Donnerstag, Januar 2

Der Aargauer Nationalrat fürchtet offenbar um seine Karriere, da er laut erstinstanzlichem Urteil als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet werden darf. Steht die SVP hinter ihm?

Andreas Glarner fürchtet offenbar um seine Politkarriere. Man sei «politisch und gesellschaftlich tot», wenn man als Mensch ausserhalb seines Spektrums als Rechtsextremer bezeichnet werde, könne Stelle und Ansehen verlieren, sagte der Aargauer SVP-Nationalrat auf dem Privatsender Tele M1.

Dies, nachdem das Bezirksgericht Bremgarten am Mittwoch erstinstanzlich geurteilt hatte, dass man Glarner in seiner Funktion als Politiker als «Gaga-Rechtsextremisten» bezeichnen darf. Der SVP-Politiker will das Urteil weiterziehen.

Ob das Urteil innerhalb der SVP Folgen haben wird für den Nationalrat, ist unklar. Thomas Aeschi, Fraktionschef der SVP, möchte auf Anfrage nicht Stellung nehmen. Für die SVP ist die Situation knifflig. Die wählerstärkste Partei der Schweiz hat sich in der Vergangenheit immer wieder von rechtsextremistischen Positionen distanziert. Glarner hat zudem prominente Rollen: Er verantwortet das Migrationsdossier und präsidiert die Kantonalpartei Aargau.

Urteil «geht mir zu weit»

Von dort bekommt Glarner Rückendeckung, und zwar von Nationalrat Benjamin Giezendanner. Er habe das Urteil zwar nicht detailliert studiert, schreibt der Aargauer auf Anfrage. Doch es scheine ihm «sehr unseriös» zu sein. Giezendanner glaubt, dass man die Person und die öffentliche Funktion in der politischen Debatte nicht vollumfänglich trennen sollte.

Zum Verständnis: Zum Gerichtsfall kam es aufgrund eines inzwischen gelöschten Tweets. Der «Watson»-Gründer Hansi Voigt hatte Glarner im sozialen Netzwerk als «Gaga-Rechtsextremisten» bezeichnet. Glarner wehrte sich dagegen und bekam von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten recht, die Voigt einen Strafbefehl wegen «übler Nachrede» und «Beschimpfung» ausstellte. Gegen diesen erhob Voigt Einsprache. So kam es zum Prozess in Bremgarten, bei dem Glarner nun verloren hat.

Der strafrechtliche Schutz im politischen Diskurs gelte erst, wenn jemand nicht als Politiker, sondern in seiner Ehre als Mensch verletzt werde. Bei Glarner sei das nicht der Fall, heisst es in der schriftlichen Zusammenfassung der mündlichen Urteilsbegründung. Voigts Anwalt hatte argumentiert, «dass Herr Glarner die digitalen Kanäle dazu nutzt, hetzerische und diskriminierende Äusserungen zu verbreiten», berichteten Medien der TX Group. So hatte Glarner beispielsweise im Jahr 2018 eine Klassenliste mit teilweise ausländisch klingenden Namen einer Dübendorfer Schule auf Facebook gepostet.

Glarners Parteikollege Benjamin Giezendanner fürchtet nun, dass die in seinen Augen «grenzwertige Auslegung» des Richters Personen in öffentlichen Ämtern zukünftig noch «massiv beschäftigen» werde. Giezendanner: «So könnte es durchaus sein, dass ich gewisse Gewerkschafter in Zukunft vor laufender Kamera als ‹Gaga-Extremisten› bezeichnen werde.» Mit dem Urteil gegen Glarner riskiere die politische Debatte, in Zukunft weniger anständig zu werden.

Austeilen und einstecken

Von seinem Parteikollegen Roger Köppel bekommt Glarner dagegen Schelte. Der SVP-Nationalrat hätte sich nicht juristisch gegen den Tweet wehren sollen, findet der «Weltwoche-Chef» in seinem Video-Podcast. Wer sich aufs «Austeilen» verstehe, solle nicht mit der «Autowaschanlage der Justiz» versuchen, «jeden Vorwurf wegzuwaschen». Glarner habe jetzt das Problem, dass Linke ihm das Etikett «gerichtlich deklarierter Rechtsextremist» anhängen könnten.

Ist Glarner deswegen «politisch tot», wie er selbst befürchtet?

Andreas Hugi, Mitgründer der renommierten PR-Agentur Furrerhugi, glaubt es nicht. «Die Reputation eines Politikers wird in der Schweiz nicht durch die Justiz, sondern durch die Wählerschaft beurteilt.» Hugi findet das gut so. Aus seiner Sicht wäre es hinderlich für die politische Kommunikation, wenn Begrifflichkeiten vermehrt von der Justiz definiert würden.

Und er könne es auch aus strategischer Sicht nicht empfehlen, Stichwort Streisand-Effekt. 2003 verklagte die Sängerin Barbra Streisand einen Fotografen, weil er Luftaufnahmen veröffentlicht hatte, auf denen ihr Haus zu sehen ist. Sie verlor, und seither weiss die halbe Welt, wo die Villa liegt.

Ähnlich mit Hansi Voigts Tweet. Als er ihn am 18. Dezember 2022 absetzte, sahen ihn eine begrenzte Anzahl von Menschen, Voigt hat derzeit knapp 10 500 Follower (Stand 9. 2. 24). Nach der Berichterstattung über den Fall während der letzten Tage dürften deutlich mehr Schweizer den Namen Glarner und den Begriff «Gaga-Rechtsextremist» miteinander in Verbindung bringen. Unabhängig vom Urteil.

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