Freitag, September 20

Ein Mann stand diese Woche wegen 12 Bränden im Solothurner Bezirk Wasseramt im Frühling 2022 vor Gericht. Trotz erdrückender Beweislast stritt er alles ab. Nun ist er wegen mehrfacher Brandstiftung verurteilt worden.

Zwischen April und Mai 2022 hat es in Solothurn im Bezirk Wasseramt zwölf Mal gebrannt. Mal traf es einen Schafstall, mal eine Hütte im Wald, auch eine Schreinerei und ein Schulhaus gingen in Flammen auf. Die Medien berichteten vom «Solothurner Feuerteufel».

Ende Mai 2022 wurde ein damals 33-jähriger Mann festgenommen, ein Mitglied der örtlichen Feuerwehr. Daraufhin hörten die Brände im Wasseramt auf. Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann im September 2022 an. Am Montag fand vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt die Verhandlung im Fall statt.

Am Freitag hat das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt das Urteil nun bekanntgegeben. Das Gericht verurteilt den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren und fünf Monaten, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert. Die Verteidigerin des Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert.

Vor Gericht sah sich der Angeklagte mit einer laut Staatsanwaltschaft erdrückenden Beweislast konfrontiert. Ausgewertete Handydaten würden beweisen, dass sich der Mann zum Zeitpunkt mehrerer Brände nicht zu Hause, sondern in der Nähe der Feuer aufgehalten hatte. An mehreren Tatorten habe man ausserdem DNA-Spuren des Angeklagten gefunden. Und eine Kamera am Schulhaus in Kriegstetten habe den Angeklagten gefilmt, wie er das Gebäude verliess kurz bevor dort ein Brand ausbrach.

Unerwiderte Liebe als Motiv

Das Motiv soll laut Staatsanwaltschaft eine unerwiderte Liebe für einen Kollegen bei der Feuerwehr gewesen sein. Nachdem dieser den Kontakt abgebrochen habe, sei der Angeklagte in eine emotionale Krise gestürzt. Er habe die Brände gelegt, weil es aus seiner Sicht die einzige Möglichkeit gewesen sei, seinen Kollegen zu sehen.

Der Angeklagte wies die Vorwürfe vor Gericht von sich. Er beteuerte, die Brände nicht gelegt zu haben. Auf die Frage, warum seine Handy ihn an einigen der Tatorte verorte, sagte er, dass er sich das nicht erklären könne. Seine Verteidigerin sagte vor Gericht, dass der Angeklagte als Feuerwehrmann an den Tatorten gewesen sei und nicht als Täter. Die Handydaten allein seien kein Beweis, dass ihr Klient die Brände tatsächlich gelegt habe.

Die Verteidigerin hinterfragte vor Gericht zudem das von der Staatsanwaltschaft vorgebrachte Motiv. Eine unglückliche Liebe sei kein plausibles Motiv, um solche Feuer zu entfachen. Wer Brände lege, müsse eine psychische Störung haben. Laut einem Gutachten über den Angeklagten liegt eine solche jedoch nicht vor.

Mehr folgt.

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