Der Strassburger Entscheid kann zum Einfallstor für weitergehende Forderungen werden.

Seit zwei Monaten streitet die Schweiz darüber, wie das Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu interpretieren ist. Zur Erinnerung: Der Gerichtshof rügt den Kleinstaat Schweiz, zu wenig gegen den globalen Klimawandel zu unternehmen und damit das Privat- und Familienleben älterer Frauen zu missachten, weil sie besonders stark unter der erhöhten Temperatur litten. Die Linke leitet aus dem Entscheid weitere Forderungen in der Klimapolitik ab. «Klimaschutz ist ein Menschenrecht», trommeln Grüne und SP, die Schweiz müsse sich nun viel ambitioniertere Ziele vor allem auch in den Bereichen Landwirtschaft oder Flugverkehr setzen.

Anpassung des CO2-Gesetzes

Die Mehrheit des Ständerats sieht es anders. Die kleine Kammer hat in der laufenden Sommersession eine Erklärung verabschiedet, wonach die Forderungen des Urteils erfüllt seien und die Schweiz daher keinen Anlass sehe, dem Urteil «weitere Folge» zu geben. Am Mittwoch könnte der Nationalrat nachziehen und eine Erklärung mit demselben Wortlaut verabschieden. Politisch übersetzt würde dies bedeuten: So geht es mit Strassburg einfach nicht weiter.

Aber wozu das alles? Der EGMR kann die Schweiz nicht mit Sanktionen belegen, wenn sie auf das Urteil nicht reagiert. Warum also so viel Aufhebens um eine Erklärung des Parlaments, die angeblich nur einen symbolischen Wert hat? Wird hier nicht einfach nur Schattenboxen betrieben?

Recherchen zeigen, dass das Parlament sehr gute Gründe hat, sich dem Urteil entgegenzustellen. Der Entscheid ist keineswegs harmlos, sondern kann zum Einfallstor für viel weiter gehende Forderungen werden. So hat Helen Keller in der Anhörung vor der ständerätlichen Rechtskommission aufgezeigt, wie man das Schweizer Recht anpassen könnte, um dem EGMR-Urteil Rechnung zu tragen. Keller war von 2011 bis 2020 Schweizer Richterin am EGMR, als Vorgängerin von Andreas Zünd. Nach dem Urteil sprach sie von einem «wegweisenden» Entscheid, weil er «Vereinen und Verbänden in Klimafällen einen Zugang zum Gericht» sichere. Der EGMR hat zwar nicht die einzelnen Klimaseniorinnen, aber ihren Verein als beschwerdeberechtigt anerkannt. Keller sieht hierin einen «Quantensprung».

In der Anhörung betonte Keller zwar, dass sie im Moment keinen Handlungsbedarf sehe. Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit hin, ein Verbandsbeschwerderecht sui generis im Klimaschutz einzuführen, nach den neuen Kriterien und Voraussetzungen des EGMR. Konkret heisst das, es müsste sich um einen Verein handeln, der seinen Kampf gegen den Klimawandel in den Statuten verankert hat, er müsste von schweizweiter Bedeutung sein, einen nichtwirtschaftlichen Zweck verfolgen und – natürlich – die Interessen künftiger Generationen verteidigen.

Eine solche Klagebefugnis wäre also perfekt auf Nichtregierungsorganisationen (NGO) in der Schweiz wie Greenpeace, den WWF oder selbst Alliance Sud zugeschnitten. Eine NGO könnte auch mit einer Statutenänderung dafür sorgen, dass sie die Bedingungen erfüllt. Für die frühere EGMR-Richterin steht nach dem Klima-Urteil jedenfalls fest, dass die Schweizer Gerichte die Klagebefugnis von Vereinen fortan genauer prüfen müssen.

Klar ist: Die Einführung eines Verbandsbeschwerderechts im Bereich des Klimaschutzes hätte weitreichende Folgen für den hiesigen Rechtsstaat. Während die Verbandsklage im Bereich des Umweltschutzes dazu geführt hat, dass in den letzten Jahren kaum noch neue Stromproduktion zugebaut werden konnte, besteht die Möglichkeit, dass die Zahl der Klagen im Klimabereich deutlich ansteigt.

Nach den Schweizer Seniorinnen die indonesischen Inselbewohner

In welche Richtung es gehen kann, zeigt der Fall Holcim. Seit über einem Jahr ist am Kantonsgericht Zug eine Klage von vier Bewohnern der indonesischen Insel Pari gegen den Schweizer Zementkonzern hängig. Orchestriert wird das Verfahren vom Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (Heks). Die Indonesier werfen Holcim vor, durch seinen CO2-Ausstoss für den Klimawandel mitverantwortlich zu sein – und somit auch für die Überschwemmungen, die ihre Lebensgrundlage bedrohten. Sie verlangen Entschädigung für erlittene Klimaschäden.

Bis zum Entscheid des Zuger Kantonsgerichts, ob eine Schweizer Firma für allfällige Klimaschäden am anderen Ende der Welt verantwortlich gemacht werden kann, dürfte es noch geraume Zeit dauern. Der Protest der eidgenössischen Räte gegen das Klima-Urteil wäre ein Zeichen, dass man die Entwicklung hin zu einer Verrechtlichung der Klimafrage nicht gutheisst und keine Klimaklagen gegen Schweizer Unternehmen haben will.

Natürlich wird das nicht das letzte Wort sein. Derzeit formiert sich die Koalition für die Konzernverantwortung neu. Nach der gescheiterten Abstimmung von 2020 versucht sie dieses Mal, das von der EU jüngst verabschiedete Lieferkettengesetz für die Schweiz zu adaptieren. Es geht um Menschenrechte, um Klimaschutz und um ganz konkrete Fragen: Wer ist Täter, wer ist Opfer? Und vor allem: Wer entscheidet?

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