Die 53-Jährige hat die Gebrauchsanweisung nicht studiert. Das kommt sie nun teuer zu stehen.
Wenn man ein chemisches Mittel kauft und regelmässig anwendet, sollte man die Gebrauchsanweisung dazu lesen. Sonst kann es teuer werden: Dies musste eine 53-jährige Schweizerin erfahren, die an der Zürcher Goldküste regelmässig Unmengen von Chlor-Granulat in ihren Schwimmteich warf.
Die Staatsanwaltschaft See-Oberland hat sie mit einem Strafbefehl wegen Vergehens gegen das Gewässerschutzgesetz, fahrlässiger Tierquälerei und fahrlässiger Widerhandlung gegen das Chemikaliengesetz bestraft.
Wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht, fasste der Schwimmteich in ihrem Garten 8000 Liter. Sie hatte dem Wasser regelmässig das Schnell-Chlor-Granulat Planet Pool aus dem Jumbo-Markt zur Desinfektion beigefügt. Dabei hat sie aber das Sicherheitsdatenblatt nicht beachtet und sich nicht um die rechtmässige Anwendung gekümmert, wie es im Strafbefehl heisst.
Sie fügte dem Schwimmteich monatlich bis zu ein halbes Kilogramm des Chlor-Granulats zu. Am Ende war der Chlorgehalt 75-mal so hoch wie in öffentlichen Hallenbädern und 25-mal so hoch wie in privaten Schwimmbecken vorgesehen. Dadurch bestand nicht nur eine erhöhte Gefahr für Hautreizungen bei Menschen, sondern es war für kleinere Tiere auch lebensgefährlich.
Im Juli 2024 entleerte die Frau den Schwimmteich «in der irrigen Annahme, das vorher eingeführte Chlor sei angesichts des grün verfärbten und mit Algen bewachsenen Schwimmteichs nicht mehr wirksam», wie im Strafbefehl steht. Das stark chlorhaltige Abwasser liess sie mittels einer Tauchpumpe über die Strasse dem nächsten Meteorschacht zufliessen.
Das Wasser gelangte in einen Bach. Bei der Einleitung in den Strassenentwässerungsschacht wies es eine 260-mal so hohe Konzentration auf, wie es der dazu festgehaltene Richtwert für die Einführung desinfizierender Wirkstoffe in Gewässer vorsieht. Bachabwärts verendeten auf einer Länge von rund 1250 Metern insgesamt 69 Fische.
Die 53-jährige Schweizerin wurde von der Staatsanwaltschaft See-Oberland zu einer bedingten Geldstrafe von 35 Tagessätzen à 120 Franken (4200 Franken) verurteilt, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Bezahlen muss sie 500 Franken Busse, 800 Franken Gebühren für das Vorverfahren und rund 420 Franken für einen Amtsbericht des Awel, also insgesamt 1720 Franken.
Rehbock in Weidezaun verfangen
Die 53-jährige Frau ist nur eine von vielen Beschuldigten, die in den vergangenen Wochen und Monaten mit Strafbefehlen wegen Tierschutzvergehen bestraft worden sind.
So baute ein 43-jähriger Landwirt im Bezirk Winterthur im Juni 2024 mit einem Netzzaun eine Weide für seine Schafe und Ziegen. Unmittelbar am Waldrand trennte er dazu mit einem grossmaschigen weissen Netz eine längere Strecke, angrenzend an dickes Gebüsch, vom Wiesland ab. Er liess am Abend seine Schafe und Ziegen auf die Weide und stellte den elektrischen Strom ab. Der Zaun war auch nicht durch Flatterbänder oder andere Massnahmen sichtbar gemacht worden, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.
In der Nacht verfing sich ein Rehbock mit Kopf und Geweih im Netzzaun und verhedderte sich bei seinen Befreiungsversuchen in Panik komplett darin. Er riss dabei die Befestigungspfosten, die aus Plastik bestanden und lediglich in den Boden gesteckt waren, auf einer Länge von etwa zehn Metern aus dem Boden und wickelte sie zusammen mit dem Zaun um seinen Kopf.
Ein Passant entdeckte das Reh um 10 Uhr morgens. Das Tier konnte schliesslich mit Unterstützung des Jagdpächters wieder befreit werden und blieb offenbar unverletzt.
Für den Landwirt wurde es trotzdem teuer. Er ist wegen fahrlässigen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz von der Staatsanwaltschaft Winterthur Unterland zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 90 Franken (also 2700 Franken) verurteilt worden, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Bezahlen muss er 600 Franken Busse und 1000 Franken Gebühren für das Vorverfahren.
Kater ohne Einverständnis der Besitzerin kastriert
Ein 46-jähriger Portugiese hielt von November 2023 bis März 2024 in seiner Wohnung eine Hieroglyphen-Schmuckschildkröte in einem viel zu kleinen Aquarium. Das Aquarium wies keine Landfläche, keine Wärmequelle, keine Versteckmöglichkeiten, keine Filteranlage und keine Beleuchtung auf.
Der Portugiese wurde von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat mit einer Busse von 600 Franken wegen Missachtung der Vorschriften über Tierhaltung bestraft und muss zusätzlich 400 Franken Gebühren bezahlen.
Und schliesslich noch der Fall einer 49-jährigen Schweizerin: Sie hat sich aber nicht der Tierquälerei, sondern der Sachbeschädigung schuldig gemacht. Die Beschuldigte hatte im September 2023 einer heute 28-jährigen Frau einen Kater verkauft.
Die Käuferin übergab ihr den Kater im Januar 2024 wieder für ein paar Tage, um Nachwuchs zu züchten. Bevor die Schweizerin den Kater wieder an ihre Besitzerin zurückgab, liess sie ihn kastrieren, obwohl die Besitzerin damit nicht einverstanden war.
Die weiteren Hintergründe dieses Dramas sind im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat nicht beschrieben. Die 49-jährige Frau wurde wegen Sachbeschädigung mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken (600 Franken) bestraft. Sie muss 300 Franken Busse und 800 Franken Verfahrenskosten bezahlen.
Alle Strafbefehle sind rechtskräftig.