Sonntag, September 29

Der Zürcher Regierungsrat fordert mehr Stellen für die Kantonspolizei.

Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr schlägt warnende Töne an. Als Fehr am Donnerstag das revidierte Polizeigesetz vorstellt, verweist er auf eine wenig erbauliche Entwicklung. Die Zürcher Behörden verzeichnen im ersten Halbjahr 2024 mehr Diebstähle, mehr Einbrüche und mehr Gewalt. Die Zahl der Straftaten ist im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023 im Kanton Zürich um 13 Prozent gestiegen.

Man stehe zudem unter dem Eindruck einer Reihe von gravierenden Ereignissen, sagt Fehr. Solingen, den versuchten Terroranschlag in München, aber auch der Terror-Attacke eines islamistisch motivierten Jugendlichen auf einen orthodoxen Juden in Zürich Enge.

Um der steigenden Kriminalität etwas entgegenzuhalten, namentlich in den Bereichen Terrorabwehr und bei schweren Straftaten, fordert Fehr deshalb mehr Polizisten und mehr Möglichkeiten zur «Informationsbeschaffung». Mit der Revision des Polizeigesetzes hätten die Polizistinnen und Polizisten im Kanton eine noch bessere Grundlage zum richtigen Handeln, sagt der Sicherheitsdirektor.

Mit der Revision des Polizeigesetzes soll unter anderem die Grundlage dafür geschaffen werden, um einen Datenaustausch mit anderen Kantonen zu ermöglichen. Marius Weyermann, Kommandant der Kantonspolizei Zürich, sagt, dies sei heute nicht der Fall, weshalb die Kriminalitätsbekämpfung immer wieder an Grenzen stosse. Dies zeige sich beispielsweise bei Serieneinbrechern oder Online-Betrügern. Aber auch die Abwehr von extremistischen Straftaten und die Verhinderung von Terroranschlägen werde dadurch erschwert.

Keine Staatstrojaner vorgesehen

Das revidierte Gesetz soll auch die Informationsbeschaffung im Internet neu regeln. Dass die Polizei in den öffentlichen Bereichen des Internets recherchiert, gehört bereits heute zum Standard. Weil aber gerade die heiklen Informationen in geschlossenen Foren ausgetauscht werden, wollen die Behörden auch dort genauer hinschauen. Hier gehe es darum, präventiv mögliche Amokläufe oder Terroranschläge zu verhindern, sagt Weyermann. Auch soll so gegen Kinderpornografie vorgegangen werden können.

Dabei setzt die Polizei auf spezielle Software. Jeder Einsatz dieser Software muss wie heute schon zuerst vom Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden. Zudem will der Regierungsrat auf den Einsatz sogenannten Staatstrojaner, die unter den Fachbegriff Govware bekannt sind, verzichten.

Neu sollen auch Systeme zur automatischen Erfassung von Kontrollschildern bei Fahrzeugen zum Einsatz kommen. Diese erkennen das Kontrollschild eines vorbeifahrenden Autos und gleichen es mit den Polizei-Datenbanken ab. Gibt es einen Treffer, macht das System ein Bild, welches nach 100 Tagen aber wieder gelöscht wird.

Damit sollen Bewegungsprofile erstellt werden können. Dies betreffe aber nur Fälle, in denen eine konkrete schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit drohe, sagt Weyermann. Zum Einsatz gelangen könne dieses Mittel etwa bei terroristischen Handlungen oder wenn sich ein schweres Vergehen oder Verbrechen abzeichne.

Weyermann nennt ein Beispiel: Bestehen Hinweise für eine bevorstehende Bancomaten-Sprengung, die eine organisierte kriminelle Gruppe aus dem französischen Raum plane, könne das Kennzeichen der möglichen Täterschaft genutzt werden. Auch in Fällen von Vermissten oder wenn eine Selbstgefährdung vorliege, könne die Suche nach diesen Personen mit dem System eingegrenzt werden.

Fehr will mehr Polizisten

Der Kanton will nicht allein mit mehr Befugnissen und moderner Technik auf die aktuelle Lage reagieren. Er möchte auch mehr Polizistinnen und Polizisten. Der Regierungsrat will auf Fehrs Antrag die Kantonspolizei bis ins Jahr 2027 schrittweise um 108 Stellen ausbauen. Stimmt der Kantonsrat dem Antrag zu, stehen im Kanton insgesamt 2425 Polizistinnen und Polizisten Dienst.

Die zusätzlichen Kräfte seien unerlässlich angesichts des Bevölkerungswachstums und der zunehmenden Kriminalität, sagt Fehr. Mit den zusätzlichen Kräften könne die Präsenz vor Ort in den Regionen verstärkt werden.

Die Vorlage zum revidierten Polizeigesetz gelangt nun in den Kantonsrat. Das Parlament muss entscheiden, ob es dem Antrag des Regierungsrats folgt.

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