Dienstag, Oktober 8

Mit den Tabletten will die 47-Jährige ihren Mann «ruhigstellen». Das wird ein Fall für die Justiz.

Als ein Mann im Januar 2024 in Schlieren von der Arbeit nach Hause kam, bot ihm seine Ehefrau eine PET-Flasche mit Mineralwasser zum Trinken an. Wie aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft I für schwere Gewaltdelikte hervorgeht, hatte sie zuvor aber mehrere Tabletten eines Beruhigungsmittels im Wasser aufgelöst. Ihre Absicht sei es gewesen, den Ehemann zum Trinken zu bewegen und ihn «ruhigzustellen».

Gemäss dem Strafbefehl fühlte sich der Mann in der Folge derart unwohl, dass er sich bis zum Eintreffen der Polizei mindestens 15 Mal übergeben musste. Er musste ins Spital gefahren werden. Die Frau wurde noch am selben Abend verhaftet und sass bis Mitte Mai 114 Tage in Untersuchungshaft.

Wie sich herausstellte und aus dem Strafbefehl hervorgeht, hatte die Ehefrau um etwa 17 Uhr die Wasserflasche «ihres Nochehemannes» behändigt und eine unbekannte Zahl von Tabletten des Beruhigungsmittels Trittico hinzugefügt. Die Beschuldigte schüttelte die Flasche dann mehrmals, um dadurch die Tabletten im Wasser aufzulösen. Als der Ehemann dann um etwa 18 Uhr 30 von der Arbeit nach Hause gekommen sei, habe sie ihm die Flasche angeboten.

Laut Strafbefehl wurden mindestens 0,6 Gramm Trittico im Wasser aufgelöst. Die Tabletten waren dem Ehemann regulär ärztlich verschrieben worden. Er nahm jeden Abend nach der Arbeit eine Tablette davon mit Wasser ein. Im Medikament Trittico ist der Wirkstoff Trazodon enthalten, es gehört somit zu den Antidepressiva.

Wie dem Strafbefehl weiter zu entnehmen ist, können oral aufgenommene Dosen von 4,5 Gramm Trazodon beim Menschen zum Tod führen. Körperliche Beschwerden wie Herzrhythmusstörungen können ab 2 Gramm auftreten. Trittico ist ein Arzneimittel mit beruhigender, angstlösender und stimmungsaufhellender Wirkung. Die Filmtabletten werden nur auf ärztliche Verschreibung und zur Behandlung von Depressionen mit oder ohne Angststörung angewendet.

Gemäss Strafbefehl handelte die Beschuldigte im Wissen darum, dass ihr Ehemann seine Tablette auch an jenem Abend einnehmen würde. Sie habe es als medizinischer Laie zumindest in Kauf genommen, dass er sich mehrfach würde übergeben und hospitalisiert werden müssen.

Strafrechtlich ist die Frau vergleichsweise glimpflich davongekommen: Sie ist wegen einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Tatmittel mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 50 Franken (also insgesamt 9000 Franken) bestraft worden. Diese Geldstrafe muss sie aber nicht bezahlen. Die Sanktion ist bedingt aufgeschoben worden bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Bezahlen muss die Frau, deren Beruf mit Küchenhilfe angegeben ist, allerdings eine Busse von 500 Franken, 1600 Franken Gebühren für das Vorverfahren und 2572 Franken 10 Rappen für ein Gutachten; also insgesamt 4672 Franken 10 Rappen. Sie wird zudem dazu verpflichtet, ihrem Ehemann einen Schadenersatz von rund 1400 Franken zu bezahlen. Diese Schadenersatzforderung hat sie anerkannt. Wie sich die Beziehung des Paars nach dieser Tat weiterentwickelt hat, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.

Die Kosten der amtlichen Verteidigung und der unentgeltlichen Verbeiständung des Ehemanns werden auf die Staatskasse genommen. Zudem wurde der Frau in der Strafuntersuchung ein Wangenschleimhautabstrich abgenommen. Davon wird ein DNA-Profil erstellt. Der Strafbefehl ist nicht angefochten worden und rechtskräftig.

Exit mobile version