Zwei Männer haben eine Sammlung von archäologischen Schätzen ausgegraben, die für das Wallis von «unschätzbarem Wert» ist. Für die Behörden ist der Fund Freude und Ärgernis zugleich.
Schatzsucher sein, das ist für viele ein Kindheitstraum. Weltweit ziehen Menschen in entlegene Gegenden, graben und durchleuchten den Boden, in der Hoffnung, eine Münze, einen Löffel oder eine Kette aus längst vergangenen Zeiten zu finden. Meist ohne Erfolg.
Im Wallis jedoch waren zwei Männer besonders erfolgreich. Sie entdeckten zahlreiche archäologische Artefakte und horteten sie. Laut dem Kantonalen Amt für Archäologie handelt es sich um 11 000 Objekte. Doch der Kanton ist verärgert, denn laut Gesetz gehören ihm solche historischen Artefakte.
Unter den Fundstücken sind laut den Behördenangaben zahlreiche Münzen – keltische, römische, mittelalterliche, moderne und zeitgenössische. Aber auch Schmuck und Werkzeuge. Die ältesten Stücke stammen aus der Bronzezeit und sind um die 4000 Jahre alt. Die Walliser Polizei und das Kantonale Amt für Archäologie sprechen in einer gemeinsamen Mitteilung von einer «beeindruckenden Sammlung», die «von unschätzbarem Wert» für die Geschichte des Kantons sei.
Verfahren statt Dankbarkeit
Die Dankbarkeit für die Arbeit der beiden Schatzsucher hält sich jedoch in Grenzen. Denn die Suchaktionen der beiden Männer waren illegal. Der eine war im Mai 2024 auf frischer Tat mit seinem Metalldetektor erwischt worden. Er war zum Tatzeitpunkt 51-jährig. Im Rahmen der Ermittlungen wurde dann auch ein zweiter, 49-jähriger Verdächtiger verhaftet, der ähnlichen Praktiken nachgegangen sein soll.
Das Problem: Die beiden Männer haben zwar Unentdecktes ausgegraben, aber damit auch viele Anknüpfungspunkte für Nachforschungen für immer begraben. Sie haben ihre Funde nicht gemeldet. Und es ist darum schwierig nachvollziehbar, wo sie die einzelnen Stücke genau gefunden haben. Dadurch gehe viel Wissen verloren, sagen die Polizei und das Kantonale Amt für Archäologie. «Ein Objekt, das aus seinem Kontext gerissen wird, ist wissenschaftlich verloren», schreibt das Amt auf Anfrage.
Gegen die beiden Männer wird nun ermittelt. Im schlimmsten Fall droht ihnen eine Gefängnisstrafe. Denn sie haben mehrere Gesetze missachtet, unter anderem das Kulturgütertransfergesetz. Das verbietet der Bevölkerung, ohne Bewilligung gezielt nach Objekten von archäologischem oder historischem Wert zu suchen. Laut dem Amt für Archäologie ist es möglich, dass die zuständigen Behörden von den mutmasslichen Tätern eine Entschädigung für die Untersuchung und Restaurierung des beschlagnahmten Materials verlangen werden. «Die Kosten für diese Arbeiten würden den Wert der Sammlung bei weitem übersteigen.»
Das richtige Vorgehen ist klar geregelt: Wer auch nur zufällig auf etwas vermutlich Altertümliches stösst, sollte den Gegenstand am Ort belassen und die Behörden informieren. Die Walliser Polizei spricht von einer «kollektiven Verantwortung» – Funde müssten mit allen geteilt werden.
Auch im Ausland ist die Schatzsuche heikel
Nicht nur in der Schweiz ist das Suchen nach Schätzen geregelt. Auch wer im Ausland Artefakte mitgehen lässt, muss allenfalls mit Konsequenzen rechnen.
Das hat ausgerechnet der Walliser Polizeikommandant Christian Varone erfahren. Er war im Sommer 2012 in der Türkei festgenommen worden. Bei der Ausreise hatten die türkischen Flughafenbeamten einen Stein in seinem Gepäck gefunden. Diesen hatte Varone in der Nähe einer archäologischen Ausgrabungsstätte mitgenommen. Varone glaubte, einen hübschen Kieselstein als Souvenir eingesteckt zu haben. Laut den Behörden handelte es sich jedoch um ein Stück Marmor einer historischen Säule. Varone wurde wegen versuchten Schmuggels antiker Kulturgüter zu einem Jahr und fünfzehn Tagen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt.
Für Hobby-Schatzsucher gibt es jedoch eine legale Möglichkeit, ihrer Leidenschaft nachzugehen. Die kantonalen Archäologiestellen suchen immer wieder Freiwillige, die ihnen bei den Ausgrabungen helfen. Die ehrenamtlichen Helfer werden von Experten geschult. Und werden sie einmal fündig, ist ihnen somit immerhin der Dank gesichert.
Laut dem Amt für Archäologie werden die gefundenen Objekte der beiden Walliser Schatzsucher nun inventarisiert. Soweit möglich, versuche man herauszufinden, wo die beiden Männer die Artefakte entdeckt haben. Jene, die ausserhalb des Wallis gefunden worden seien, werden laut der Behörde an die jeweiligen Kantone ausgehändigt.