Donnerstag, Oktober 3

Der frühere Polizeichef von Guatemala stand in Genf zum vierten Mal vor Gericht und wurde erneut schuldig gesprochen.

wek. Erwin Sperisen, der ehemalige Polizeichef von Guatemala, ist zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Die Genfer Berufungs- und Revisionsstrafkammer hat ihn am Donnerstag der Beihilfe zum Mord an sieben Häftlingen in Guatemala schuldig gesprochen. Sperisen, schweizerisch-guatemaltekischer Staatsbürger, war von Juli 2004 bis Februar 2007 Polizeichef in Guatemala.

Der Fall von Erwin Sperisen beschäftigt die Gerichte seit mehr als zwölf Jahren. Sperisen stand am Donnerstag in Genf bereits zum vierten Mal vor Gericht. Konkret geht es im Fall von Sperisen um die Aktion «Pavo Real», welche die guatemaltekische Polizei am 25. September 2006 durchgeführt hatte.

Mit der Aktion wollte die Polizei die Kontrolle über das Gefängnis «Pavón» zurückerlangen, das in der Nähe von Guatemala-Stadt liegt. Es war zuvor über Jahre von den Insassen selbst verwaltet worden. Mehr als 3000 Sicherheitskräfte drangen in das Gefängnis ein, sieben Häftlinge kamen dabei zu Tode. Sperisen, der sein Amt als Polizeichef schliesslich niederlegte und mit seiner Familie nach Genf flüchtete, wurde im August 2012 in der Schweiz verhaftet. Wegen seines helvetischen Passes konnte er nicht an Guatemala ausgeliefert werden, weshalb ihm in der Schweiz der Prozess gemacht wurde.

In den ersten beiden Prozessen wurde Sperisen des Mordes für schuldig befunden und zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Doch Sperisen akzeptierte beide Urteile nicht und zog sie ans Bundesgericht weiter – und erhielt recht.

Als Sperisen im April 2018 zum dritten Mal in Genf vor Gericht stand, wurde ihm lediglich Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Er wurde zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Sperisen verbrachte mehr als elf Jahre im Gefängnis. Im Oktober 2023 wurde er freigelassen, weil das Bundesgericht seine Verurteilung aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Juni 2023 aufgehoben hatte.

Die Strassburger Richter waren zum Schluss gekommen, dass die Präsidentin der Beschwerdekammer des Genfer Berufungsgerichts beim Prozess im April 2018 befangen war und Sperisen kein faires Verfahren erhalten hatte.

Mit dem neuen Urteil aus Genf scheint der Fall indes noch immer nicht abgeschlossen zu sein. Die Verteidigung von Sperisen kündigte laut SRF einen erneuten Weiterzug an.

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