Donnerstag, Oktober 3

Das Rezept für das Medikament war in der Schweiz nicht gültig. Nun wurde die verantwortliche Apothekerin bestraft.

Die Inhaberin und Geschäftsführerin einer Zürcher Apotheke ist rechtskräftig wegen jahrelangen unrechtmässigen Verkaufs von rezeptpflichtigen Medikamenten verurteilt worden. Wie aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hervorgeht, wurden in der Apotheke zwischen September 2016 und November 2021 insgesamt rund 35 400 Tabletten des betäubungsmittelhaltigen Medikaments Lexotanil illegal verkauft.

Die Apothekerin habe ihre Aufsichts- und Kontrollpflichten verletzt, indem sie ihr Personal die Tabletten an immer denselben Mann habe verkaufen lassen, lediglich gestützt auf die Rezepte eines ausländischen Arztes, heisst es im Strafbefehl. Wäre die Beschuldigte ihren Pflichten nachgekommen, hätte sie ohne weiteres feststellen können, dass die vorgelegten Rezepte durch einen Arzt im italienischen Salerno ausgestellt worden waren und in der Schweiz deshalb keine Gültigkeit besassen.

Dadurch generierte die Apotheke einen Erlös in der Gesamthöhe von etwa 7200 Franken. Der Verkauf der Tabletten soll bereits ab März 2014 begonnen haben. Zum Zeitpunkt der Ausstellung des Strafbefehls waren die Delikte vor September 2016 aber bereits verjährt.

Wegen fahrlässigen Vergehens gegen das Heilmittelgesetz wurde die Apothekerin zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 540 Franken, (54 000 Franken) verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Die Apothekerin wurde dazu verpflichtet, 7200 Franken als Ersatzforderung an den Staat zu bezahlen, und muss die Kosten des Vorverfahrens in Höhe von 800 Franken übernehmen.

Pflegefachfrau injiziert sich selber Morphine

In einem anderen Fall ist eine 38-jährige Pflegefachfrau verurteilt worden, die in einem Spital im Kanton Zürich Morphine aus dem Medikamentenschrank entwendete und sich selber injizierte. Wie aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hervorgeht, entnahm die Frau im März 2023 im Rahmen ihrer Anstellung im Spital eine Ampulle Morphin aus dem Medikamentenschrank.

Sie besass einen Schlüssel dazu. Die Ampulle injizierte sie sich, ohne über ein entsprechendes Rezept zu verfügen. Den Bezug der Ampulle trug sie wahrheitswidrig in das Medikamentenbuch auf den Namen eines unbeteiligten Patienten ein. Dabei visierte sie diesen Eintrag mit ihren Initialen, um damit den unrechtmässigen Bezug zu vertuschen.

Die Pflegefachfrau ist wegen Urkundenfälschung, widerrechtlicher Verwendung oder Abgabe von Betäubungsmitteln als Medizinalperson sowie Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Franken, also 3600 Franken, verurteilt worden. Sie muss die Geldstrafe voll bezahlen. Hinzu kommen 800 Franken Gebühren.

Ob und welche Konsequenzen der Vorfall für ihre Anstellung im Spital hatte, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Eine Zivilklage wurde auf den Zivilweg verwiesen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Kaliumiodid-Tabletten über Ebay angeboten

Im Umgang mit Arzneimitteln und Medikamenten kann das Strafgesetz aber auch medizinische Laien treffen, wie das Beispiel eines 54-jährigen Treuhänders zeigt. Er ist von der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis rechtskräftig wegen versuchter unerlaubter Verbreitung von Arzneimitteln zu einer Busse von 300 Franken verurteilt worden. Hinzu kommen 400 Franken Verfahrenskosten. Ein Eintrag im Strafregister erfolgt allerdings nicht.

Der Beschuldigte bot im November 2022 über Ebay 250 Packungen mit Kaliumiodid-Tabletten à 65 Milligramm an. Bei den Tabletten habe es sich um «ein nicht für den freien Verkauf bestimmtes Arzneimittel» gehandelt und der Treuhänder habe nicht über die entsprechende Zulassung oder Bewilligung verfügt. Der Verkaufsversuch konnte behördlich gestoppt werden, so dass es zu keiner Übergabe von Tabletten kam.

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