Die Windkraft wird nie eine zentrale Rolle in der Energieversorgung des Kantons spielen. Drakonische Massnahmen sind deshalb unnötig.

Es gibt im Kanton Zürich Dörfer, die sind den Behörden weniger wichtig als geologische Überreste aus der Eiszeit. Zu diesem Schluss mag kommen, wer die jüngsten Windpläne des grünen Energiedirektors Martin Neukom studiert.

Neukom hat die Zürcher Windkarte aufgeräumt. Von 52 potenziell geeigneten Gebieten bleiben nur 20 übrig. 15 weitere kommen in die Reserve, der Rest fliegt ganz aus der Auswahl.

Von den Planungen ausgeschlossen wurden Gebiete, in denen Windanlagen zu Konflikten führen würden. Das Oberholz in Ossingen ganz im Norden des Kantons zum Beispiel liegt in einer wunderbaren glazialen Landschaft. Deshalb darf da kein Windrad gebaut werden, und das ist verständlich.

Die meisten anderen Gebiete befinden sich zu nahe beim Flughafen Zürich oder bei Einrichtungen der Armee. Auch dort wird sich nie ein Rotor drehen.

Seltsamerweise kein Grund für einen Bauverzicht ist es aber, wenn die Windräder nicht Gletscherlandschaften oder Anflugschneisen stören, sondern Personen – jene, die von Turbinen ganz direkt betroffen wären, weil sie in der Nähe wohnen. Sie haben nichts zu sagen.

Der Regierungsrat ist zu dem Schluss gekommen, dass die Standortgemeinden keine Bewilligungsinstanz sein dürfen. Windrad ja oder Windrad nein, das entscheidet am Ende der Kanton. Die Kommunen seien zwar ins Verfahren einzubeziehen, sagt Neukom. Aber mit Mitsprache meint er nicht Mitbestimmung.

Das kommunale Recht, das steht so ausdrücklich im entsprechenden Regierungsratsbeschluss, soll nur berücksichtigt werden, «soweit es die Erstellung der Energieanlage nicht (. . .) verhindert». Makulatur sind somit zum Beispiel die Mindestabstandsregeln, welche zehn Gemeinden beschlossen hatten.

Die Kantonsregierung will so verhindern, dass Projekte jahrelang blockiert werden. Dieses Anliegen ist verständlich. Für Befürworter und Gegner, Anwohner und Investoren ist es wichtig, dass möglichst rasch Klarheit herrscht.

Dennoch ist es falsch und undemokratisch, wenn der Regierungsrat Windkraftprojekte gleichsetzt mit überregionalen Strassen – auch bei diesen dürfen die kantonalen Behörden über die Köpfe der Gemeinden hinweg entscheiden.

Ein Windrad ist kein Verkehrsweg. Wenn Ort A mit Ort B verbunden werden muss, dann kann als Alternative nicht einfach eine Strasse von C nach D gebaut werden. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass der Staat zur Not höhere Interessen geltend macht.

Bei der Windkraft aber gibt es immer Ausweichmöglichkeiten: Statt auf dem Hügel A können die Windräder auf dem Hügel B erstellt werden, statt im Kanton Z im Kanton J, statt im Land S im Land N. Und statt Windräder können auch ganz andere Energiequellen berücksichtigt werden.

Weil der Kanton die Windräder auch aus politischen Gründen jedoch unbedingt will, bringt er noch ein anderes Mittel mit an den Verhandlungstisch: Geld. Gemeinden und ihre Einwohner sollen sich an den Anlagen beteiligen dürfen. Das hört sich gut an, nach Mitbestimmung und nach Unternehmertum.

Aber im Schwachwindkanton Zürich sind die Turbinen nur dann rentabel, wenn sie grosszügig mit Subventionen unterstützt werden. Was den Bürgern als Rendite versprochen wird, bezahlen sie zuvor einfach über überhöhte Strompreise oder Steuern.

Der Kanton Zürich sollte bei der Windkraft weder auf Zwang noch auf Zückerchen setzen, sondern auf Freiwilligkeit. Nicht alle Gemeinden lehnen die Anlagen ab, es gibt sogar solche, die mit eigenen Vorschlägen für Platzierungen beim Regierungsrat vorstellig geworden sind. Mit diesen sollte Martin Neukom Kooperationen eingehen, und die anderen sollte er in Ruhe lassen.

Denn so wichtig, wie die Regierung die Windkraft darstellt, ist sie für den Kanton gar nicht. Auch im besten Fall werden künftig 19 von 20 Kilowattstunden aus anderen Quellen kommen.

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