Donnerstag, Februar 6

Jetzt kommt die Altersrente mit Kapitalschutz. Sie verhindert, dass bei einem frühen Tod das Vorsorgevermögen verlorengeht. Durch die Steuerpläne des Bundes wird das Modell noch interessanter.

Wer den Ruhestand erreicht, hat viele Pläne: Man möchte die Welt bereisen, sich um die Enkel kümmern oder neue Hobbys pflegen. Nicht jedem allerdings ist ein langer Ruhestand vergönnt. Eine unerwartete Krankheit kann die schönen Wünsche jäh durchkreuzen.

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Häufig geht mit dem Todesfall auch das gesamte Alterskapital, das man im Erwerbsleben angespart hat, verloren. Ein Beispiel illustriert das Dilemma: Ein alleinstehender 65-Jähriger hat in der Pensionskasse ein Guthaben von 800 0000 Franken aufgebaut. Er entscheidet sich, dieses Vermögen in Form einer Rente zu beziehen. Denn er scheut sich davor, das Kapital auf eigene Verantwortung zu investieren. Seine Rente aus der beruflichen Vorsorge beläuft sich auf 44 800 Franken im Jahr.

Angenommen, diese Person stirbt nun plötzlich mit 70 Jahren: Kumuliert über die fünf Jahre im Ruhestand hat die Pensionskasse 224 000 Franken an Renten ausbezahlt. Das heisst, den grössten Teil der ursprünglichen 800 000 Franken, nämlich 576 000 Franken, kann die Kasse für sich behalten – zum Wohl der übrigen Versicherten.

Nachkommen gehen leer aus

Fatal ist dies vor allem, wenn der Verstorbene Nachkommen hinterlässt. In diesem Fall wäre es der bessere Entscheid gewesen, mit 65 das PK-Vermögen als Kapital statt als Rente zu beziehen. Somit hätten die Kinder von seinen Ersparnissen profitieren können. Stattdessen gehen sie nun leer aus.

Das Beispiel verdeutlicht: Oft sprechen sehr persönliche Gründe dafür, sich das PK-Kapital auszahlen zu lassen. Der Bundesrat dagegen sieht darin ein Vehikel zur Steueroptimierung. Er argumentiert, der Kapitalbezug sei steuerlich attraktiver als die Rentenlösung. Deshalb plant er, den Steuersatz deutlich zu erhöhen.

Kommt der Bundesrat mit seinem Vorschlag durch, so dürften wohl manche davor zurückschrecken, mit 65 das Vorsorgekapital zu beziehen. Trotz dem Risiko, dass dieses Vermögen bei einem frühen Tod für die Nachkommen verloren ist. Damit ein solcher Worst Case nicht eintritt, bietet die Pensionskasse Profond seit Anfang Jahr eine innovative Alternative an: eine Altersrente mit Kapitalschutz.

Angewandt auf das obige Beispiel funktioniert dies wie folgt: Der Versicherte wählt die Rente, nimmt jedoch einen kleinen Abschlag in Kauf. Konkret bekommt er von der Pensionskasse 43 200 statt 44 800 Franken im Jahr. Anders formuliert: Der Umwandlungssatz wird von 5,6 auf 5,4 Prozent gekürzt.

Dieser Verzicht lohnt sich im vorliegenden Fall: Denn nach seinem Tod mit 70 Jahren stehen die Nachkommen nicht mit leeren Händen da. Stattdessen zahlt ihnen Profond die gesamte Differenz zum ursprünglichen Betrag von 800 000 Franken aus. Da der Versicherte in den fünf Jahren Rentenzahlungen von 216 000 Franken erhielt, bekommen die Kinder den stattlichen Betrag von 584 000 Franken.

«Diese Lösung bringt für den Versicherten mehr Planungssicherheit», erklärt der Geschäftsführer von Profond, Laurent Schlaefli. «Man bezahlt zwar eine kleine Versicherungsprämie in Form einer etwas tieferen Rente. Dafür kann man sein Kapital bei einem unerwartet frühen Todesfall besser schützen.» Angenommen, die Person im Beispiel würde bereits mit 66 sterben, so bekämen die Nachkommen sogar 756 800 Franken ausbezahlt.

Die Frage «Kapital oder Rente?» bringt viele Versicherte in einen Zwiespalt: Wenn man den Entscheid mit 65 treffen muss, so ist er irreversibel. Obwohl es einen enormen Unterschied ausmacht, ob man dereinst nur 70 oder im Gegenteil 100 Jahre alt wird. Somit ist man gezwungen, über den eigenen Gesundheitszustand zu spekulieren: Wer beispielsweise ein erhöhtes Krebsrisiko aufweist, wird sich eher gegen die Rente aussprechen.

«Dass diese Wahl unwiderruflich ist, bedeutet für viele Versicherte eine Überforderung», sagt Roger Baumann, Gründer der Beratungsfirma C-alm. Die Rente mit einem begrenzten Kapitalschutz sehe er deshalb als einen möglichen Kompromiss. «Damit sinkt die Verlockung, sich mit 65 das gesamte Kapital auszahlen zu lassen, und die Rentenlösung gewinnt wieder an Attraktivität.» Zumal oftmals unterschätzt werde, wie anspruchsvoll es für einen Laien sei, auf einen Schlag mehrere hunderttausend Franken zu verwalten.

Zugeschnitten auf Patchworkfamilien

Das neue Angebot entspreche einem breiten Bedürfnis, davon ist Laurent Schlaefli überzeugt. «Es berücksichtigt auch, dass immer mehr Patchworkfamilien entstehen. Unverheiratete erhalten dadurch eine bessere Möglichkeit, hinterbliebene Personen finanziell abzusichern.» Weil das ausbezahlte Kapital nicht unter die Erbschaft falle, könne der Versicherte zudem selbst bestimmen, wer nach dem Tod von diesem Geld profitieren solle.

Für Ehepaare dagegen ist die Frage «Kapital oder Rente?» nochmals komplexer. Denn die Witwe oder der Witwer erhält weiterhin eine Hinterbliebenenrente – in der Regel beträgt diese 60 Prozent der Altersrente. Das wirkt sich auch auf die Berechnung des Kapitalschutzes aus: Im erwähnten Beispiel sinkt das Todesfallkapital für die Witwe auf 40 Prozent der ursprünglichen Summe, nämlich von 584 000 auf 233 600 Franken. Dafür aber erhält sie weiterhin eine Hinterbliebenenrente von 25 920 Franken (was 60 Prozent von 43 200 Franken entspricht).

Profond ist nun die erste grosse Pensionskasse, die eine solche Altersrente mit Rückgewähr anbietet. Vorsorgeexperten sind indes überzeugt, dass schon bald weitere Institute auf den Trend aufspringen. Schlaefli betont, das Angebot sei für Profond kostenneutral. «Die geringe Reduktion der Rente genügt, um den Kapitalschutz zu finanzieren.» Allerdings erfolgt die Auszahlung nur, wenn der Todesfall bis zum 75. Altersjahr eintritt. Danach steigt das Sterberisiko stark an, was die Versicherungsprämie entsprechend verteuern würde.

Obwohl der Vorsorgespezialist Baumann die Vorteile solcher Modelle anerkennt, sieht er auch Grenzen in der zunehmenden Individualisierung. Die Solidarität sei ein wichtiges Element der beruflichen Vorsorge. «Deshalb sollten wir den Risikoausgleich zwischen den Versicherten nicht gänzlich beseitigen. Wenn also jemand, der besonders alt wird, mehr Leistungen erhält, so halte ich das für durchaus gerechtfertigt.»

Dennoch kommt die Innovation von Profond zur richtigen Zeit. Wenn höhere Steuern den Kapitalbezug künftig unattraktiver machen, so sind die Versicherten umso dringender darauf angewiesen, ihre Angehörigen trotzdem absichern zu können. Dass Hunderttausende Franken, die man im Arbeitsleben angespart hat, bei einem unerwarteten Todesfall plötzlich verloren sind, möchte wohl kaum jemand riskieren.

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