Letztes Jahr forderte die AL einen Neustart in der Debatte um Wohnungen, die durch Auf- oder Umzonungen entstehen.

Sollen auch Millionäre Anrecht auf eine preisgünstige Wohnung haben? Ausgerechnet diese Frage spaltete letztes Jahr die linken Parteien im Stadtparlament. SP und Grüne fanden nämlich: Ja, denn niemand solle gezwungen werden, die Rendite von Immobilienfirmen zu finanzieren, sagte etwa der Stadtparlamentarier Patrick Tscherrig (SP).

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Diese Meinung teilte die AL – zumindest vorübergehend.

Deshalb sah es nach einer klaren Sache aus, als über die Umsetzung des Paragrafen 49b im Planungs- und Baugesetz debattiert wurde. Den Paragrafen also, der es Gemeinden ermöglicht, bei Gestaltungsplänen, Auf- oder Umzonungen im Gegenzug für die grössere Ausnützung einen Mindestanteil an günstigem Wohnraum zu fordern.

Das Ansinnen der Linken, die Einkommenslimite aus der Verordnung zu streichen, sorgte bei den Parteien ausserhalb des linken Spektrums für Irritation. Die GLP sprach im Vorfeld der Parlamentsdebatte von einem «schwarzen Tag für die Wohnungspolitik». Die Linke provoziere einen regelrechten Verteilkampf um die Wohnungen, die durch Auf- oder Umzonungen entstünden, sagte Sven Sobernheim, Co-Fraktionspräsident der GLP.

Doch auch der grüne Finanzvorstand der Stadt Daniel Leupi verstand die Welt – und seine Partei – nicht mehr. Rot-Grün blende «offensichtlich aus, was in der Realität abläuft», sagte er.

Ähnlich wie Leupi erging es der AL, allerdings erst etwas später. Innert Wochenfrist vollzog die Partei eine Kehrtwende und forderte einen Neuanfang in der Debatte. Die linke Mehrheit im Stadtparlament war verloren, was auch die SP dazu bewog, die Verordnung zurückzuweisen. Nun sollte sich die Finanzkommission über das Geschäft beugen.

Deren Vorschlag bringt nun auch die Einkommenslimite wieder ins Spiel.

Die Einkommenslimiten

Konkret soll das massgebende Haushaltseinkommen das Vierfache der jährlichen Bruttomiete nicht übersteigen. Die linken Parteien und Die Mitte fordern allerdings, dass diese Vorgabe nur bei Mietbeginn gilt und nicht – wie von der FDP und der GLP verlangt – für die gesamte Mietdauer. Liegt das Haushaltsvermögen über 200 000 Franken, sollen zehn Prozent davon zum Einkommen gerechnet werden.

Für die GLP sind im Laufe der Mietdauer durchaus Ausnahmen denkbar, was höhere Einkommen oder Vermögen anbelangt. So schlägt die Partei beispielsweise vor, dass ein Teil der Differenz zwischen erlaubtem und tatsächlichem Einkommen in einen Fonds einbezahlt würde. Das Geld käme dann dem «weiteren Ausbau von preisgünstigem Wohnraum zugute».

Die SVP will das erlaubte Haushaltseinkommen gar bei 150 000 Franken pro Jahr deckeln. Die Limite soll aber nur für Bewohner gelten, die jünger sind als 55.

Sowohl die SVP als auch die GLP stehen mit ihren Vorschlägen allein da.

Die Belegungsvorschriften

Bei städtischen Wohnungen gilt: Die Anzahl Räume minus 1 ergibt die Mindestanzahl an Bewohnerinnen und Bewohnern. In einer 3-Zimmer-Wohnung müssen also mindesten zwei Personen leben. Diese Faustregel soll auch für die preisgünstigen Wohnungen gelten, die durch Gestaltungspläne, Um- oder Aufzonungen entstehen.

Gemäss der SP würden solche Vorgaben zur Mindestbelegung reichen, um dafür zu sorgen, dass die Wohnungen den Menschen zugutekommen, die darauf angewiesen seien.

Die linken Parteien sind aber ebenfalls überzeugt davon, dass es Ausnahmeregelungen braucht. Dafür mussten sie sich schon in der ersten Debatte von den Bürgerlichen vorwerfen lassen, sie würden die Regeln verwässern wollen. Dieser Streit dürfte sich wiederholen. Denn auch beim neuen Vorschlag für die Verordnung fordern SP, Grüne und AL, dass der Stadtrat Voraussetzungen dafür schafft, dass die Mindestbelegung ausnahmsweise unterschritten werden kann. Vorbild soll das städtische Vermietungsreglement sein.

Die übrigen Parteien wünschen sich eine Konkretisierung dieser Ausnahmen. Insbesondere wenn schulpflichtige Kinder oder über 75-jährige Senioren involviert sind, solle die Mindestbelegung um höchstens zwei unterschritten werden können.

Auch in Sachen Wohnsitzpflicht soll es Ausnahmen geben, und zwar für Personen in Ausbildung, die als Wochenaufenthalter in der Stadt Zürich gemeldet sind. SP und GLP wollen diese Möglichkeit allerdings auf sechs Jahre begrenzen.

AL und Grüne wollen derweil festschreiben, dass Mieter von «49b»-Wohnungen diese nicht als Zweitwohnung oder zur kommerziellen Untermiete nutzen dürfen.

Der neue Vorschlag schafft die alten Unstimmigkeiten nicht aus dem Weg, die Grundlage für eine weitere hitzige Debatte im Stadtparlament ist somit gelegt. Gemäss Auskunft der Parlamentsdienste kommt das Geschäft im Juni auf die Traktandenliste.

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