Mittwoch, November 27

Der Hotelier wurde wegen mehrfacher vorsätzlicher Hinterziehung von Steuern bestraft.

Es war ein langer Weg durch sämtliche juristische Instanzen hin und zurück: Im Mai 2018 verurteilte das Bezirksgericht Bülach Urs E. Schwarzenbach wegen Steuerhinterziehung zu einer Busse von 4 Millionen Franken. Und genau zu diesen 4 Millionen Franken ist der «Dolder»-Hotelier mehr als sechs Jahre später, am 21. August 2024, vom Zürcher Obergericht nun definitiv verurteilt worden.

Dies geht aus einem Entscheid hervor, den das Zürcher Obergericht vor kurzem veröffentlicht hat. Das Verfahren wurde schriftlich durchgeführt. Eine Verhandlung fand nicht statt.

In all den Jahren war der Fall mehrmals durch sämtliche Instanzen getourt: Im Juni 2020 fällte das Obergericht ein erstes Urteil. Dieses wurde im November 2021 vom Schweizerischen Bundesgericht zurückgewiesen. Im August 2022 urteilte das Obergericht zum zweiten Mal, im Juli 2023 war wieder das Bundesgericht an der Reihe. Nun ist aber Schluss: Das neue Urteil des Obergerichts vom August 2024 wurde von allen Parteien akzeptiert und ist im Oktober rechtskräftig geworden.

Steuerhinterziehung bei importierten Kunstwerken

Es ist nur einer von unzähligen Rechtsstreitigkeiten, in die Schwarzenbach verwickelt war. Dem mittlerweile 76-Jährigen wurde vorgeworfen, im Zusammenhang mit dem Import von Kunstwerken Steuern hinterzogen zu haben.

Der ursprüngliche Vorwurf lautete, in 123 Fällen habe er die Einfuhr von Kunstgegenständen gar nicht angemeldet und in 27 Fällen habe er einen zu tiefen Wert der Ware deklariert. Insgesamt seien 3,721 Millionen Franken Einfuhrsteuern zu Unrecht nicht erhoben oder nicht bezahlt worden.

Das Obergericht hatte im Juni 2020 die vorinstanzliche Busse von 4 Millionen Franken des Bezirksgerichts Bülach auf 2,503 Millionen Franken reduziert. Schwarzenbach war schuldig befunden worden, 112 Kunstwerke und Kunstgegenstände unverzollt in die Schweiz geschmuggelt zu haben.

Das Bundesgericht hiess im November 2021 eine Beschwerde des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit gut und wies den Fall zur Neubeurteilung ein erstes Mal zurück. Es bestätigte die Auffassung des Bundesamts, wonach das sogenannte Asperationsprinzip bei der Festlegung der Höhe der Busse vorliegend nicht zur Anwendung gelangt.

Eine Beschwerde von Schwarzenbach wurde damals abgewiesen. Er hatte einen vollumfänglichen Freispruch verlangt. Die II. Strafkammer des Obergerichts kam im August 2022 dennoch zu dem Schluss, dass die vom Bezirksgericht Bülach festgelegte Busse zu hoch sei. Es berücksichtigte merklich strafmindernd die lange Verfahrensdauer. Im zweiten Obergerichtsentscheid wurde die Bussenhöhe auf 3,098 Millionen Franken festgelegt.

Nach erneuter Rückweisung des Bundesgerichts musste das Obergericht die Strafzumessung ein drittes Mal vornehmen. Der Schuldpunkt war nicht beanstandet und wurde unverändert in das neue Urteil übernommen. Im dritten Anlauf schaffte es das Obergericht nun, die Busse tatsächlich auf 4 Millionen Franken festzulegen, wie es das Bezirksgericht Bülach bereits vor sechseinhalb Jahren entschieden hatte. Aufgrund des strafprozessualen Verschlechterungsverbots war eine Erhöhung der Busse ausgeschlossen.

Alle ausstehenden Steuern beglichen

Ins Visier geriet Schwarzenbach im September 2012, als ihn die Zollbeamten am Zürcher Flughafen mit nichtdeklarierten Kunstgegenständen im Wert von über 300 000 Franken im Gepäck erwischten. Schwarzenbach gab damals gegenüber den Zollbeamten an, die aufwendige Anmeldung und Abfertigung der Gegenstände habe ihn zu viel Zeit gekostet, deshalb habe er darauf verzichtet. Ende 2013 leitete die Eidgenössische Zollverwaltung ein Strafverfahren gegen den Financier ein. Es folgten unzählige weitere Verfahren.

Insgesamt hatten der Schweizer Zoll und die Steuerbehörden am Ende rund 300 Millionen Franken vom Küsnachter Milliardär gefordert. Mehr als zehn Jahre lang hatte er sich einen juristischen Schlagabtausch mit dem Staat geliefert.

Im Juli 2024 war dann aber bekannt geworden, dass Urs E. Schwarzenbach seine Schulden beim Fiskus und beim Zoll beglichen hat. Damals wurde mitgeteilt, dass der Milliardär und die Zürcher Steuerämter alle offenen Angelegenheiten geklärt und die Verfahren beendet hätten. Die ausstehenden Beträge seien beglichen.

Urteil SU230058 vom 21. 8. 2024, rechtskräftig.

Exit mobile version