Samstag, November 23

Der Weg zur Zulassung eines Tesla Cybertruck dürfte beschwerlich werden, sagt Jérôme Jacky vom Bundesamt für Strassen (Astra).

Jérôme Jacky, welche Hürden muss Tesla überwinden, um den Cybertruck auch Schweizer Kunden anbieten zu können?

Uns liegen nicht sämtliche Unterlagen zum Tesla Cybertruck vor, weshalb eine genaue Beurteilung nicht möglich ist. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass sich die amerikanischen Vorschriften für die Zulassung von Fahrzeugen von denen in der EU und in der Schweiz unterscheiden.

Sie sprechen die höheren Anforderungen an den Fussgängerschutz an. Bei nicht nachgebenden Stahlblechen an der Fahrzeugfront ohne Knautschzone dürfte der Cybertruck ohne massive Modelländerungen wohl keine europäische Zulassung erhalten. Wer kümmert sich um solche Modifikationen?

Wenn jemand ein Fahrzeug in Europa oder der Schweiz auf den Markt bringen möchte, kümmern sich die Hersteller in der Regel darum, ihre Fahrzeuge so anzupassen, dass sie den in Europa geltenden Normen entsprechen, also den geltenden technischen Vorschriften genügen. Man spricht von der «europäischen Gesamtgenehmigung».

Übernimmt die Schweiz eine europäische Genehmigung ohne weiteres?

Fahrzeuge, die eine solche Gesamtgenehmigung erlangt haben, sind in der Schweiz zulassungsfähig. Die grosse Mehrheit der in der Schweiz verkauften Autos wird auf der Grundlage einer europäischen Globalgenehmigung zugelassen. Für den Tesla Cybertruck liegt aktuell aber keine solche Gesamtgenehmigung vor.

Wie wäre es, wenn ein Kunde einen Cybertruck selbständig aus den USA in die Schweiz importieren wollte?

Wenn jemand einen Cybertruck direkt aus den USA importieren möchte, das Fahrzeug aber noch keine europäische Typenzulassung erhalten hat, kann er in der Schweiz oder in Europa eine individuelle Typenzulassung beantragen. Die Person muss dann den Nachweis erbringen, dass das betreffende Fahrzeug den Normen entspricht, was insbesondere bedeutet, dass eine anerkannte Prüfstelle (in der Schweiz etwa das Dynamic Test Center, DTC) die Konformität des Fahrzeugs mit unseren technischen Normen bescheinigt – namentlich beim Fussgängerschutz.

Hätte eine solche Einzelzulassung des Cybertruck eine Chance?

Dabei handelt es sich um ein sehr teures Verfahren mit offenem Ausgang. Der Antragsteller muss die Einhaltung aller Vorschriften in Sachen Verkehrssicherheit, Fussgängerschutz und Umweltnormen nachweisen. Dazu benötigt er viele Stunden mit Fachleuten und teure Expertisen.

Wenn ein Cybertruck-Kunde in Deutschland oder einem anderen europäischen Land eine Einzelzulassung erwirken könnte: Wäre dann auch die Zulassung in der Schweiz automatisch gegeben?

Falls das eine oder andere europäische Land diese Fahrzeuge nach seinen Vorschriften zulassen sollte, hat das keinen Einfluss auf die Zulassung dieser Fahrzeuge in der Schweiz – es gibt bei den nationalen Vorschriften durchaus länderspezifische Fahrzeugvorschriften. Einzig die erwähnte europäische Gesamtgenehmigung gilt für alle Vertragsstaaten – und wird auch in der Schweiz akzeptiert.

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