Wer seine Aggressionen nicht im Griff hat, lebt risikoreich. Mangelnde Impulskontrolle im Alltag kann teuer werden, wovon fünf Strafbefehle Zeugnis ablegen.
Eine heute 60-jährige Schweizer IV-Rentnerin riss im August 2024 in einem Coop im Zürcher Kreis 3 einer verschleierten Muslimin den Schleier vom Gesicht. Dies geschah «ohne Anlass», wie aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hervorgeht.
Möglicherweise handelt es sich beim Opfer um eine Konvertitin. Die Frau hat sowohl einen mitteleuropäischen Vornamen als auch einen typisch schweizerischen Nachnamen.
Die IV-Rentnerin sagte zur Muslimin zudem, dass sie deren Kleidung «scheisse» finde und sie nach Afghanistan gehöre. Durch ihre Kleidung ziehe sie den Terror an und trete die Frauenrechte mit Füssen.
Die Beschuldigte erhielt eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 30 Franken (300 Franken) wegen Tätlichkeiten und Beschimpfung. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Sie muss eine Busse von 200 Franken und 800 Franken Gebühren, also 1000 Franken bezahlen. Eine Zivilklage wurde auf den Zivilweg verwiesen.
Computer an Kundenschalter zertrümmert
Dass Aggressionen im Alltag folgenreich sein können, zeigen vier weitere Fälle aus dem Raum Zürich. So tickte eine 50-jährige Schweizerin mit brasilianischen Wurzeln im Dezember 2023 an einem Kundenschalter im Flughafen Zürich völlig aus.
Laut einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl soll die Beschuldigte an einem «Lost & Found»-Desk keine Hilfe bei der Suche nach ihrem verlorengegangenen Koffer erhalten haben. Sie habe sich vom anwesenden Personal «ausgelacht und gedemütigt» gefühlt.
In ihrer Wut warf sie eine Workstation inklusive Monitor und Drucker, die auf einem Möbel installiert waren, zu Boden und schmiss das ganze Möbel um. Alle Geräte und eine Schublade des Möbels wurden beschädigt, es entstand ein Schaden von 1978 Franken und 3 Rappen.
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl bestrafte die Frau mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 70 Franken (2100 Franken) wegen Sachbeschädigung bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Bezahlen muss sie einerseits 800 Franken Verfahrenskosten. Andererseits wurde sie verpflichtet, der Swissport International AG insgesamt 1978 Franken und 3 Rappen mit 5 Prozent Zins zu bezahlen.
Bleiben wir im Flughafen: Ein 32-jähriger im Kanton Zürich wohnhafter Grieche stiess im September 2024 während eines Streits im Prime Center seinen Bruder gegen eine Schaufensterscheibe. Diese zerbrach.
Es entstand ein Schaden von rund 2000 Franken. Der Bruder hatte offenbar Glück: Dass er dabei verletzt wurde, steht im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat jedenfalls nicht. Es ist auch kein Straftatbestand.
Der Beschuldigte wurde wegen Sachbeschädigung mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 110 Franken (2200 Franken) bestraft bei einer Probezeit von 2 Jahren. Zudem gab es eine Busse von 400 Franken und 800 Franken Kostenauflage für das Vorverfahren.
361 Mal den Polizei-Notruf angerufen
Ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat wurde ein 39-jähriger Schweizer Elektromonteur bestraft, wegen mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage:
An nur zwei Vormittagen im Dezember 2023 rief er insgesamt 361 Mal über den Notruf die Einsatzzentrale der Kantonspolizei Zürich an. Dabei äusserte er jeweils lautstark seinen Unmut über die Kesb und die Polizei. Laut dem Strafbefehl blockierte der Beschuldigte damit eine Leitung des Notrufs und belästigte die Beamten.
Der Mann ist bereits vorbestraft. Die Vorstrafe wurde widerrufen und eine Gesamtstrafe von 110 Tagessätzen à 30 Franken gebildet. Diese 3300 Franken muss er bezahlen, «weil er sich offensichtlich durch die bedingt ausgefällte Strafe nicht davon abhalten liess, erneut straffällig zu werden». Hinzu kommen 1000 Franken Gebühr für das Vorverfahren.
Und dann ist da noch der Fall eines 37-jährigen vorläufig aufgenommenen afghanischen Flüchtlings: Er riss im Juli 2024 an der Limmatstrasse in Zürich 5 einem VBZ-Kontrolleur dessen Geschäfts-Mobiltelefon «Samsung Galaxy S21» aus der Hand und warf es zu Boden, worauf das Display zersplitterte und die Kamerafunktion nicht mehr funktionierte. Damit beging er den Straftatbestand der Sachbeschädigung.
Auch der Afghane war schon vorbestraft und wurde von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat zusammen mit einer widerrufenen Vorstrafe mit einer Gesamtstrafe von 40 Tagessätzen à 30 Franken bestraft. Diese 1200 Franken muss er bezahlen, zudem auch 800 Franken Gebühren. Eine Schadenersatzklage der VBZ wurde auf den Zivilweg verwiesen.
Alles diese Strafbefehle sind rechtskräftig.