Die 53-Jährige schadete Gewerbetreibenden, Arbeitskollegen und Nachbarn. Wegen eines neuen Straftatbestandes kommt das die Schweizerin nun teuer zu stehen.
Eine Sachbearbeiterin hat zwischen Februar und Mai 2024 diverse Firmen sowie Gewerbetreibende und sogar auch Bekannte gegen sich aufgebracht. Dies, indem sie mit den Namen dieser Personen Pakete oder Esswaren bestellte. In einem Fall eignete sie sich ein Paket einfach selbst an, in anderen Fällen führten die Verkäufer die Bestellungen aus, scheiterten aber bei der Zustellung.
Wenige Monate zuvor, am 1. September 2023, trat in der Schweiz der neue Straftatbestand Identitätsmissbrauch in Kraft. Er lautet: «Wer die Identität einer anderen Person ohne deren Einwilligung verwendet, um dieser zu schaden oder um sich oder einem Dritten einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.»
Der aktuelle Zürcher Fall zeigt nun, wie sich die neue Bestimmung in der Realität auswirkt: Die 53-jährige geschiedene Schweizer Sachbearbeiterin ist wegen mehrfachen Identitätsmissbrauchs und mehrfacher geringfügiger arglistiger Vermögensschädigung per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 150 Franken (13 500 Franken) und 3500 Franken Busse verurteilt worden.
Nachbar weiss nichts von Paketbestellung
In einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland sind diverse verschiedene Fälle aufgeführt:
Im Februar 2024 bestellte die Sachbearbeiterin vom Büro an ihrem Arbeitsort aus im Online-Shop des Jelmoli-Versands Besteck, zwei Bilder und eine Deko-Schale im Gesamtwert von 288 Franken 70. Dafür verwendete sie den Namen eines Nachbarn, der im gleichen Haus wie sie im Zürcher Unterland wohnte. Dem Nachbarn sagte sie nichts davon.
Eines der Bilder – ein Glasbild mit einer Pusteblume – wurde in einem separaten Paket geliefert und von der Post im Treppenhaus der Liegenschaft deponiert. Dieses Bild im Wert von 49 Franken 90 nahm die Frau an sich und hängte es in ihrer Wohnung auf, ohne es bezahlt zu haben.
Laut dem Strafbefehl handelte sie zudem in der Absicht, dass eine Rechnung oder allfällige Betreibung für den ausstehenden Kaufpreis – auch der übrigen Produkte – nicht an sie, sondern an ihren Nachbarn adressiert würden. Damit habe sie dem Nachbarn «massiven Ärger» verursachen wollen.
Im Mai 2024 bestellte sie über die Homepage eines chinesischen Restaurants der Region unter der Verwendung des Namens eines Mannes, der in derselben Firma wie sie arbeitete, ohne dessen Einwilligung Esswaren im Gesamtwert von 103 Franken 90. Sie gab dazu offenbar die korrekte Telefonnummer des Arbeitskollegen, aber eine falsche Lieferadresse an, so dass das Restaurant die Esswaren gar nicht ausliefern konnte und einen entsprechenden Schaden erlitt.
Der Frau sei dabei klar gewesen, dass sie durch die Verwendung eines falschen Namens das Restaurant hinsichtlich der Bonität und des Zahlungswillens der tatsächlichen Bestellerin täusche. Zudem habe sie auch in diesem Fall mit der Absicht gehandelt, beim Arbeitskollegen massiven Ärger zu verursachen.
Blumen für fast 300 Franken geliefert
Unter der Verwendung des Namens desselben Arbeitskollegen bestellte die Beschuldigte schon im April 2024 über die Homepage der Fleurop-Interflora AG Blumen im Wert von 288 Franken 60. Hier gab sie gleichfalls eine falsche Lieferadresse an, weshalb die Blumen nicht ausgeliefert werden konnten und die Fleurop-Interflora einen entsprechenden Schaden erlitt.
Laut dem Strafbefehl wird die bedingte Geldstrafe bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Die 3500 Franken Busse muss die Frau bezahlen. Hinzu kommen noch weitere 1000 Franken Gebühren für das Vorverfahren. Das sichergestellte Bild mit der Pusteblume wird der Jelmoli Versand AG nach Eintritt der Rechtskraft des Strafbefehls herausgegeben. Es muss allerdings bei der Lagerbehörde abgeholt werden.