Freitag, Oktober 25

Die Allianz zwischen einem freisinnigen Kantonspolitiker und einer sozialdemokratischen Finanzdirektorin führt in Basel zu einer ungewöhnlichen Idee: Nimmt der Staat zu viel Steuergeld ein, muss er es zurückbezahlen.

Die baselstädtische Finanzdirektorin Tanja Soland hat den vielleicht beinahe schönsten Job in der Schweiz. Vor drei Tagen wurde die Sozialdemokratin bei den kantonalen Wahlen mit dem besten Resultat aller Regierungsräte wiedergewählt. Nur die Jahresabschlüsse aus ihrem Departement sind noch glanzvoller: Im vergangenen Jahr schloss die Rechnung mit einem Überschuss von 434 Millionen Franken ab.

Und das ist nicht das erste Mal: In den vergangenen zehn Jahren hat der Kanton kumuliert Einnahmenüberschüsse von über 3 Milliarden Franken produziert. Nun muss Soland den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern die zu viel eingenommenen Mittel schon bald zurückerstatten: Das Kantonsparlament hat am Mittwoch einen Vorschlag des Freisinnigen Christian Moesch angenommen, der die Rückvergütung von überschüssigen Einnahmen verlangt.

2535 Franken für jeden Steuerzahler

Schon früher hatte das Parlament das Anliegen unterstützt, nun hat es dieses als verbindliche Motion überwiesen: Wenn der Kanton künftig nach allen getätigten Ausgaben einen Überschuss verzeichnet, wird dieser laut Motion im Verhältnis zum persönlichen Steueraufkommen im Überschussjahr in Form einer Steuergutschrift an Privatpersonen zurückerstattet.

Wäre die Vorschrift schon in Kraft, wären den Basler Steuerzahlerinnen und -zahlern in den letzten Jahren durchschnittlich 2535 Franken gutgeschrieben worden. Basel-Stadt ist der erste Kanton, in dem die Rückvergütung von Überschüssen politisch mehrheitsfähig geworden ist. Die Idee wird inzwischen aber auch in anderen Kantonen diskutiert.

Viele Kantone budgetieren nämlich Jahr für Jahr mit roten Zahlen oder höchstens einem geringen Überschuss, um dann ein tiefschwarzes Rechnungsergebnis mit Millionengewinnen zu präsentieren. Im Jahr 2023 betrug das budgetierte Defizit der Kantone kumuliert 1,34 Milliarden Franken. Tatsächlich aber nahmen die Finanzdirektoren schliesslich 2 Milliarden Franken mehr ein, als sie ausgaben. Die Differenz zwischen Budget und Rechnung betrug damit satte 3,3 Milliarden Franken.

Auch Steuerzahler in anderen Kantonen könnten profitieren

Zusammengestellt hat die Zahlen die liberale Denkfabrik Avenir Suisse. Sie hat ausgehend von der Idee der Basler FDP in einer Studie analysiert, wo Rückvergütungen von Überschüssen möglich wären. Fazit: In sieben Kantonen (Aargau, Basel-Stadt, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Schwyz, Zug) würde es für das Steuerjahr 2023 zu einer Rückvergütung kommen, wenn eine solche Regelung heute schon existierte.

In Basel wird dieser Traum bald Wirklichkeit. Die Finanzdirektorin muss nun eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, um die Einzelheiten zu regeln. Der Zwang für die Sozialdemokratin Soland, den ungewöhnlichen Vorschlag aus der freisinnigen Ideenküche in die Tat umzusetzen, hält sich allerdings in Grenzen. Sie halte das Ganze für eine spannende Idee, sagte sie in der Ratsdebatte: «Meine Mitarbeitenden hätten sicher Freude daran, eine solche Vorlage auszuarbeiten.»

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