Der Kanton Zürich will umfassend verbeiständete Personen künftig wählen und abstimmen lassen. Die SVP ist dagegen.

Während Jahrzehnten galten sie als «geistesschwach», als «lasterhaft», «trunksüchtig» oder «verschwenderisch». Sie verloren ihre Freiheit, ihre Rechte, wurden zu «Mündeln» und damit zu Bürgern zweiter Klasse.

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Jetzt sollen Menschen, die wegen Behinderung oder Krankheit ihren Alltag nicht ohne weitgehende Unterstützung bestreiten können, im Kanton Zürich ein zentrales Recht erhalten: jenes, abstimmen und wählen zu können.

Personen mit umfassender Beistandschaft – so heisst das Nachfolgemodell der «Entmündigung» – sollen neu die gleichen politischen Rechte erhalten wie all ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger. Das teilt der Kanton Zürich am Donnerstag mit.

Es gehe darum, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben zu gewährleisten, so die Kantonsregierung. Sie schlägt dem Parlament deshalb vor, umfassend Verbeiständete künftig bei allen kantonalen und kommunalen Entscheiden mitreden zu lassen. Auch wählen können soll man sie.

Damit ginge der Kanton weiter als der Bund. Dort gilt: Demokratisch mitbestimmen darf nur, wer nicht «wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt» ist. So steht es in der Bundesverfassung.

Das Zürcher Vorpreschen geht auf eine Initiative der Stadt Zürich zurück, die eine Ausweitung des kommunalen Stimm- und Wahlrechts verlangt hatte. Vor eineinhalb Jahren hat das Kantonsparlament dieses Vorhaben unterstützt und die Regierung mit dessen Umsetzung beauftragt.

Die zuständige Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) geht mit ihrem Vorschlag nun über das ursprünglich Geforderte hinaus. Statt dass Gemeinden selbst über den Stimmrechtsausschluss befinden, soll künftig eine einheitliche Regel im ganzen Kanton gelten: gleiche politische Rechte für alle.

Man wolle einen Flickenteppich an unterschiedlichen lokalen Regelungen vermeiden, schreibt die Regierung. Nötig dafür ist neben einer Gesetzes- auch eine Änderung der Kantonsverfassung.

Wer würde den Stimmzettel ausfüllen?

Von der Liberalisierung profitieren würden rund 400 Personen. So viele sind momentan im Kanton Zürich umfassend verbeiständet, schweizweit sind es rund 16 000. Es ist eine überschaubare Zahl, die noch vor wenigen Jahren deutlich höher war.

«Entmündigungen», etwa wegen «Geisteskrankheit» oder «Trunksucht», gab es in der Schweiz bis 2012. Sie wurden trotz jahrzehntelanger Kritik mit jedem Jahr mehr.

Erst eine grundlegende Reform des Erwachsenenschutzrechts konnte diesen Trend vor 13 Jahren brechen. Seither gilt die umfassende Beistandschaft als Auslaufmodell. Die Anzahl Betroffener nimmt landesweit mit jedem Jahr ab.

Mit der Forderung nach einer erweiterten politischen Teilhabe will der Kanton Zürich nun einen weiteren Schritt in Richtung Entstigmatisierung dieser Gruppe nehmen.

Kritik an der Neuregelung gibt es von bürgerlicher Seite. Die SVP-Kantonsrätin Susanne Brunner hatte sich schon 2023 gegen eine Erweiterung des Stimm- und Wahlrechts ausgesprochen. Sie lehnt auch den jetzigen Vorschlag der Kantonsregierung ab, und zwar aus grundsätzlichen Überlegungen.

«Ich verstehe, dass man niemanden übergehen will. Aber diese Personen stehen unter einer Beistandschaft, weil sie andauernd urteilsunfähig sind», sagt sie. Das bedeute, dass sie ihren Alltag, etwa ihre finanziellen Angelegenheiten, ohne umfassende Unterstützung nicht bewältigen könnten. «Deshalb ist es offensichtlich, dass sie auch ihre demokratischen Rechte nicht selbständig wahrnehmen können.»

Brunner befürchtet, dass die Beistände de facto die Stimm- und Wahlrechte ihrer Schützlinge übernehmen würden. Und professionelle Beistände würden in der Regel mehrere Personen betreuen. «Sie hätten also ein mehrfaches Stimm- und Wahlrecht, und das darf nicht sein. Der Grundsatz ‹one man, one vote› würde krass verletzt.»

Auch der Bundesrat ist dafür

Ganz anders sieht das Rahel Weil von der Behindertenrechtsorganisation Pro Infirmis. Das Missbrauchsrisiko sei klein – und auch nicht grösser als bei Personen, die nicht unter einer Beistandschaft stünden. Pauschales Misstrauen gegenüber den Beiständen sei ebenso wenig angebracht wie gegenüber den Betroffenen.

«Unter Beistandschaft zu stehen bedeutet nicht, dass man nicht eigenständig denken, Zeitung lesen, sich informieren kann», sagt Weil. Das volle Stimm- und Wahlrecht trage vielmehr dazu bei, eine marginalisierte Gruppe besser in politische Entscheide einzubeziehen. «Es ist ein wichtiger Schritt für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung.»

Die Zürcher Kantonsregierung sieht es gleich. Die Gefahr, dass andere Personen anstelle der Betroffenen abstimmen und wählen würden, sei vernachlässigbar. Sie stehe in keinem Verhältnis zum Missbrauchsrisiko bei der brieflichen Stimmabgabe.

In anderen Kantonen ist das Zürcher Vorhaben bereits Tatsache. So etwa in Genf, wo die Stimmbevölkerung schon 2022 beschloss, urteilsunfähige Personen neu wählen und abstimmen zu lassen. Vor einem Jahr folgte auch Appenzell-Innerrhoden diesem Beispiel. In weiteren Kantonen, wie auch auf Bundesebene, sind ähnliche Vorstösse hängig.

Der Bundesrat signalisierte erst vergangenen November seine Bereitschaft, den Passus zu «Geisteskrankheit oder Geistesschwäche» in der Bundesverfassung zu streichen. Folgt das Parlament diesem Antrag, bräuchte es allerdings eine Volksabstimmung. Ebenso wie im Kanton Zürich, wo eine entsprechende Änderung der Kantonsverfassung dem obligatorischem Referendum untersteht.

Das letzte Wort darüber, ob Menschen mit einer umfassenden Beistandschaft künftig politisch mitentscheiden dürfen, werden also ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger haben.

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