Nur noch Familien und Frauen, gar eine vorzeitige Kündigung des Vertrags: Von den Neuenburger Wünschen und Drohungen bleibt nicht viel übrig. Delinquenten versucht man das Leben schwerzumachen.

Beat Jans weiss, wie wichtig Tatendrang ist – und wie bedeutsam die Kommunikation darüber. Zahlreiche Vorgänger verzichteten in den ersten hundert Amtstagen auf öffentliche Auftritte. Der neue Justizminister, seit Anfang Jahr im Amt, handhabt es fundamental anders: Er lässt keine Gelegenheit aus, um zu demonstrieren, dass er beim explosivsten Dossier seines Departements – der Asylpolitik – die Fäden in der Hand hat.

Im neuenburgischen Boudry, wo sich gemäss Standortplanung das grösste Bundesasylzentrum (BAZ) befindet, ist die Sprengkraft zurzeit besonders gross. Die Unmutsbekundungen aus der Nachbarschaft über Einbrüche, Diebstähle und Belästigungen sind derart laut geworden, dass auch die Kantonsregierung zumindest rhetorisch einen Gang höher schaltete: Anfang Februar drohte sie in einem Brief an den Bundesrat, die Verträge für das BAZ vorzeitig zu kündigen – eine Kehrtwende, wie sie im grundsätzlich migrationsfreundlichen Kanton unlängst noch kaum vorstellbar gewesen wäre.

Also reiste Jans am Mittwochnachmittag hin, «um sich vor Ort ein Bild zu machen», wie es in der Ankündigung hiess. Was hat er gesehen und gehört? «Es ist klar, dass die Situation angespannt ist. Die Sorgen nehme ich sehr ernst», sagte er im Anschluss anlässlich eines Point de Presse. Jans machte einen Rundgang im Asylzentrum, traf sich mit Vertretern der Behörden und ging dann mit der ganzen Entourage durch die betroffenen Quartiere bis zur Endstation des Trams, in dem einige der (Belästigungs-)Vorfälle stattgefunden hatten.

Keine Proteste, keine Transparente

Wer erwartet hätte, dass ihn auf dem Spaziergang empörte Bürger empfangen würden, sah sich getäuscht – keine Protestkundgebung, keine Transparente. Einige Passanten zeigten sich gar eher irritiert über den bundesrätlichen Tross, habe man persönlich doch noch nie Probleme gehabt. Dastier Richner, Wortführer der Vereinigung «Bien vivre à Neuchâtel», sagte, dass man bewusst auf Störaktionen verzichtet habe. Dies verlange der Respekt vor dem Amt, zudem sei man dankbar dafür, dass man die eigenen Anliegen immerhin persönlich beim Bundesrat habe deponieren können.

Inhaltlich jedoch kann die Bürgerbewegung nur enttäuscht sein. In ihrer von gut 1600, häufig freilich anonymen Personen unterschriebenen Onlinepetition stellte sie zwei unmissverständliche Forderungen auf: Entweder wird das Bundesasylzentrum ab sofort nur noch von Familien und Frauen genützt – oder es muss ganz geschlossen werden.

Beiden Anliegen kann das Justizdepartement nicht einmal annähernd entsprechen, in der allgemein angespannten Asylsituation sind sie schlicht nicht realistisch. Auch auf die deutlich defensiveren Wünsche der Neuenburger Regierung – der langfristige Erhalt der erhöhten Sicherheitsmassnahmen sowie eine Redimensionierung des Zentrums – konnte Jans nicht wirklich eingehen.

«Keinerlei Versprechen»

Die im Herbst eingeführten und zu 90 Prozent vom Bund finanzierten Patrouillen im öV werden zwar bis Juni weitergeführt. Für die Zeit danach brauche es aber «weitere Diskussionen», so Jans. Noch weiter in der Ferne scheint eine Verkleinerung des Betriebs: Er habe das Anliegen aufgenommen, könne aber «keinerlei Versprechen» machen, so der Basler. Der Ball liege bei den Kantonen. Wenn also innerhalb der Asylregion Westschweiz einzelne Behördenvertreter mit Vorschlägen kämen, würde man dies «sicher diskutieren».

Neuenburgs Staatsrätin Florence Nater wollte sich dennoch keine Enttäuschung anmerken lassen. Man sei sich bewusst gewesen, dass eine «Lösung mittels Zauberstab» nicht möglich sei. Über eine vorzeitige Vertragskündigung, die der Kanton ohnehin nur als Extremszenario skizziert habe, habe man am Mittwoch gar nicht erst gesprochen, sagte sie salopp.

Kurz: Dem umtriebigen Justizvorsteher schien es beim Abstecher an die frühlingshaften Gestaden des Neuenburgersees in erster Linie darum zu gehen, die Wogen zu glätten und ein «offenes Ohr» zu signalisieren. Inhaltlich jedoch hatte er die grossen Pflöcke bereits exakt einen Monat früher eingeschlagen, anlässlich des Besuchs im Bundesasylzentrum von Chiasso. Mehrfach verwies er in Boudry darauf.

Abschreckende Wirkung von Expressverfahren

Am meisten erhofft sich das Departement von der Einführung der 24-Stunden-Verfahren für Personen aus Herkunftsstaaten mit einer Asylgewährungsquote von weniger als 1 Prozent. Dies betrifft insbesondere Bewerber aus Algerien, Tunesien und Marokko – aus genau jenen Ländern stammen weit überdurchschnittlich viele Delinquenten, die derzeit die Sicherheitsbehörden auf Trab halten.

Die Massnahme, die per Ende April in allen Bundesasylzentren und damit auch in Boudry umgesetzt wird, wurde letztes Jahr in Zürich getestet – mit einigem Erfolg. Die Anzahl der Gesuche ging drastisch zurück, was letztlich das Ziel ist. Personen praktisch ohne Aussicht auf Asyl sollen sich zweimal überlegen, ob sich ein Antrag überhaupt lohnt. Das System soll damit insgesamt entlastet werden.

Andererseits ist keinesfalls gesichert, dass auch die Kriminalität im gleichen Ausmass reduziert wird. Längst nicht alle Unruhestifter hatten zuvor hierzulande ein Asylgesuch gestellt. Viele sind den Behörden also schlicht nicht bekannt.

Übers Wochenende ins BAZ

Bei weiteren Ankündigungen blieb Jans in Chiasso bewusst im Vagen. So sagte er, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) derzeit prüfe, ob Asylsuchende mit sehr geringer Aussicht auf Anerkennung ihren Antrag schriftlich begründen müssten. Die juristischen Hürden für die Einführung eines solchen «Motivationsschreibens» dürften allerdings hoch sein. Jans äusserte sich in Boudry nicht dazu, beim SEM heisst es auf Nachfrage, dass die Abklärungen weiter im Gang seien.

Ähnlich tönt es in Bezug auf das Verbot von Asylanträgen am Wochenende für nicht vulnerable Personen. Auch dazu sagte Jans vor einem Monat, dass man dies «prüfe». Gemäss SEM gilt dies weiterhin. Da eine Verordnungsänderung nötig ist, dürfte dies «ein wenig Zeit in Anspruch nehmen». Das Problem stellt sich ohnehin nur in einzelnen, städtisch geprägten Asylzentren. Manche Bewerber nutzen diese gegenwärtig sozusagen als Notschlafstelle, weil der formelle Prozess erst am Montag mit der Abnahme der Fingerabdrücke losgeht.

Abwehrhaltung in der Bevölkerung

Dass ausgerechnet ein SP-Bundesrat im Asylwesen ein repressiveres Regime initiiert, sorgt in seinem eigenen politischen Lager nicht eben für Begeisterungsstürme. Auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe zeigt sich über die geplanten Massnahmen beunruhigt. Das gegen Staatsangehörige aus dem Maghreb gerichtete Expressverfahren befeuere «einen fremdenfeindlichen Diskurs, obwohl nur eine Minderheit Probleme verursacht», schreibt sie auf Anfrage. Dies sei gefährlich und löse in der Bevölkerung Unsicherheit und Abwehrhaltungen aus. Zudem erhöhe eine Verfahrensbeschleunigung die Gefahr von Fehlentscheiden.

Die Zunahme von Kleinkriminalität durch Asylbewerber bereitet aber auch der Flüchtlingshilfe Sorgen. Das Problem gehöre jedoch in den Kompetenzbereich der Polizei und des Strafvollzugs. Eine gute kantonsübergreifende Zusammenarbeit sei daher zentral, um die Täter rasch zu fassen und angemessen zu bestrafen.

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