Montag, November 25

Der Bundesrat will steuerbegünstigte Einkäufe in die Säule 3a in geringerem Umfang ermöglichen als das Parlament. Nun droht dem Vorhaben weiteres Ungemach.

Die Mühlen der Schweizer Politik mahlen langsam. Ein Lehrstück dafür bietet die Motion «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen», die sogenannte Motion Ettlin.

Eingereicht wurde sie im Juni 2019, und nach einem langen Hin und Her ist noch immer nicht klar, ob freiwillige, nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a nun möglich sein werden oder nicht.

Deutliche Steuerersparnis möglich

Bei der Säule 3a handelt es sich um die gebundene private Vorsorge in der Schweizer Altersvorsorge. Wer einer Pensionskasse angeschlossen ist, kann hier derzeit pro Jahr 7056 Franken einzahlen und profitiert im Gegenzug von erheblichen Steuervorteilen.

Selbständige ohne Pensionskasse können sogar 35 280 Franken beziehungsweise maximal 20 Prozent ihres Nettoeinkommens pro Jahr in die Säule 3a überweisen. Dies ist der Stand für 2024, nächstes Jahr steigen die maximalen Steuerabzüge in der Säule 3a sogar auf 7258 Franken beziehungsweise 36 288 Franken.

Viele Sparer haben diese Spielräume zum Steuernsparen in der Vergangenheit nicht oder nur zum Teil ausgenützt. Hier setzte die Motion Ettlin an: Sie wollte ihnen ermöglichen, verpasste Zahlungen nachzuholen. Der Bundesrat wiederum hat im vergangenen November entschieden, dass solche Säule-3a-Einkäufe möglich werden sollen – bei seinem Verordnungsentwurf ist er aber stark vom Text der Motion Ettlin abgewichen.

Die entsprechenden Änderungen in der Verordnung schickte die Landesregierung in die Vernehmlassung. Der Entwurf sah im Gegensatz zur Motion Ettlin vor, dass Lücken in der Säule 3a nur dann geschlossen werden können, wenn die entsprechende Person nachweisen kann, dass sie im betreffenden Jahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielte. Ausserdem reduzierte der Bundesrat in dem Verordnungsentwurf die potenzielle Summe der Einkäufe in die Säule 3a. Auch sollten bereits bestehende Säule-3a-Lücken nicht durch Einkäufe ausgeglichen werden können, sondern nur zukünftige.

Kritik am Entwurf des Bundesrats

Die zuständigen Kommissionen des Parlaments haben sich mittlerweile zum Verordnungsentwurf des Bundesrates geäussert. Mitte August empfahl die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) dem Bundesrat mit 16 zu 9 Stimmen, sich an den Wortlaut und die Begründung der Motion Ettlin zu halten. Nach Auffassung der Kommission sollten alle fünf Jahre Einkäufe in die Säule 3a von maximal 35 280 Franken möglich sein. Vorsorgelücken sollten rückwirkend ab dem Alter von 25 Jahren geschlossen werden können, und dies sollte auch für Jahre ohne AHV-pflichtiges Einkommen möglich sein.

Hinter dem Antrag stand der FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt. Er sei gespannt, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) dies nun umsetzen werde, teilte Silberschmidt auf Anfrage mit. Das EDI habe lange gebraucht, um den Verordnungsentwurf auszuarbeiten, und er hoffe, dass dazu bald eine Entscheidung komme.

Auch die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hat das Thema behandelt. Sie sprach sich indessen mit 13 zu 12 Stimmen für die Sistierung der Vorlage aus. Die vom Bundesrat geplante Umsetzung führe zu «erheblichen, aber nicht genau bezifferbaren Mindereinnahmen», teilte sie mit. Eine finanzpolitische Entscheidung mit unabsehbarer Tragweite könne erst getroffen werden, wenn ein umfassendes Bild der finanziellen Rahmenbedingungen vorliege. Ausserdem sprach sie sich für eine Umsetzung auf Gesetzesebene, nicht so wie derzeit vom Bundesrat vorgesehen auf Verordnungsebene aus.

Der Bundesrat ist jetzt am Drücker

«Der Ball liegt jetzt beim Bundesrat», sagt der Mitte-Ständerat Erich Ettlin, der Vater der Motion, dazu im Gespräch. Nun stelle sich die Frage, ob der Bundesrat bei seinem Verordnungsentwurf bleibe oder ihn ändere. Ungünstig für das Vorhaben sei, dass dieses in eine Zeit falle, in der drohende Defizite im Bundeshaushalt ein grosses Thema in der Öffentlichkeit seien.

«Es ist total offen, wie es ausgeht», sagt Marcel Rumo, Präsident des Vereins Vorsorge Schweiz (VVS), der sich für die Umsetzung der Motion Ettlin in ursprünglicher Form starkmacht. Bei einer Sistierung würde die Motion erneut auf die lange Bank geschoben, möglicherweise für mehrere Jahre, meint er.

Von daher wäre es ihm lieber, wenn der Bundesrat bei seinem Verordnungsentwurf bliebe – auch wenn dieser vom Text der Motion Ettlin deutlich abweicht. «Dann hätte man wenigstens einen Anker, an dem man sich festhalten kann», sagt er. Die derzeitigen Sparbemühungen beim Bundeshaushalt erschwerten die Diskussion zweifellos, und auch die Kakofonie um die BVG-Reform sei alles andere als hilfreich.

In Behördenkreisen hat es in der Vergangenheit deutliche Kritik an der Motion Ettlin gegeben. Einkäufe in die Säule 3a kämen nur Berufsgruppen zugute, die nicht wirklich Unterstützung bei der Altersvorsorge benötigten, lautete eine Bemängelung. Da es bisher in der Säule 3a keine Einkäufe gegeben habe, könne es auch keine Lücken geben. Wer Steuern sparen wolle, habe ausserdem Potenzial für Einkäufe in die Pensionskasse und solle zunächst einmal dieses nutzen, hiess es weiter.

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