Mittwoch, April 30

Zu dem Zwischenfall kam es, weil der 26-jährige Mann unaufmerksam war. Nun ist er verurteilt worden.

Es ist kurz nach 21 Uhr am 11. August 2023, als im Güterbahnhof Winterthur die Rangierlokomotive eines Bauzugs gegen einen leeren Personenzug prallt. Auf dem Rangierzug befinden sich die Lokomotivführerin und zwei weitere Bahnangestellte.

Eine Rangiermitarbeiterin wird zu Boden geworfen und muss leicht verletzt zur Kontrolle ins Spital gebracht werden. Die beiden anderen SBB-Mitarbeiter auf dem Rangierzug bleiben unverletzt.

Es entsteht ein Sachschaden von rund 100 000 Franken.

Anweisung korrekt wiederholt, aber falsch ausgeführt

Die Ursache war eine falsch gestellte Weiche, wie nun aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hervorgeht. Der 26-jährige Zugverkehrsleiter ist mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30 Franken (3000 Franken) wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs verurteilt worden. Bezahlen muss er eine Busse von 500 Franken.

Wie im Strafbefehl steht, funkte ein Rangierspezialist auf dem Bauzug beim Bahnareal Untere Vogelsangstrasse in Winterthur den Zugverkehrsleiter an jenem Abend an und teilte ihm mit, dass die drei SBB-Mitarbeiter mit dem Rangierzug vom Gleis 104 auf das Gleis 21 und danach auf Gleis 108 fahren wollten. Der Zugverkehrsleiter solle die Weichen entsprechend stellen. Dieser wiederholte diese Anweisungen korrekt, worauf der Rangierspezialist der Lokomotivführerin das Okay für die Weiterfahrt erteilte.

Laut dem Strafbefehl stellte der Beschuldigte die Weichen dann allerdings «aufgrund pflichtwidriger Unaufmerksamkeit» falsch, so dass der Rangierzug nicht auf das Gleis 108, sondern auf das Gleis 106 fuhr. Dort stand bereits der leere Personenzug SBB Regio-Dosto RABe 511 011 «Dietikon».

Beim Aufprall wurde die 25-jährige Mitarbeiterin vom Rangierzug hinuntergeschleudert und verletzt. Sie hat auf einen Strafantrag verzichtet, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht. Der Rangierspezialist, der den Funkspruch abgesetzt hatte, konnte rechtzeitig abspringen und blieb unversehrt. Auch die Lokomotivführerin, die sich im Führerstand des letzten Wagens des Bauzugs aufgehalten hatte, kam ohne Verletzungen davon.

Neben einem angerichteten Schaden von 100 000 Franken sei durch das fehlbare Verhalten des Zugverkehrsleiters der Bereich der Rangiergleise aufgrund der Aufräumarbeiten während mehrerer Tage nur eingeschränkt verfügbar gewesen, schreibt die zuständige Staatsanwältin im Strafbefehl. Der öffentliche Personenverkehr wurde dadurch aber nicht eingeschränkt.

Gefährdung von Leib und Leben

Im Strafbefehl steht weiter: «Der Beschuldigte erzeugte durch das Einstellen des falschen Gleises für den Rangierzug in pflichtwidriger Unvorsichtigkeit eine äusserst prekäre Situation, welche den Betrieb im Bereich der Rangiergleise für einige Zeit verunmöglichte bzw. zumindest stark behinderte.»

Er habe damit nicht nur eine erhebliche Gefährdung für Leib und Leben der Mitarbeiter auf dem Rangierzug geschaffen, sondern auch eine erhebliche Beschädigungsgefahr für den Rangierzug und den auf dem Gleis 106 stehenden Personenzug.

Für den Beschuldigten sei es voraussehbar gewesen, dass durch das Einstellen einer falschen Weiche der Rangierzug beschädigt und dessen Insassen verletzt werden könnten. Von einem pflichtbewussten Zugverkehrsleiter müsse aber erwartet werden, die nötige Aufmerksamkeit aufzuwenden, um das Einstellen der falschen Weiche zu verhindern.

Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Nebst der Busse muss der Verurteilte auch noch 800 Franken Gebühren für das Vorverfahren bezahlen.

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