Dienstag, März 25

Blatter ist vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen worden. Ein Sondergericht musste in Muttenz eine windige Zahlung an Michel Platini beurteilen.

Optimieren Sie Ihre Browsereinstellungen

NZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.

Bitte passen Sie die Einstellungen an.

Ausserordentliche Berufungskammer des Bundesstrafgerichts heisst die Gerichtsinstanz korrekt, die am Dienstag in Muttenz das Urteil gegen die einstigen Fussball-Granden Joseph Blatter und Michel Platini eröffnet hat. Das Sondergericht sprach beide von den Vorwürfen des Betrugs und der Urkundenfälschung frei. Dabei dürfte ein Fall abgeschlossen sein, dessen Anfänge auf das Jahr 1998 zurückgehen.

Damals nahm der frisch gewählte Fifa-Präsident Blatter den ehemaligen Fussballstar Platini als Berater unter Vertrag. Als OK-Präsident der Fussball-Weltmeisterschaft in Frankreich hatte Platini eben erst sein Gesellenstück als Funktionär abgeliefert. Viele Jahre später, 2011, überwies die Fifa, auf Anordnung Blatters, Platini eine Nachzahlung in Höhe von 2 Millionen Franken für dessen weit zurückliegende Beratertätigkeit.

Seit mehr als zehn Jahren müht sich die Bundesanwaltschaft in einem aufwendigen Strafverfahren damit ab, die Hintergründe jener Zahlung auszuleuchten. Die Anklagebehörde ist überzeugt, dass es nicht mit rechten Dingen zuging. Im aktuellen Prozess beantragte sie erneut, Blatter und Platini schuldig zu sprechen und die beiden mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten zu bestrafen.

Das Gericht kam aber zum Schluss, eine Schuld lasse sich nicht restlos beweisen. Es bestätigte den Freispruch der ersten Instanz, den die Strafkammer des Bundesstrafgerichts vor drei Jahren gefällt hatte.

Weil der zuständige Bundesstaatsanwalt, Thomas Hildbrand, in diesen Tagen seinen 70. Geburtstag feiert, scheidet er zwingend aus dem Arbeitsverhältnis aus. Folglich kann er das Urteil – bis es in einigen Monaten schriftlich vorliegt – nicht mehr überprüfen. Damit ist ein Weiterzug ans Bundesgericht äusserst unwahrscheinlich. Viel wahrscheinlicher ist, dass die Akte, 27 Jahre nach der Ausgangshandlung, zu einem späten Ende kommt.

Im stolzen Alter von 89 Jahren ist Joseph Blatter definitiv ein freier Mann.

Exit mobile version