Samstag, September 28

Statt 5200 Franken sollten im Extremfall nur noch 1150 Franken vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Rund 2,5 Millionen Schweizer Erwerbstätige pendeln an einen Arbeitsort, der ausserhalb ihrer Wohngemeinde liegt. Darunter sind gut 200 000 Personen, die in der Stadt Zürich ihren Arbeitsplatz haben. Dies zeigen Zahlen des Bundesamts für Statistik und der Zürcher Stadtverwaltung für das Jahr 2022.

Das Pendeln wird steuerlich berücksichtigt. Wie andere Auslagen für den Beruf dürfen auch die Kosten für das öV-Abo und, unter bestimmten Umständen, für das Auto, vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Somit sinkt die Steuerrechnung.

Für das Steuerjahr 2024 können im Kanton Zürich maximal 5200 Franken geltend gemacht werden, bei den Bundessteuern sind es 3200 Franken.

Dieser Mechanismus ist allerdings umstritten. Im Zürcher Kantonsrat hat die GLP mit einer parlamentarischen Initiative verlangt, den kantonalen Abzug zu reduzieren. Der Grund: Ein zu hoher Abzug setze falsche Anreize, weil er lange Arbeitswege attraktiver mache. Dies schade dem Klima und fördere die Zersiedlung.

Die Initiative verlangte, den Abzug auf noch 1150 Franken zu reduzieren. In der vorberatenden Kommission brachten die SP und die AL einen Kompromissvorschlag ein, 3000 Franken.

Für Autofahrer sind Abzüge heute schon schwierig

Zum Vergleich: Ein Jahresabo für den Zürcher Verkehrsverbund (alle Zonen) kostet rund 2300 Franken (2. Klasse) beziehungsweise 3800 Franken (1. Klasse). Die SBB verlangen für ein Generalabonnement rund 4000 Franken (2. Klasse) beziehungsweise 6500 Franken für die 1. Klasse.

Für das Auto dürfen Pendler heute 70 Rappen pro Kilometer abziehen, ebenfalls bis höchstens 5200 Franken pro Jahr. Längst nicht alle Autofahrer kommen aber in den Genuss dieses Abzugs. Es gelten strenge Regeln, unter anderem muss man nachweisen, dass man mit dem öV täglich mindestens eine Stunde länger zur Arbeit unterwegs wäre als mit dem eigenen Fahrzeug. Im sehr dichten Zürcher und Schweizer Bahn- und Busnetz dürfte dies in vielen Fällen nicht der Fall sein.

Die Abzüge für die Pendlerkosten zu beschränken, ist keine neue Idee. 2016 wurde der Höchstbetrag beim Bund auf 3000 Franken festgelegt. Ein Jahr später stimmte das Zürcher Stimmvolk einer Limite von 5000 Franken bei den Kantons- und Gemeindesteuern zu – beide Beträge sind inzwischen um 200 Franken angehoben worden. Davor war ein Abzug in unbegrenzter Höhe möglich gewesen, wovon vor allem Autofahrer mit hohen Kilometerleistungen profitierten.

Die Begrenzung auf noch 1150 Franken, also eine weitgehende Abschaffung des Pendlerabzugs im Kanton Zürich, sei ein Beitrag für den Klimaschutz und entlaste die Verkehrsinfrastruktur, sagte Monica Sanesi (GLP, Zürich) am Montag im Kantonsparlament. Es gehe darum, das Steuergesetz klimaverträglicher zu gestalten.

Sowohl SVP- wie SP-Vertreter entgegneten, dass das Pendeln nicht immer ein freiwilliger Entscheid sei, sondern gerade im Raum Zürich massgeblich von der Wohnsituation abhänge. «Der Wohnungsmarkt ist dysfunktional, man wird in Gebiete verdrängt, wo das Wohnen noch günstiger ist», sagte Harry Brandenberger (SP, Pfäffikon).

Die FDP kritisierte die Initiative aus grundsätzlichen Überlegungen: Der tiefere Pendlerabzug bedeute eine Steuererhöhung und das sei abzulehnen.

Donato Scognamiglio (EVP, Freienstein-Teufen) ergänzte, der Pendlerabzug sei als Medizin für das Klima schlicht ungeeignet. «Wir haben Rückenschmerzen und Sie machen eine Pédicure», sagte er. Er meinte damit, dass die Lenkungswirkung des Abzugs nicht vorhanden sei. Niemand pendle, um Steuern zu sparen.

Bis 2018 habe es keine kantonalen Limiten beim Pendlerabzug gegeben. «Wieso sind wir damals nicht alle ins Glarnerland gezogen, wenn die Abzüge doch ein Businessmodell waren?», fragte er rhetorisch. Ein tieferer Pendlerabzug nütze nur dem Fiskus, nicht aber dem Klima.

Diese Meinung teilte die Mehrheit des Kantonsrats. Die Initiative wurde abgelehnt, der Pendlerabzug im Kanton Zürich wird nicht angetastet.

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