Samstag, September 28

Die Schulleitung hat den Kinderschutz der Stadtpolizei eingeschaltet.

An einer Stadtzürcher Schule ist eine Lehrperson freigestellt worden. Zuvor hatte die Schulleitung von einer Mitarbeiterin Hinweise auf grenzüberschreitendes Verhalten durch eine Lehrperson erhalten.

Schulleitung und Kreisschulbehörde haben umgehend den Kinderschutz der Stadtpolizei eingeschaltet sowie das Volksschulamt des Kantons Zürich informiert, wie die Stadt Zürich am Dienstag mitteilte. Dabei handelt es sich um ein Standardverfahren.

Die Kinderschutzgruppe besteht aus spezialisierten Ermittlerinnen und Ermittlern. Sie führt in Zusammenarbeit mit der Zürcher Staatsanwaltschaft und anderen Institutionen Verfahren bei strafbaren Handlungen gegen die körperliche, psychische und sexuelle Integrität von Kindern unter 16 Jahren durch.

Gegenüber «20 Minuten» teilte die Staatsanwaltschaft mit, sie habe eine Strafverfahren gegen die Lehrperson wegen des Verdachts auf Delikte gegen die sexuelle Integrität eröffnet. Die Person befinde sich in Polizeihaft.

In Absprache mit dem Volksschulamt sei die Lehrperson in gegenseitigem Einvernehmen freigestellt worden. Für betroffene Kinder und ihre Eltern wurden Ansprechstellen geschaffen.

Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können laut Mitteilung keine weiteren Auskünfte erteilt werden. Für die Lehrperson gilt die Unschuldsvermutung.

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