steuerabzügen. Bei den Einkünften gehen beispielsweise Angaben zu Nebentätigkeiten, selbständiger Arbeit oder auch Kapitalerträgen vergessen. Bei den Steuerabzügen sehen wir oft, dass die Steuerpflichtigen sie nicht richtig ausschöpfen – beispielsweise bei den Unterhaltskosten von Immobilien oder den Weiterbildungskosten.

Welche Fälle haben Sie gesehen, in denen Fehler besonders kostspielig waren?

Wir hatten einmal einen Klienten, der in den Jahren 2001 bis 2003 drei Liegenschaften im Privatvermögen für rund 2 Millionen Franken renoviert und umgebaut hatte. Bei dem Fall ging es um den Unterschied zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Aufwendungen. Erstere können grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen zum Zeitpunkt einer Renovation abgezogen werden. Bei den wertvermehrenden Aufwendungen ist das nicht möglich, dafür kann man sie später beim Verkauf der entsprechenden Liegenschaft bei der Grundstücksgewinnsteuer geltend machen. Letzteres hatte unser Klient ursprünglich so geplant, er hatte seine Investitionen in Eigenregie als wertvermehrende Aufwendungen eingestuft und wollte dies geltend machen, wenn er die Liegenschaften verkauft. Dies tat er dann im Jahr 2023.

Und was passierte dann?

Dann kam aber die Steuerverwaltung des Kantons Bern und teilte ihm mit, dass sie drei Viertel seiner Ausgaben als Unterhalt einstuft. Er hätte diese damals in den Jahren 2001 bis 2003 als werterhaltende Aufwendungen in den jeweiligen Steuererklärungen geltend machen sollen. Nun gehe dies nicht mehr. Der Kunde hockte dann plötzlich und unerwartet auf einer Rechnung von mehreren zehntausend Franken Grundstücksgewinnsteuer. Aus unserer Sicht hätte er in den Jahren 2001 bis 2003 alles in seinen Steuererklärungen angeben und die Behörden entscheiden lassen sollen, ob es sich um werterhaltende oder wertvermehrende Aufwendungen handelt. Bei Immobilien gibt es manchmal solche Abgrenzungsprobleme.

Wie ging der Fall dann aus?

Wir machten eine Einsprache. Wir konnten noch etwas rausholen, aber er verlor trotzdem Steuersubstrat, das er 2001 bis 2003 hätte geltend machen müssen. Zudem entstanden ihm Kosten, um seine Position zu verteidigen.

Passieren solche Fehler häufig?

Bei Renovationen sehen wir oft, dass die Kunden diese schlecht dokumentieren. Dies kann sich später rächen. Viele machen auch Fehler bei der Planung. Wir hatten einen Fall, bei dem jemand in zwei aufeinander folgenden Jahren ein Chalet renoviert hat. Das kostete jedes Mal 400 000 Franken, sein steuerbares Einkommen betrug aber 200 000 Franken pro Jahr. Ihm gingen folglich in beiden Jahren jeweils 200 000 Franken verloren. Wenn der Kunde dies besser geplant und gestaffelt hätte, hätte er noch einiges rausholen können.

Also sollte man die Handwerker nach und nach bestellen, damit die Rechnungen in verschiedene Steuerperioden fallen?

Ja, insbesondere in Fällen mit drohendem Minuseinkommen – wenn also die Aufwendungen höher sind als das steuerbare Einkommen. Dann ist es steuerlich gesehen sinnvoll, Renovationen nach und nach und über einen längeren Zeitraum hinweg zu planen.

Wie gross ist das Risiko, Fehler zu machen, wenn man die Steuererklärung selbst ausfüllt?

Unsere Erfahrung zeigt, dass die Leute im Allgemeinen selbst die Steuererklärung ausfüllen. Das funktioniert oft ja auch gut. Geht es um komplexere Fragen und Lebenssituationen, ist indessen professionelle Unterstützung sinnvoll. Dies gilt beispielsweise für grössere Renovationen von Liegenschaften, bei der Eröffnung eines Geschäfts oder bei der Planung der Pensionierung.

Da geht es um viel Geld . . .

Ich hatte vorletztes Jahr eine Klientin, die sich im Hinblick auf ihre Pensionierung überlegte, wegen der Steuern umzuziehen. Die Unterschiede in der Steuerlast zwischen den Kantonen sind beispielsweise bei der Auszahlung von Kapitalleistungen aus der zweiten Säule gross. Im konkreten Fall hat sich gezeigt, dass Graubünden beispielsweise eine tiefe Steuerbelastung auf Kapitalauszahlungen und andere Kantone teilweise sehr hohe hatten.

Ziehen denn viele Leute mit der Pensionierung um?

Das war eher ein Ausnahmefall. Viele schrecken vor einem solchen Umzug zurück, nur um Steuern zu sparen. Die Behörden prüfen in der Regel sehr streng, ob eine Person wirklich ihren Lebensmittelpunkt an dem neuen Ort hat.

Welches sind die wichtigsten Abzüge in der Steuererklärung?

Das hängt von der Lebenssituation ab. Wenn man Kinder hat, ist es sicher anders, als wenn man alleinstehend ist. Dann kann man beispielsweise Kinderbetreuungskosten geltend machen. Bei den Abzügen muss man sich bewusst sein, dass viele von ihnen plafoniert sind – es gibt also maximale Abzüge. Es ist wichtig, in der Steuererklärung alle Abzüge geltend zu machen: Berufskosten, Vorsorge und Versicherungen, Kosten im Zusammenhang mit Vermögenswerten, also Schuldzinsen und Schulden, Vermögensverwaltungskosten, Unterhaltskosten von Liegenschaften, allgemeine Abzüge wie Spenden, Weiterbildungskosten, Krankheitskosten inklusive Zahnarzt, Familienabzüge und Sozialabzüge. Da gibt es einige Optimierungsmöglichkeiten.

Ist in diesem Jahr etwas besonders zu beachten?

Es gab jüngst zwei wichtige Entwicklungen. Das Parlament hat sich Ende 2024 gefunden, was die Abschaffung des Eigenmietwerts angeht. Momentan gibt es jedoch noch keinen Handlungsbedarf für Wohneigentümer. Es ist ja noch nicht klar, ob die Gesetzesänderung noch vors Volk kommt. Wenn aber der Eigenmietwert abgeschafft würde, müssen Wohneigentümer dies wirklich im Auge behalten. Das Zweite sind die nachträglichen Einkäufe in die Säule 3a. Dieses Jahr ist das noch nicht möglich, aber ab 2026.

Was genau sollte man beim Eigenmietwert vor allem im Zusammenhang mit Renovationen im Auge behalten?

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das nicht mehr besteuert würde. Wenn er wegfällt, gibt es danach auch keine Abzüge mehr für den Unterhalt bei selbst bewohnten Liegenschaften. Wenn man also dann zum Beispiel die Fenster oder die Küche ersetzt, wird das nicht mehr abzugsfähig sein. Bei vermieteten Liegenschaften wäre das hingegen immer noch möglich. Auch beim Schuldzinsenabzug gäbe es Beschränkungen. Da stellt sich dann die Frage, ob es sich lohnt, die Hypothek zurückzuzahlen, wenn man flüssige Mittel zur Verfügung hat.

Sie haben vorhin gesagt, manche Steuerpflichtige würden Nebeneinkommen nicht in der Steuererklärung angeben. Kommt dies häufig vor, und wie gross ist die Gefahr, dass dies auffliegt?

Es gibt tatsächlich Leute, die Nebeneinkünfte kumuliert und auf Konten gelegt haben, die sie in der Steuererklärung nicht angegeben haben. Auch Erträge und Gewinn aus Kryptowährungen können hier ins Spiel kommen, und zwar folgendermassen: In der Schweiz sind Kapitalgewinne ja grundsätzlich steuerfrei. Solange man als Hobby in Kryptowährungen anlegt und Gewinne erzielt, fallen keine Steuern an. Wenn man das aber professioneller ausgestaltet und dies regelmässig tut, kann das in eine selbständige Erwerbstätigkeit kippen. Ich habe schon Fälle gesehen, in denen Leute das zwei, drei Jahre gemacht und gedacht haben, das sei alles steuerfrei. Dann kam aber die Steuerbehörde, qualifizierte das um und fragte nach, was in den Vorjahren passiert sei. Dann wurde nachgerechnet, und es kam sogar zu Nach- und Strafsteuerverfahren.

Was beobachten Sie bei Konten, die nicht in der Steuererklärung angegeben wurden?

Wir haben regelmässig Fälle, bei denen Kunden, die ein grösseres Kapital auf einem nicht deklarierten Konto angesammelt haben, das Geld irgendwann brauchen – beispielsweise, um eine Liegenschaft zu kaufen oder eine andere Investition zu tätigen. Man kann aber nicht plötzlich aus einem «schwarzen» ein «weisses» Konto machen. Die Steuerbehörden machen ja jedes Jahr einen Vermögensstandsvergleich. Wenn die Steuerbehörde Schwarzgeld aufdeckt, kommt es zu einem Nach- und Strafsteuerverfahren bis zehn Jahre zurück. Es fallen Nachsteuern, Verzugszinsen und Bussen an. Mit einer straflosen Selbstanzeige kann sich ein Steuerpflichtiger unter bestimmten Voraussetzungen selbst anzeigen.

Ist Ihnen hier ein Fall besonders in Erinnerung geblieben?

Ich hatte einmal einen Klienten mit einer Zigarrensammlung, deren Sammlerwert rund 100 000 Franken betrug. Er hatte das nicht beim Vermögen angegeben und fragte mich, was er nun machen solle. Ich riet ihm, die Zigarrensammlung mittels einer straflosen Selbstanzeige beim Vermögen anzugeben, wenn er das Geld aus dem Verkauf der Sammlung später gebrauchen wolle. Ich glaube, er entschied sich dann eher, die Zigarren selber zu rauchen.

Fliegt es meist auf, wenn man Nebenkonten füllt und dies nicht in der Steuererklärung angibt?

Wenn man nicht viel Geld ausgibt, bleibt es vielleicht unbemerkt. Sobald man das Geld aber für grössere Ausgaben oder Investitionen gebrauchen will, wird es schwierig. Bei Vermögen im Ausland ist der internationale Informationsaustausch zu beachten. Wenn man als Schweizer ein Konto bei einer ausländischen Bank hat, wird die Bank Daten automatisch übermitteln, wenn ein entsprechendes Abkommen das so vorsieht. Die Daten gehen dann zuerst nach Bern zur Eidgenössischen Steuerverwaltung und dann in den entsprechenden Kanton des Steuerpflichtigen.

Vermögenswerte im Ausland muss man also auch in der Schweizer Steuererklärung angeben?

Ja, das gilt sowohl für Bankkonten und -depots als auch für Immobilien. Ich hatte schon einmal einen Fall, bei dem eine in der Schweiz Steuerpflichtige eine Lebensversicherung in Deutschland hatte, diese aber nicht in der Schweiz angegeben hatte. Diese war aber steuerlich relevant, da bewegliches Vermögen in der Schweiz besteuert wird. Wenn man das nicht deklariert, kommen die Steuerbehörden unter Umständen darauf, und dann muss man Steuern, Zinsen und auch Bussen nachzahlen.

Muss man auf Immobilien im Ausland in der Schweiz Steuern zahlen?

Liegenschaften im Ausland sind sogenanntes unbewegliches Vermögen und werden in der Regel dort besteuert, wo sie liegen. Man muss im Allgemeinen in dem entsprechenden Land eine Steuererklärung ausfüllen. Das hängt von dem Steuergesetz des jeweiligen Landes ab. Ein Klient von mir hat in Florida ein Haus, das er vermietet. Die Mieterträge sind in den USA steuerbar, aber in der Schweiz muss er das Haus und die Mieterträge trotzdem in der Steuererklärung angeben, weil es für den Steuersatz relevant ist.

Ein wichtiges Steuerthema ist derzeit die Besteuerung von Kapitalauszahlungen aus der beruflichen Vorsorge sowie der Säule 3a. Der Bundesrat will hier Steuervorteile abschaffen, um den Bundeshaushalt zu entlasten. Käme dies, würde sich die Vorsorge dann noch lohnen?

Die privilegierte Besteuerung von Vorsorge ist ein politisches Thema. Bis jetzt wollte man die Vorsorge begünstigen. Jetzt den Leuten nach mehreren Jahrzehnten zu sagen, dass das nicht mehr geht, ist aus meiner Sicht höchst heikel und schwierig. Ab welchem Zeitpunkt macht man das? Wenn man nur die Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule und nicht aus der Säule 3a stärker besteuern würde, wäre das nicht ganz kohärent. Viele unserer Kunden machen von den Abzügen Gebrauch, die ihnen die zweite Säule bietet. Gerade in Hochsteuerkantonen wie Bern sieht man das häufig.

Sollte man die Steuern vorzeitig bezahlen?

Das kommt auf die Liquiditätssituation des Steuerpflichtigen an. Der Vorauszahlungszins bei der direkten Bundessteuer ist zurzeit 0,75 Prozent. Wenn jetzt der Steuerpflichtige Geld auf dem Sparkonto hat, wo es nichts abwirft, kann das eine Alternative sein. Wenn jemand aber das Geld beispielsweise in einem rentablen Aktien-ETF angelegt hat, dann weniger.

Manche ältere Leute sind überfordert mit administrativen Dingen. Kommt es eigentlich oft vor, dass Menschen gar keine Steuererklärung abgeben?

Wir treffen in der Praxis immer wieder auf solche Fälle. Dass auch im Steuerbereich die Digitalisierung immer mehr Einzug hält, birgt natürlich die Gefahr, dass ältere Menschen sich überfordert fühlen. Im Kanton Bern gibt es beispielsweise eine neue Identifikationsprozedur, bei der man sich umregistrieren muss. Da frage ich mich schon, wie das ältere Leute ohne jegliche Hilfe machen sollen.

Was passiert denn, wenn jemand seine Steuererklärung nicht macht?

Wenn jemand keine Steuererklärung abgibt und auf Mahnungen nicht reagiert, erfolgt eine sogenannte Ermessenstaxation. Das Steueramt legt dann das geschätzte Einkommen selber fest. Häufig ist das aber höher als das effektive Einkommen, und das kann dann sehr viel mehr kosten. Die letzte Notbremse ist, dass man eine Einsprache macht, wenn man eine Ermessenstaxation bekommt. Dann hat man 30 Tage Zeit und kann die Steuererklärung noch nachreichen.

Markus Hertel

Markus Hertel ist Fürsprecher und eidgenössisch diplomierter Steuerexperte beim Beratungsunternehmen Omnitax in Biel. Zuvor war er mehr als zwanzig Jahre lang bei grossen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen in der Steuerrechtsberatung tätig. Hertel ist auch Vorstandsmitglied und Vizepräsident der Schweizerischen Vereinigung Diplomierter Steuerexperten (SVDS) sowie Mitglied der Prüfungskommission für Steuerexperten.

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