Montag, November 18

In dem Land herrscht nach dem Volksentscheid über die Aufhebung des öffentlichrechtlichen Rundfunks grosse Ratlosigkeit.

Überraschend deutlich haben die Liechtensteiner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Ende Oktober der Abschaffung des öffentlichrechtlichen Rundfunks zugestimmt. Seither wird in den politischen Parteien und in der Öffentlichkeit die Frage diskutiert, ob es in Zukunft noch einen Sender unter dem Namen Radio Liechtenstein geben wird.

Ein privater Sender soll es sein – aber welcher?

Die Initianten der Volksinitiative, die Splitterpartei Demokraten pro Liechtenstein (DpL), haben nur die Abschaffung des öffentlichrechtlichen Status und die damit verbundenen Kosten für den Staat thematisiert, aber keine konkreten Pläne vorgelegt, wie sie sich einen privaten Sender vorstellen. Konkret enthielt die Volksinitiative der DpL lediglich die Forderung, das Gesetz über den öffentlichrechtlichen Rundfunk bis zum 1. Januar 2026 aufzuheben: ein enger Zeitrahmen für die nun einsetzenden Bestrebungen, den Sender in private Hände zu überführen.

Eine Nachwahlbefragung des Liechtenstein-Instituts hat ergeben, dass eine Mehrheit zwar ein liechtensteinisches Radio will, aber nicht zum Preis von derzeit 4 Millionen Franken pro Jahr aus Steuergeldern. Von den Parteien kommen unterschiedliche Signale, wie der Übergang vom Staats- zum Privatradio innerhalb eines Jahres erfolgen soll.

Die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) hofft auf private Investoren, von der grün-alternativen Freien Liste ist zu hören, dass ein Verein gegründet werden könnte, der von der Regierung eine Konzession für die Beschaffung und die Verbreitung von Informationen erhält. Auch DpL-Vertreter bevorzugen ein Konzessionssystem: Ähnlich wie bei den Privatradios in der Schweiz könnte die Regierung eine Konzession mit einem klaren Leistungsauftrag vergeben, wobei die Betreiber verpflichtet wären, einen Teil der Betriebskosten selbst zu erwirtschaften.

Den konkretesten Vorschlag machte die Vaterländische Union (VU), die einen parlamentarischen Vorstoss zur Überführung des öffentlichrechtlichen Rundfunks in eine private Gesellschaft einreichte. Die Motion der VU enthält eine Reihe von Vorschlägen für mögliche Vorgehensweisen, die konkrete Umsetzung wird jedoch der Regierung übertragen: Die Regierung soll Synergien mit anderen Sendern oder Verlagen in der Region prüfen, und falls dies nicht realisierbar ist, soll die Regierung die gesetzlichen Grundlagen so ausgestalten, dass der Betrieb eines Privatradios in Liechtenstein möglich wird.

Zur Begründung der Motion verweisen die Vertreter der VU auf die Meinungs- und Medienvielfalt, die mit dem Verlust von Radio Liechtenstein verbunden wäre und die es unbedingt zu erhalten gelte. Ein privates Radio solle zudem in den Genuss einer staatlichen Medienförderung kommen, die sich an den Aufwendungen für die Produktion und die Verbreitung von Informationen orientiere.

Parallel zur VU-Motion hat die Regierung bereits auf die Forderungen nach einer Weiterführung von Radio Liechtenstein reagiert. Der von der Regierung nach dem nicht ganz freiwilligen Rücktritt des bisherigen Managements als Verwaltungsratspräsident eingesetzte Zürcher Jürg Bachmann wurde bereits beauftragt, Optionen und Modelle für eine Weiterführung des Senders in privater Trägerschaft zu prüfen. Bis Ende Jahr sollen Sondierungsgespräche mit möglichen Investoren und Partnern geführt und der Regierung entsprechende Vorschläge unterbreitet werden.

Mehr Geld für kleinere Medienunternehmen

Gleichzeitig mit der Suche nach Investoren für ein privates Radio Liechtenstein befassen sich Regierung und Parlament mit der Anpassung der Medienförderung an die veränderte Medienlandschaft in Liechtenstein. Nach der wirtschaftlich bedingten Aufgabe der ältesten Tageszeitung, des «Liechtensteiner Volksblatts», im Frühjahr 2023 verfügt Liechtenstein nur noch über eine Tageszeitung.

Auf diese Veränderung und auf Versuche zum Aufbau digitaler Medienangebote hat die Regierung mit einem leicht geänderten Finanzierungssystem durch den Staat reagiert. Medien sollen in Zukunft einen erhöhten Sockelbetrag von 100 000 Franken erhalten, um kleinere Medien stärker zu unterstützen. Neu ist auch vorgesehen, die Entwicklung digitaler Medienangebote speziell zu fördern. Zudem soll es künftig eine Anschubfinanzierung für neue Marktteilnehmer im Medienbereich geben.

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