Montag, Oktober 14

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats will das geplante Hamas-Verbot auf den Hizbullah ausdehnen. Die Antwort des Bundesrats steht noch aus. Aber aus früheren Antworten weiss man: Er ist skeptisch.

Mit 12 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung hat sich die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats am Freitag hinter das vom Bundesrat beantragte Gesetz über das Verbot der Hamas und verwandter Organisationen gestellt. Das Hamas-Verbot hatte das Parlament im Dezember 2023 mit Motionen gefordert.

Im Bundesrat wird das Begehren unterstützt: Aussenminister Ignazio Cassis hatte schon wenige Tage nach dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 gesagt, er könne sich bei der Hamas das gleiche Vorgehen vorstellen wie beim Terrornetzwerk al-Kaida und beim Islamischen Staat (IS). Beide Organisationen sind in der Schweiz gesetzlich verboten.

Mittlerweile hat der Bundesrat eine Vorlage erarbeiten lassen, die vorsieht, die Hamas für fünf Jahre zu verbieten. Der Gesetzesentwurf umfasst nicht nur die Hamas, sondern auch alle Tarn- und Nachfolgegruppierungen, die im Namen der Hamas handeln.

Freiheitsstrafe bis zwanzig Jahre

Die Vorlage sieht keine eigenständige Strafbestimmung vor, sondern knüpft an das Strafgesetzbuch an. Wer gegen das Verbot verstösst, soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwanzig Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Zuständig für die Strafverfolgung bei Erwachsenen ist die Bundesanwaltschaft. Das Gesetz soll fünf Jahre lang gelten. Das Hamas-Verbot steht laut dem Bundesrat im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Der Ständerat wird sich voraussichtlich im Dezember mit dem Gesetzesentwurf beschäftigen.

Am Freitag hat die Mehrheit der Kommission zusätzlich beschlossen, den Hizbullah zu verbieten. Mit 10 zu 0 Stimmen und nach ausführlicher Diskussion wurde eine Motion der Aargauer Mitte-Ständerätin Marianne Binder-Keller überwiesen.

Ob sich der Bundesrat auch hinter das von den ständerätlichen Sicherheitspolitikern geforderte Hizbullah-Verbot stellt, ist offen. In einem im November 2022 veröffentlichten Bericht, den er als Antwort auf ein Postulat Marianne Binder-Kellers erstellt hatte, lehnte der Bundesrat ein Verbot noch ab.

Die Miliz sei in der Schweiz wenig aktiv, schrieb der Bundesrat damals. Bisher hätten die Behörden innerhalb der schiitisch-libanesischen Diaspora keine Mittelbeschaffungen oder andere Finanzierungstätigkeiten zugunsten des Hizbullah festgestellt. Im gegenwärtigen sicherheitspolitischen Umfeld werde die terroristische Bedrohung durch die islamistischen Milizen in der Schweiz als gering erachtet.

Ausweitung der Strafnorm reicht

Ein Verbot würde wohl mehr schaden als nützen, da es die Einsätze der Guten Dienste und das humanitäre Engagement der Schweiz beeinträchtigen könnte. Die Glaubwürdigkeit der Schweiz als neutrale Akteurin könnte Schaden nehmen. Der Bundesrat verwies dabei auf die Ausweitung der Strafnorm gegen kriminelle Organisationen auf terroristische Organisationen und auf polizeiliche Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung. Die kürzlich eingeführten rechtlichen Instrumente und Massnahmen seien wirksam und ausreichend.

Nach Ansicht von Marianne Binder-Keller und einer Mehrheit der Kommission hat sich die Situation mittlerweile aber geändert. Der Hizbullah sei heute durchaus mit der Hamas gleichzusetzen. Er solle daher ebenfalls verboten werden. Um den laufenden Gesetzgebungsprozess zum Hamas-Verbot nicht zu gefährden, soll das Hizbullah-Verbot unabhängig vom Hamas-Verbot behandelt werden.

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