Donnerstag, Mai 1

Und andere seltsame Fälle aus der wunderlichen Welt der Zürcher Bürokratie.

So schnell kann es gehen. «Am 21. Juni 2023 logge ich mich ins System ein und stelle fest, dass ich gestorben bin.» Das schreibt Herr M. – ziemlich lebendig und ziemlich ungehalten – an die Zürcher Ombudsstelle.

Die Nachricht trifft den Herrn in einem schwierigen Moment. Vor kurzem ist seine Ehefrau verstorben. Von seinem kommunalen Steueramt wird er zur «Inventarisierung im Todesfall» aufgefordert – also dazu, ihre Vermögenswerte zum Todeszeitpunkt zu erfassen. Im entsprechenden Online-Tool muss Herr M. aber feststellen, dass nicht seine Frau als verstorben aufgeführt ist, sondern er.

Der trauernde Witwer muss sich nun mit Online-Formularen und Support-Anfragen an das Steueramt herumschlagen. Ohne Erfolg. Er schreibt: «Ich gelte weiterhin als verstorben, eine Entschuldigung ist nicht erfolgt.»

Erst als der Ombudsmann sich einschaltet, tut sich etwas. Herr M. erhält Hilfe von einer Fachperson der Steuerverwaltung – und die Versicherung: Er sei im Steuerregister nicht als tot geführt, sondern als quicklebendig.

Dass der Ombudsmann Tote zumindest administrativ wieder zum Leben erweckt, ist eher die Ausnahme. Dass sein Büro aber von all jenen kontaktiert wird, die im Räderwerk der einen oder anderen Bürokratie feststecken – das ist die Regel.

2445 telefonische Anfragen erhielt die Zürcher Ombudsstelle im vergangenen Jahr. In total 835 Fällen wurde sie aktiv. Das ist etwas mehr als in den vergangenen vier Jahren und Teil eines seit der Gründung der Ombudsstelle 1977 anhaltenden Aufwärtstrends.

Tendenziell mehr Fälle bei der Ombudsstelle

Neu eröffnete Fälle, 1978–2023

Die Fälle würden komplexer und die Hilfesuchenden zunehmend anspruchsvoller, schreibt der Ombudsmann Jürg Trachsel im soeben veröffentlichten Jahresbericht seiner Amtsstelle. «Gespräche dauern oft länger als früher, die Beschwerdeführenden», beobachtet Trachsel, «sind kritischer geworden.» Der Respekt gegenüber so mancher Amtsstelle schwinde, während die ausgeklügelten bürokratischen Regelwerke immer schwerer zu durchschauen seien.

Alleingelassen auf der Insel – wegen 500 Franken

Von den Behörden ganz buchstäblich alleingelassen wurde etwa Frau C. Sie verbringt den Neujahrstag 2023 auf einer Insel im Zürichsee, um in Eiseskälte ein neues Schiff zu filmen. Auf das Eiland gebracht hat sie Herr B. in seinem Boot. Er soll sie auch zurückbringen – bis die Seepolizei den Plan durchkreuzt.

Erst wird die Frau kontrolliert, deren Ausweis aber bei ihrem Gefährten auf dem Boot ist. Die Polizei, einer grossen Sache auf der Spur, nimmt Kurs auf B. und holt ihn zwecks Ausweiskontrolle an Bord des Polizeischiffes. Der Verdacht: verbotene Betätigung als Wassertaxi.

Für Herrn P. ist die Kontrolle ein Pech. Denn er ist, wie sich bald herausstellt, polizeilich gesucht: Es liegt ein Haftbefehl vor, weil er eine Rechnung des örtlichen Statthalteramts nicht bezahlt hat. Der geschuldete Betrag: 500 Franken.

Mitten auf dem kalten See an Bord des Polizeibootes macht Herr B. – wohl veranlasst durch seine ungemütliche Situation – dem Polizisten ein Angebot: Er könne das Geld am Bancomaten holen und ihm direkt aushändigen. Davon will der Ordnungshüter allerdings nichts wissen.

Stattdessen legt er dem Missetäter Handschellen an und schleppt sein Boot kurzerhand in Richtung Ufer ab.

Frau C. – noch immer filmend auf der Insel – hat von diesem Drama nichts mitbekommen. Bis sie einen Anruf erhält: Es ist der Polizist, der sie darüber informiert, dass ihre Mitfahrgelegenheit gerade in Richtung Gerechtigkeit verschifft wird. Ohne Portemonnaie, aber mit Mobiltelefon ruft C. erbost die 117 an, wo man ihr allerdings auch nicht weiterhelfen kann.

Mit letzter Kraft schafft sie es, eine Mitfahrgelegenheit bei anderen Ausflüglern zu finden und danach – mit gefährlich niedrigem Akku-Stand, wie sie betont – auf dem Telefon ein SBB-Billett nach Hause zu lösen.

Sie ist danach über das Verhalten des Polizisten empört. Ebenso wie Herr B., der auf dem Polizeiposten seine Rechnung begleicht und dann umgehend wieder in Freiheit gesetzt wird. Die beiden melden sich beim Ombudsmann, dieser kontaktiert den zuständigen Polizeikommandanten, und nach einem längeren Hickhack über die Frage, wer jetzt genau wem hätte helfen können, sollen oder müssen, gibt sich die Polizei geschlagen.

Das Verhalten des Beamten sei nicht angemessen gewesen, sagt der Kommandant. Der Polizist hätte Frau C. problemlos mit an Bord nehmen und an Land bringen können, bevor er B. auf den Posten brachte.

Wieso Letzterer seine Schulden nicht bezahlt hat, wenn er das Geld doch einfach auf dem Konto liegen hatte, bleibt dagegen offen.

Im Dickicht der Stipendienbürokratie

Solche Auseinandersetzungen zu einer gütlichen Einigung zu bringen, ist genau die Aufgabe der Zürcher Ombudsstelle. Bei ihr kann sich melden, wer mit der kantonalen Verwaltung in Konflikt gerät – sei es als Bürger oder als Angestellter. Etwa ein Siebtel der Fälle betrafen vergangenes Jahr Personalfragen. Auch 22 Gemeinden und die evangelisch-reformierte Landeskirche arbeiten mit der Ombudsstelle zusammen.

Diese kann zwar keine verbindlichen Weisungen erlassen, aber vermitteln, Akten einsehen und Empfehlungen aussprechen. Das Ziel: weniger Gerichtsverfahren gegen Behörden und eine möglichst bürgernahe Verwaltung.

Dass der Ombudsmann nicht nur Einzelfälle, sondern auch die Verwaltungspraxis beeinflussen kann, zeigt die Geschichte von Herrn P. und seiner Tochter. Sie – eine Gymnasiastin im dritten Jahr – erhält vom Kanton Stipendien, weil ihre Eltern wenig verdienen. Doch im Schuljahr 2021/2022 erhält sie plötzlich viel weniger als zuvor.

Der Grund dafür ist eine Verschärfung der Vergabepraxis. Daran kann die Ombudsstelle, bei der sich die Familie meldet, nicht rütteln. Doch bemerken ihre Mitarbeiter bei genauer Durchsicht der Akten etwas Seltsames: Der Stipendiatin werden Beiträge an ihre Ausgaben für Lehrmittel verweigert – obwohl man diese im Gymnasium selbst bezahlen muss und ein Zustupf von 600 Franken pro Jahr vorgesehen ist.

Diesen Widerspruch hätte die Familie selbst kaum bemerkt. Das Zürcher Stipendienwesen ist (neben langen Wartezeiten) auch für einen ausgeprägten Hang zur Bürokratisierung bekannt.

Auch die Verweigerung des Zuschusses hat System und fusst auf einer entsprechenden Verwaltungspraxis. Solange sich eine Gymnasiastin im obligatorischen Schulalter befindet, erhält sie keine Beiträge für Lehrmittel – danach aber schon.

Dank der Intervention des Ombudsmanns wird diese Praxis angepasst – nicht nur für P. junior, sondern für alle betroffenen Stipendiaten.

Wohl hätte Herr P. gegen die gekürzten Stipendien auch Rekurs einlegen können, schreibt der Ombudsmann Trachsel. Doch wäre dies mit grossem Aufwand verbunden gewesen und hätte seine Mittel, gerade finanziell, überstiegen.

Nun hat die Schülerin einigermassen unbürokratisch Hilfe erhalten. Am Grossteil der Stipendienkürzung konnte allerdings auch der Ombudsmann nichts ändern. Die geht nämlich auf eine kürzlich in Kraft getretene Gesetzesreform zurück und ist damit politisch gewollt.

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