Dienstag, November 19

Gegen die Schweiz läuft eine Staatsrechtsklage. Darin fordern unter anderem brasilianische Fussballer Geld von der Eidgenossenschaft.

Der Fall der ehemaligen usbekischen Uno-Diplomatin und Jetset-Dame Gulnara Karimowa hat neben der Strafuntersuchung der Bundesanwaltschaft (BA) wegen Geldwäscherei, Bestechung und organisierter Kriminalität weitere Verfahren ausgelöst. Dabei spielt unter anderem eine Briefkastenfirma im Kanton Zug eine Rolle. Die Zeromax GmbH war in den nuller Jahren ein wichtiges Vehikel für den Aussenhandel Usbekistans. Die Bedeutung der Firma wurde erst beim Konkurs im Jahre 2010 deutlich, als Gläubiger Forderungen von 5,6 Milliarden Franken anmeldeten. Es handelte sich damit um die grösste Wirtschaftspleite der Schweiz seit dem Zusammenbruch der Swissair.

Die Konkursverwaltung brachte Karimowa mit einer Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung ins Spiel. Die Usbekin soll als faktische Geschäftsführerin Vermögenswerte der Zeromax veruntreut und einen Schaden von über einer halben Milliarde Franken verursacht haben. Ursprünglich als Privatklägerin im Karimowa-Verfahren zugelassen, schloss die Bundesanwaltschaft die Zeromax-Konkursmasse im Herbst 2017 wieder vom Verfahren aus – ein Entscheid, der später vom Bundesstrafgericht bestätigt wurde.

Schweiz soll für brasilianische Fussballer zahlen

Von Zürcher Rechtsanwälten vertretene Gläubiger – darunter deutsche Handwerksbetriebe, die auf Rechnungen für Bauarbeiten am Kongresspalast in Taschkent sitzenblieben, sowie brasilianische Fussballer, die beim Klub Bunyodkor Taschkent gespielt hatten – kämpfen aber nach wie vor für ihre Forderungen. Sie haben inzwischen eine Staatshaftungsklage gegen die Eidgenossenschaft eingereicht, mit der sie mindestens 600 Millionen Franken fordern. Sie machen unter anderem Haftungsansprüche geltend, weil sich der Bundesrat mit Usbekistan auf einen Kuhhandel eingelassen habe.

Die Rückkehr Usbekistans in die Stimmrechtsgruppe der Schweiz beim Internationalen Währungsfonds (IWF) im November 2018 sei der «Preis» für die Zusicherung der Schweiz gewesen, die Karimowa-Gelder an Usbekistan zurückzuerstatten. Ein solcher Zusammenhang wird von den Bundesbehörden dementiert. Die Klage ist beim Bundesverwaltungsgericht hängig.

Zeromax spielt auch eine zentrale Rolle bei einem Rechtsstreit zwischen einem amerikanischen Hedge-Fund und dem Wirtschaftsprüfer EY Schweiz. Die amerikanische Firma wirft EY vor, sie habe als Revisorin die Augen vor verdächtigen Transaktionen von Zeromax verschlossen, die Jahresrechnungen 2005/06 sowie 2007 wider besseres Wissen testiert und damit ihre Pflichten als Revisionsstelle verletzt. Einen ersten Erfolg konnten die Kläger vor Gerichten im Kanton Zug verbuchen, die über die Herausgabe von Unterlagen der Prüfgesellschaft entschieden. EY Schweiz hat den jüngsten Entscheid des Obergerichts Zug vom vergangenen Juli aber inzwischen ans Bundesgericht weitergezogen.

Mutmassliche Schmiergeldzahlungen

Um ein Nebenprodukt des Karimowa-Verfahrens geht es schliesslich bei mutmasslichen Schmiergeldzahlungen des Winterthurer Textilmaschinenkonzerns Rieter in Usbekistan. Und zwar stiess die Bundesanwaltschaft auf eine Zahlung von Rieter, bei der kein wirtschaftlicher Sinn erkennbar war, an eine Firma, an der Karimowa berechtigt war. Die BA eröffnete im Juni 2018 ein Strafverfahren und liess eine Hausdurchsuchung bei Rieter vornehmen. Das Winterthurer Unternehmen beantragte die Siegelung der beschlagnahmten Unterlagen.

Von der Bundesanwaltschaft angerufen, lehnte das Zwangsmassnahmengericht Bern eine Entsiegelung ab und wollte die Unterlagen an Rieter zurückgeben. Im Dezember 2022 hiess das Bundesgericht aber einen Rekurs der BA gut und ordnete eine Neubeurteilung durch die Siegelungsrichter an. Knapp zwei Jahre später ist ein Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts Bern nach wie vor ausstehend, wie die BA auf Anfrage erklärte. Ihr Verfahren verzögert sich damit weiter.

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