Mittwoch, April 30

Dass ein altes Sprichwort immer noch seine Gültigkeit besitzt, beweisen derzeit mehrere Strafbefehle von Zürcher Staatsanwaltschaften.

Sinn und Zweck einer Firma für Werttransporte ist es ja, Geld sicher an einen Bestimmungsort zu bringen, um zu verhindern, dass es geklaut wird. Ärgerlich wird es, wenn sich die eigenen Mitarbeiter an den Geldbündeln vergreifen: Ein 35-jähriger Schweizer tat dies mindestens dreimal, wie aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hervorgeht.

Laut dem Strafbefehl griff der Beschuldigte zum ersten Mal im Juli 2022 zu. Er nahm ein Bündel Bargeld mit insgesamt 5000 Franken aus einem nicht verschlossenen «Safebag», der ihm von einer Bankfiliale in Glarus zum Transport übergeben worden war. Im August entwendete er im Rahmen einer Geldautomatenleerung bei einer Postfiliale in Zürich einen Safebag mit 8830 Franken.

Die Beträge wurden immer grösser. Schliesslich nahm er im September 2022 ein Bündel Bargeld über insgesamt 21 010 Franken aus einem nicht gänzlich verschlossenen Safebag, der ihm von einer Bankfiliale in Graubünden übergeben worden war. Auf welche Weise die Firma ihrem Mitarbeiter auf die Schliche kam, steht im Strafbefehl nicht.

Der Beschuldigte ist wegen mehrfacher Veruntreuung zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 50 Franken (also 9000 Franken) verurteilt worden; dies bei einer verlängerten Probezeit von drei Jahren. Wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, ist der Mann nämlich vorbestraft, auf den Widerruf einer ebenfalls bedingt ausgesprochenen Geldstrafe wird aber verzichtet.

Bezahlen muss der 35-Jährige eine Busse von 2500 Franken und 1500 Franken Verfahrenskosten, also 4000 Franken. Er wurde zudem dazu verpflichtet, seiner ehemaligen Arbeitgeberin 8830 Franken zurückzuzahlen. Im Mehrbetrag wurde die Forderung auf den Zivilweg verwiesen.

Am Bancomaten vergessenes Geld geklaut

Einem ähnlichen Impuls folgte eine 74-jährige Schweizer Rentnerin im Glattzentrum in Wallisellen im Juli 2023. Eine andere Frau hatte zuvor aus Versehen 1000 Franken im Ausgabefach des Bancomaten vergessen. Die Rentnerin griff zu und machte sich zunächst aus dem Staub. Im rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland steht nicht, wie sie überführt worden ist.

Finanziell hat sich ihr Benehmen im Nachhinein nicht gelohnt, und die Frau ist nun vorbestraft: Sie ist wegen unrechtmässiger Aneignung «einer gefundenen oder ohne eigenen Willen zugekommenen Sache» zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 80 Franken (3200 Franken) bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt worden. Zudem muss sie 400 Franken Busse und 800 Franken Gebühren, also total 1200 Franken, bezahlen. Sie wurde auch dazu verpflichtet, der Privatklägerin den Tausender zurückzuzahlen.

In Dietikon dachte ein 57-jähriger Kosovare im April 2024, es sei eine schlaue Idee, gleich zweimal im Abstand von einer Woche gefälschte Aufkleber der regionalen Sperrgutmarken Limmattal auf seine Abfallsäcke zu kleben und die Säcke in einen Container zu werfen. Die Fälschungen wurden erkannt. Der Beschuldigte ist von der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis wegen Fälschung amtlicher Wertzeichen zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken (also 900 Franken) verurteilt worden.

Die Probezeit beträgt ungewöhnlich lange vier Jahre, was darauf hindeutet, dass der Mann vorbestraft ist. Für den Strafbefehl muss er 800 Franken Gebühren bezahlen. Auch dieser Strafbefehl ist rechtskräftig.

Diebin mit 17 Vorstrafen

Schon 17 Mal einschlägig vorbestraft war eine 48-jährige Schweizerin, die im November 2023 in einem Zürcher Warenhaus, in dem sie zudem Hausverbot hatte, ein Paar Wanderschuhe im Wert von 249 Franken mitgehen liess. Mit einem mitgeführten Seitenschneider entfernte sie die Sicherung und verstaute die Schuhe in einer Tasche. Die 48-Jährige wurde der Straftatbestände Hausfriedensbruch und geringfügigen Diebstahls schuldig befunden.

Aufgrund der vielen Vorstrafen ist hier sogar eine Freiheitsstrafe und nicht nur einer Geldstrafe ausgesprochen worden; 30 Tage wurden aber bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von drei Jahren. Zudem muss die Diebin eine Busse von 300 Franken und 800 Franken Gebühren, also total 1100 Franken, bezahlen. Sie wurde ausserdem dazu verpflichtet, dem Warenhaus 150 Franken zu überweisen.

Alle erwähnten Strafbefehle sind rechtskräftig.

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