Freitag, November 15

Der Bundeswirtschaftsminister hat nach Medienberichten eine Hausdurchsuchung bei einem 64-jährigen Mann aus Bayern ausgelöst. Der hatte ein satirisches Bild auf einer Social-Media-Plattform geteilt.

Ist es gerechtfertigt, dass die Bezeichnung «Schwachkopf» eine Hausdurchsuchung nach sich zieht? Geht es nach dem Wirtschaftsminister und angehenden Kanzlerkandidaten der Grünen, Robert Habeck, ist es das. Der Minister soll Strafantrag gestellt haben gegen einen 64-jährigen Mann aus Bayern, der auf der Plattform X ein Bild teilte.

Es zeigte ein Foto von Habeck mit dem Schriftzug «Schwachkopf Professional», eine Anspielung auf die deutsche Kosmetikmarke «Schwarzkopf». Die Staatsanwaltschaft Bamberg bestätigte die Hausdurchsuchung in einer Pressemitteilung. Der Repost sei nach dem Strafgesetzbuch eine Beleidigung gegen eine Person des politischen Lebens.

Der Tatverdächtige habe neben der Habeck-Montage auch ein Bild hochgeladen, auf dem «ein SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift ‹Deutsche kauft nicht bei Juden› sowie der Text ‹Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!›» zu sehen ist, heisst es in der Erklärung der Staatsanwaltschaft.

Bis zu drei Jahre Gefängnis für Beleidigung

Nach Informationen des Portals «Nius» betraten die Beamten der Kriminalpolizei Schweinfurt am Dienstagmorgen das Zuhause des Mannes, um seine Räume zu durchsuchen und schliesslich sein Tablet zu konfiszieren. Gegen den Rentner läuft nun ein Verfahren. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Der Mann sagte «Nius»: «Ich bin 64 Jahre alt. Nie hätte ich mir vorgestellt, dass es einmal so weit kommen würde. Das hat eindeutig DDR-Geschmack.»

Die Hausdurchsuchung am Dienstag (12. 11.) im Rahmen des «Aktionstag gegen Hasspostings» des Bundeskriminalamts stattgefunden haben. Dieser Aktionstag zielt offiziell darauf ab, verstärkt gegen antisemitische Hasskriminalität im Netz vorzugehen.

Der deutsche Strafgesetzbuch-Paragraph 188 soll Personen des öffentlichen Lebens vor diffamierenden und ehrverletzenden Äusserungen schützen. Der Paragraph ist im April 2021 im Rahmen der Bekämpfung von «Rechtsextremismus und Hasskriminalität» in Kraft getreten.

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