Freitag, November 22

Die Frau wanderte für fast sechs Wochen in Untersuchungshaft, weil sie eine Gefälligkeit für ihren Sohn ausführte.

Beim Porsche Cayenne S, der auf einem Auktionsportal inseriert worden war, handelte es sich scheinbar um ein echtes Schnäppchen: Mit einem Kilometerstand von 118 167 sollte er lediglich 25 200 Franken kosten. Tatsächlich hatte der Porsche aber bereits 321 822 Kilometer erledigt. Der Tacho war entsprechend manipuliert und die Serviceheft-Einträge angepasst worden.

Eine heute 43-jährige Rumänin setzte sich am 14. November 2023 hinter das Lenkrad des Porsches. Wie aus einem Strafbefehl der Staatsanwalt See/Oberland hervorgeht, «auf Geheiss ihres Sohnes». Die Mutter sollte das Auto einem Käufer überbringen und das Geld dafür entgegennehmen. Gemäss dem Strafbefehl ist allerdings «nicht näher bekannt», wer das Auto auf der Online-Plattform inseriert hatte.

Mutter trifft Interessenten, Sohn «versteckt sich»

Der Sohn fuhr seiner Mutter in einem anderen Auto hinterher und hätte sie nach der Übergabe wieder nach Hause mitnehmen sollen. Beim Übergabeort in Aarau «versteckte» er sich, so dass der Käufer nur auf die Mutter traf. Dieser Interessent war allerdings ein verdeckter Ermittler der Kantonspolizei Zürich. Die Mutter wurde festgenommen und sass bis am 22. Dezember insgesamt 39 Tage in Haft.

Laut dem Strafbefehl hätte die Mutter zumindest damit rechnen müssen, dass der Tacho manipuliert war. Die Absicht der Täter sei gewesen, den Käufer über den tatsächlichen Wert des Fahrzeuges zu täuschen und ihn zur Zahlung eines viel zu hohen Kaufpreises zu veranlassen.

Wie im Strafbefehl steht, hatte die Mutter aufgrund des Verhaltens ihres Sohnes und der gesamten Umstände sogar tatsächlich erhebliche Zweifel an der Legalität des ihr übertragenen Verkaufsgeschäfts. Sie vermutete, dass der Porsche «entweder kaputt oder alt» sein und nicht dem vorgegebenen Wert entsprechen könnte. Sie habe es aber offensichtlich nicht für nötig gehalten, sich bei ihrem Sohn über die konkreten Details und Motive zu informieren.

Die 43-jährige Frau wurde mit dem Strafbefehl wegen Beihilfe zu versuchtem Betrug mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 80 Franken bestraft. Sie muss die 4000 Franken aber nicht bezahlen. Der Vollzug wurde bei einer Probezeit von 2 Jahren bedingt aufgeschoben. Allerdings muss sie 1500 Franken Verfahrenskosten übernehmen. Gegen den Sohn wurde ein separates Strafverfahren geführt. Dessen Stand geht aus dem rechtskräftigen Strafbefehl gegen die Mutter nicht hervor.

Möbel und Kleider der Tochter im Hagenholz entsorgt

Nicht alle Eltern setzen sich aber derart bedingungslos für ihre Kinder ein, wie aus einem anderen rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht: Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat hat einen 39-jährigen Schweizer wegen Sachentziehung und Nötigung mit einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 100 Franken, also 5000 Franken, bestraft.

Diese Geldstrafe wird bei einer Probezeit von 4 Jahren bedingt aufgeschoben. Zudem muss der Mann 800 Franken Busse und 800 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Auch dieser Strafbefehl ist rechtskräftig. Eine Zivilklage wird – da weder belegt noch begründet – auf den Zivilweg verwiesen.

Laut dem Strafbefehl bewohnte die Tochter des Beschuldigten ein Zimmer in dessen Wohnung in Zürich. Es kam zu Uneinigkeiten bezüglich des geschuldeten Mietzinses: Die Tochter bezahlte lediglich 400 Franken anstelle der vom Vater verlangten 800 Franken. Deshalb nahm der Vater der Tochter den Wohnungsschlüssel weg, so dass sie nicht mehr in die Wohnung hineinkam.

Aber nicht genug: Er verlangte von seiner Tochter offenbar auch, ihr Zimmer zu räumen, was sie nicht tat. Am 13. Juli 2023 räumte der Vater das Zimmer der Tochter selbst aus und transportierte alle Möbel und ihre persönlichen Gegenstände wie Kleider und Kosmetikartikel in die Kehrichtverbrennungsanlage Hagenholz. Dort entsorgte er alles. Gemäss Aussagen der Tochter hatten ihre Sachen einen Wert von total 15 000 Franken.

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