Dienstag, November 5

22-Jährige ist wegen Tierquälerei verurteilt worden.

Am 3. Mai 2022 fanden Polizisten in einem Haus in einer Gemeinde im Zürcher Oberland fünf verwahrloste Hunde. Es handelte sich um zwei ausgewachsene Hündinnen und drei Welpen. Das gesamte Wohnzimmer war mit Kot und Urin der Vierbeiner verschmutzt, die Welpen waren abgetrennt vom Muttertier in einer Transportbox eingesperrt, und sämtlichen fünf Hunden fehlte der Zugang zu Futter und Wasser.

Die fünf Hunde waren in einem schlechten Allgemeinzustand. Ein Welpe war besonders schwach, wie aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland hervorgeht. Wie sich herausstellte, hatten sich die fünf Hunde in der Obhut einer heute 22-jährigen Schweizerin befunden. Diese war aber fünf Tage zuvor, am 28. April 2022, nach Venezuela abgereist. Dort hielt sie sich bis im November 2022 auf.

Nicht registrierte Welpen

Bei den aufgefundenen Hunden handelte es sich um einen damals fünfjährigen Malteser-Havaneser-Mischling und eine damals dreieinhalbjährige Malteser-Hündin, das Muttertier der drei Welpen. Diese waren nicht registriert. Wie alt sie beim Auffinden waren, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.

Das Muttertier gehörte eigentlich der Mutter der Beschuldigten. Die Mutter war aber schon selber im Oktober 2021 aus der Schweiz ausgereist. Die Übernahme der Hündin durch die Tochter war den Behörden nie gemeldet worden; die Tochter betreute die Malteser-Hündin seither.

Laut dem erst vor kurzem rechtskräftig gewordenen Strafbefehl hatte die damals 20-jährige Tochter vor ihrer Abreise nicht sichergestellt, dass die fünf Hunde täglich ihrem Bedürfnis entsprechend mehrmals ausgeführt, regelmässig und ausreichend gefüttert, betreut und ihrem Zustand entsprechend gepflegt würden. Die Beschuldigte habe zum Zeitpunkt ihrer Abreise auch nicht gewusst, wann genau sie wieder in die Schweiz zurückkehren werde.

Wie und durch wen die Polizei auf die fünf Hunde aufmerksam gemacht wurde, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Es steht auch nicht, aus welchem Grund die Frau ausreiste und die fünf Hunde einfach zurückliess. Auch das weitere Schicksal der fünf Hunde nach dem Auffinden ist nicht beschrieben.

Malteser sind kleine, weisse, bis 25 Zentimeter grosse und bis vier Kilogramm schwere lebhafte und verspielte Hunde, die ursprünglich aus dem Mittelmeerraum stammen. Ihr Haarkleid bedarf ständiger Pflege. Havaneser sind leicht grösser und schwerer. Beide Hunderassen sind dafür bekannt, dass sie Mühe damit haben, auch nur kurze Zeit allein gelassen zu werden.

Busse von 1200 Franken

Die Beschuldigte, die heute wieder in der Schweiz lebt, ist von der Staatsanwaltschaft See/Oberland mit einem Strafbefehl wegen Tierquälerei, mehrfacher Übertretung des Tierseuchengesetzes und der Widerhandlung gegen das Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (Merg) mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken bestraft worden, was 5400 Franken entspricht.

Der Vollzug der Geldstrafe wird bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Bezahlen muss die Frau allerdings eine Busse von 1200 Franken. Hinzu kommen 800 Franken Gebühren für das Vorverfahren, was einem Totalbetrag von 2000 Franken entspricht.

Die Beschuldigte wurde nicht nur wegen der Vernachlässigung der Hunde bestraft, sondern auch weil sie die Übernahme der Hündin von ihrer Mutter nicht bei der Gemeinde und der Amicus-Datenbank gemeldet hatte. Zudem hatte sie für das Jahr 2022 die Hundesteuer nicht bezahlt. Auch hatte sie im April 2022 die Schweiz für fast sieben Monate verlassen, ohne sich zuvor bei der Gemeinde abzumelden.

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