Bei Fahrverboten in Quartierstrassen dürfen nicht einfach Kameras aufgestellt werden, um fehlbare Lenker zu erwischen.

Die Überwachung im Strassenverkehr geht längst über Rotlicht und Geschwindigkeitsradar hinaus. Es gibt Lärmblitzer und sogar Geräte, die Handy-Sünder erwischen können. Doch was technisch möglich ist, ist noch lange nicht gesetzlich erlaubt, wie ein derzeitiger Fall aus dem Kanton Zürich zeigt.

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In Küsnacht an der Zürcher Goldküste gibt es Zubringerstrassen, die für den Durchgangsverkehr gesperrt sind. Bei zweien, der Schiedhalden- und der Allmendstrasse, sind Digitalkameras zum Einsatz gekommen, um die Einhaltung der Regeln zu überwachen.

Die Fotokameras wurden jeweils am Anfang und am Ende der Strassen aufgestellt. Mit Zeitstempeln wurde automatisch registriert, wie lange ein Auto brauchte, um in die Strasse einzubiegen und sie wieder zu verlassen. Wenn aus den Fahrzeiten hervorging, dass jemand die Strasse nur zum Transit verwendet hatte, gab es eine Busse.

Der Küsnachter Altkantonsrat Hans-Peter Amrein hat sich an diesen Kameras gestört. Im letzten Juli forderte Amrein die Gemeinde dazu auf, die Kontrollen zu unterlassen. Sie seien unverhältnismässig und widerrechtlich. Auch bei anderen Verkehrsanordnungen kontrolliere die Polizei nur sporadisch. Dennoch würden sich die meisten Autofahrer an die Regeln halten. Ausserdem könnten mit den Daten weitergehende Auswertungen angestellt werden, und dafür fehle die gesetzliche Grundlage.

Die Gemeinde sah dies anders und lehnte Amreins Begehren ab. Dieser gelangte in der Folge an das Statthalteramt des Bezirks Meilen – und dort hat er nun recht erhalten.

Aufnahmen ohne Verdacht

Das Statthalteramt argumentiert, dass sich aus den Daten Rückschlüsse über die Bewegungsmuster von Autofahrern ziehen lassen könnten. Ausserdem erfolgten die Aufnahmen im Gegensatz etwa zu denen von Geschwindigkeitskameras ohne Anfangsverdacht. Weiter handle es sich bei einer Missachtung eines Verkehrsschilds nur um eine Übertretung und nicht um ein Vergehen oder Verbrechen. Vor allem aber fehle es schlicht an einer gesetzlichen Grundlage für die Überwachung.

Küsnacht muss die automatisierten Durchfahrtskontrollen also künftig unterlassen. Ausserdem muss die Gemeinde Hans-Peter Amrein entschädigen und rund 2000 Franken Verfahrenskosten tragen – sofern sie den Fall nicht weiterzieht.

Verfügung RK.2024.10/DJ vom 29. April 2025; nicht rechtskräftig.

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