Dienstag, Oktober 1

Zwei professionelle Hundebetreuerinnen aus dem Kanton Zürich sind jüngst wegen Fehlverhaltens mit Vierbeinern rechtskräftig verurteilt worden.

Eine professionelle Hundebetreuerin schleift einen Hund, der in ihrer Obhut ist, 2,1 Kilometer an der Leine seitlich an ihrem Lieferwagen mit. Anschliessend erzählt sie der Polizei, der Hund sei von einem anderen Auto angefahren worden. Die 62-jährige Frau wird wegen Tierquälerei verurteilt und wegen Irreführung der Rechtspflege. Das geht aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hervor.

Dies ist kein einmaliger Vorfall.

Schon am 8. April wurde eine 67-jährige Frau, die mit ihrem sturen Schweizer Sennenhund völlig überfordert war, vom Bezirksgericht Winterthur wegen eventualvorsätzlicher Tierquälerei verurteilt, weil sie das Tier mit der Leine an ihr Auto gebunden und rund 300 Meter mitgeschleift hatte.

Leine am Aussenspiegel befestigt

Laut dem neusten Strafbefehl befestigt die 62-Jährige am 26. Juli 2023 nach einem Spaziergang mit drei Hunden im Knonauer Amt eine achtjährige Labrador-Retriever Hündin mit der Leine am rechten Aussenspiegel ihres Lieferwagens, «um die beiden anderen Hunde ins Fahrzeug zu verladen».

Danach vergisst sie offenbar den Hund am Spiegel. Sie geht auf der linken Seite zur Fahrertüre und fährt los «ohne sich pflichtgemäss zu vergewissern, dass alle Hunde (. . .) im Fahrzeug eingeladen waren», wie es im Strafbefehl heisst.

Die Hündin wird während rund 2,1 Kilometern über die Strasse geschleift, da sie nur mit einer etwa ein Meter langen Leine am Aussenspiegel befestigt ist. Das Tier erleidet schwere Verletzungen: multiple Abrasionsverletzungen und offene Wunden bis auf die Knochen an allen Pfoten sowie an der rechten Flanke.

Bei der polizeilichen Einvernahme drei Tage später gibt die Hundebetreuerin unter anderem zu Protokoll, dass das Tier von einem dunklen Wagen angefahren und etwa 20 Meter mitgeschleift worden sei. Sie habe dann die blutende Hündin bei der Seitentüre ihres Lieferwagens in eine Hundebox getan. Während der Fahrt habe sich irgendwie die Seitentüre geöffnet und die Hündin sei aus dem Auto gefallen.

Die Hundebetreuerin wird wegen Irreführung der Rechtspflege und Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Franken (3000 Franken) bei einer Probezeit von 2 Jahren und 800 Franken Busse bestraft. Zudem muss sie Gebühren von weiteren 800 Franken bezahlen.

Im Gegensatz zum Fall in Winterthur, wo Eventualvorsatz vorlag, wurde bei ihr in Bezug auf die Tierquälerei nur Fahrlässigkeit angenommen. Der Strafbefehl ist nicht angefochten worden.

Die 67-jährige Rentnerin in Winterthur hatte eine bedingte Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 140 Franken (18 200 Franken) bei einer Probezeit von 2 Jahren und einer Busse von 1400 Franken erhalten, und es waren ihr 1800 Franken Gerichtsgebühr auferlegt worden.

Fünf Hunde wildern ein Rehkitz

Auch eine erfahrene und seit Jahren erfolgreiche Hundesportlerin ist mit dem Gesetz in Konflikt geraten: Die Staatsanwaltschaft See/Oberland hat die 69-jährige Frau wegen fahrlässiger Tierquälerei, Übertretung des Jagdgesetzes und Übertretung des Hundegesetzes verurteilt, weil gleich fünf ihrer nicht angeleinten Hunde in einer Zürcher Goldküstengemeinde ein Rehkitz jagten und verbissen.

Wie aus dem ebenfalls rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht, ging die Frau am 6. Dezember 2023 mit ihren fünf Hunden bei einem Feld in der Nähe eines Waldrandes spazieren und liess die Tiere von der Leine. Diese nahmen die Fährte eines Rehkitzes auf, rannten über das Feld in Richtung Wald und verfolgten das Rehkitz. Als sie das Reh erreichten, bissen sie es am ganzen Körper.

Das verletzte Tier wurde vom Jagdaufseher mit einem Fangschuss erlöst. Der Hundehalterin wird im Strafbefehl vorgeworfen, sie habe es entgegen ihren Pflichten unterlassen, ihre Hunde «in diesem frei zugänglichen Raum und am Waldrand anzuleinen» oder sie anderweitig am Weglaufen zu hindern. Dadurch dass sie die Hunde frei herumlaufen gelassen habe, sei die Möglichkeit eines Angriffs für sie voraussehbar gewesen.

Die Frau wurde mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 100 Franken, also 2000 Franken bestraft. Die Geldstrafe wird vollzogen, weil die Beschuldigte schon vorbestraft ist. Hingegen wird auf den Widerruf dieser Vorstrafe vom August 2022 – einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 280 Franken (5600 Franken) – verzichtet, aber deren Probezeit von 2 Jahren um 1 Jahr verlängert.

Hinzu kommen 800 Franken Gebühr für das Vorverfahren, so dass die Hundesportlerin insgesamt 2800 Franken bezahlen muss.

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