Mittwoch, November 27

Der Tatverdächtige im Fall Maddie war wegen Vergewaltigungen und sexueller Gewalt gegen Kinder angeklagt, doch der dringende Tatverdacht ist nun aufgehoben.

(dpa) Der Haftbefehl gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. ist aufgehoben worden. Mit Blick auf die Vorwürfe gegen den 47-jährigen Deutschen zu fünf anderen schweren Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bestehe kein dringender Tatverdacht, teilte das Landgericht Braunschweig am Mittwoch mit.

Staatsanwaltschaft erhob im Oktober 2022 Anklage

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte im Oktober 2022 gegen den verdächtigen Deutschen Anklage wegen mehrerer Sexualstraftaten erhoben. Es gehe um drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern, teilte die niedersächsische Justizbehörde damals mit.

Der 45-Jährige soll die Taten zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben. Derzeit sitzt er für die Vergewaltigung einer Amerikanerin im Jahr 2005 im portugiesischen Praia da Luz eine mehrjährige Haftstrafe ab.

Genau dort verschwand am 3. Mai 2007 aus einem Ferienappartement die damals 3-jährige Madeleine Beth McCann aus Grossbritannien, auch Maddie genannt. Seitdem fehlt von ihr jede Spur. Der mysteriöse Fall steht immer wieder im Rampenlicht und produziert weltweit Schlagzeilen.

Die Mutter Kate und der Vater Gerry McCann standen zeitweilig sogar selbst unter Verdacht.

Neben den Ermittlungen im Fall Maddie wurde gegen den 45-Jährigen in weiteren Fällen wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung ermittelt. Angeklagt wurde er vor rund zwei Jahren, weil er zwischen dem 28. Dezember 2000 und dem 8. April 2006 eine unbekannt gebliebene, etwa 70 bis 80 Jahre alte Frau in ihrer Ferienwohnung in Portugal gefesselt und vergewaltigt haben soll. Im gleichen Zeitraum soll er ein unbekannt gebliebenes deutschsprachiges Mädchen im Alter von mindestens 14 Jahren in Portugal nackt an einen Holzpfahl gefesselt, mit einer Peitsche geschlagen und zum Oralverkehr gezwungen haben.

Ausserdem soll der Deutsche am 16. Juni 2004 eine 20-jährige Frau aus Irland brutal vergewaltigt haben. Dann soll er sein Opfer an einen Tisch gefesselt und erneut vergewaltigt sowie ausgepeitscht haben. Diese Taten soll er per Video aufgezeichnet haben. Darüber hinaus wird Christian B. vorgeworfen, sich im April und Juni 2007 zwei Mädchen im Alter von 10 beziehungsweise 11 Jahren nackt gezeigt und vor ihnen zu masturbiert haben.

Verteidiger hielt Beweislage für dürftig

Der über 100 Seiten umfassenden Anklageschrift seien mehrjährige, intensive und aufwendige Ermittlungen in mehreren europäischen Ländern vorangegangen, teilte die Staatsanwaltschaft im Oktober 2022 mit. Bei dem 45-Jährigen handele es sich um einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter, der unter anderem auch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden sei.

Der Verteidiger des Verdächtigen, Friedrich Fülscher, sagte damals der Deutschen Presse-Agentur, die Vorwürfe seien schon länger bekannt, an der Sachlage habe sich nichts geändert. «Ich halte die Beweislage in allen Fällen für dürftig», betonte er. Das Gericht müsse zunächst über die Zulassung der Anklage entscheiden.

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